Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

über Armenpflege und Heimathsrecht. 59 
gezahlten Krankengelde durch den Bestand der Kasse von 
Sterbegeldern verdeckt. Nur zu häufig wird in Wahrheit von dem 
Kapital gezahlt, was durch laufende Beiträge hälte aufgebracht 
werden müssen '). Eine völlige Trennung beider Zwecke 
ist insbesondere um deswillen empfehlenswerth, weil die An- 
sprüche eines Mitgliedes an eine Krankenkasse durch die Ver- 
änderung des Aufenthalisortes und Standes oder der Beschäftigung 
so wie durch Unterbrechung der Beiträge verloren: gehen, somit 
auch alle Zahlungen, welche dasselbe an die damit verbundene 
Sterbekasse geleistet hat. Der Beitritt zu einer andern Sterbe- 
kasse wird mit dem wachsenden Alter immer schwieriger und 
kostspieliger, so dass die Zahlungen von Sterbegeldern der aus- 
scheidenden Mitglieder für diese ein wirklicher Verlust, oder ein 
ohne Gegenleistung bleibender Beitrag an die Krankenkasse ist, 
Die Unterhaltung der Krankenkassen — welche zum grossen 
Theil für das jüngere Geschlecht (Gesellen und Gehilfen) be- 
stehen — wird hiernach auf Kosten ‚des späteren Alters erleich- 
tert, wozu gewiss kein Grund vorliegt. Endlich wird der An- 
spruch auf Auszahlung eines Sterbegeldes gleich dem auf Bezug 
einer Rente viel sicherer durch Zahlung eines Kapitals (in jün- 
geren Jahren) es sei auf einmal oder in Raten, als durch lau- 
fende Beiträge erworben. Die Gefahr einer unvermeidlichen 
Unterbrechung bei Zahlung der Beiträge und sonach der Verlust 
der eine Zeitlang. gebrachten Opfer ist zu gross. 
Die genossenschaftlichen Bande würden durch Trennung 
der Kassen nicht gelockert werden. Die letzte Ehre wird dem 
Genossen genügend durch persönliche Theilnahme bewiesen; 
einer Aufbringung der Bestattungskosten durch die Gefährten 
bedarf es zu dem Ende nicht. \ 
Nachdem wir die leitenden Gesichtspunkle für die Orga- 
nisation der Anstalten erörtert haben, welche den Arbeiter 
befähigen sollen die Wechselfälle des Lebens. selbstständig zu 
tragen, gehen wir zur Untersuchung der Mittel über, diese 
Anstalten ins Leben zu rufen und ihnen die erforderliche Theil- 
1) Vergleiche die in der Beilage III. über die Sterbe- und Kranken- 
kassen in Berlin gegebenen Nachrichten.
	        
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