vom Asyle. 541
Wege gebracht hat, und wie diesem Werke des: Zufalles auch
die concreten Zwecke entsprechen und genügen: so lebt jeder
Verein für sich, und überlässt allen anderen zu ihrem Ziele zu
gelangen, so gut sie es vermögen. Eine solche Lebensansicht
steht zwar um eine Stufe höher, als die jener rohen Völker,
welche im Fremden immer nur einen Feind sehen; allein sie ist
zu dem Begriffe eines höhern geistigen, silllichen und wirth-
schafllichen Menschheitslebens noch nicht durchgedrungen. Fıem-
des Recht wird an sich anerkannt; allein man giebt keine Pflicht
zu, dasselbe zu schützen, auch wenn es durch Mangel eines
solchen Schutzes vernichtet werden sollte. Durch eine solche Hand-
lungsweise hält denn aber der betreffende Staat nicht nur, so weit
sein eigener Umfang und Einfluss geht, eine allgemeine Ent-
wickelung des Menschengeschlechtes zurück; sondern er veran-
lasst auch, gar leicht wenigstens, eine weilere Handhabung des-
selben roheren Gebahrens bei anderen Völkern, welche an sich
zu einer silllicheren Auffassung geneigt wären.
Es führt nämlich ein selbstsüchtiges Verhalten der geschil-
derten Art, — und diess ist der zweite unbedingte Nachtheil, —
andere Staaten aus Gründen der Retorsion zu der Anwen-
dung gleicher Grundsätze gegen ihn. Es mag sein, dass
es ein Beweis von noch höherer siltlicher Bildung ist, wenn
Andere sich durch eine Verweigerung geforderter Beihülfe nicht
davon abbringen lassen, selbst einem solchen engherzigen Staate
gegenüber die grundsätzliche Mitwirkung ihrer Seits nicht zu
versagen. Allein es wird darauf in der Regel nicht zu rechnen
sein. Theils wird verletzte Empfindlichkeit und das Gefühl ‘der
Gleichstellung so wie der internationalen Ehre den Sieg davon tra-
gen; theils mag, verständiger, die Erwiderung ungenossenschaftlichen
Benehmens und sachlicher Nachtheile als das einzige Mittel zur
Bekehrung des selbstsüchtigen Staates erscheinen. Die Folge
aber ist eben immer, so lange solche Retorsion geübt wird, eine
weitere Ausdehnung des weniger gesilligten Zustandes und eine
erhöhte Erschwerung der Gelangung zum Rechlen.
Ausser diesen jeden Falles sich ergebenden Nachtheilen
können aber auch noch weitere dazu kommen, je nachdem bei
dem selbstsüchligen Systeme noch andere naheliegende Einrich-