Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

60 Betrachtungen 
nahme, so wie den beabsichtigten Einfluss auf die Zustände der 
arbeitenden Klassen zu sichern. 
B. Mittel die allgemeine Betheiligung an diesen Anstalten sicher zu stellen. 
Die Hauptfrage ist ob der Staat die Errichtung solcher An- 
stalten den Bemühungen der Privatpersonen überlassen, und 
dem entsprechend auch die Betheiligung daran dem freienWillen 
eines Jeden anheim stellen soll, oder ob er die Organisation und 
Leitung derselben als seine Aufgabe zu betrachten und deren 
Benutzung durch gesetzliche Bestimmungen herbeizuführen hat. 
Die in England und Belgien gemachten Erfahrungen haben 
gelehrt, dass der Staat sich nicht jeder Theilnahme und Einwir- 
kung auf die Entwicklung dieser Anstalten enthalten darf. Die 
Einrichtung und zweckmässige Verwaltung derselben ist eine 
ziemlich schwierige Aufgabe, die jedenfalls nicht ohne besondere 
Kenntnisse gelöst werden kann. Bei den Unterstützungskassen 
bedarf es zur Feststellung eines angemessenen Verhältnisses 
zwischen Beitrag und Anspruch einer nach Raum und Zeit sehr 
ausgedehnten Erfahrung, deren Einsammlung die Kräfte eines 
Privatmannes meistens übersteigt. Jeder Irrthum in der Grund- 
lage gefährdet den Bestand der Anstalt und selzt die Theilneh- 
mer empfindlichen Täuschungen und Verlusten aus. Eine nach- 
trägliche Verbesserung des anfänglich begangenen Fehlers ist 
um so schwieriger, je mehr die Betheiligung an der Anstalt 
die Natur eines Vertrages hat, der nur unter allgemeiner Zu- 
stimmung abgeändert werden kann. Um sichere Grundlagen 
zu gewinnen, und den jedesmaligen Zustand der Kasse klar zu 
übersehen, ist nach unsern obigen Bemerkungen eine Trennung 
der verschiedenen Zwecke, welche man durch eine Kasse er- 
reichen will, erforderlich. Dazu enischliessen sich Privatgesell- 
schaften schwer, wie das Beispiel Englands noch gegenwärlig 
zeigt. Die dort bestehenden sehr zahlreichen Gesellschaften zu 
gegenseitiger Unterstützung suchen oft die unvereinbarsten Zwecke 
zugleich zu erreichen. Zu dieser Schwerfälligkeit und Abneigung 
freiwilliger Vereine unter den arbeitenden Klassen, fremde, ja 
selbst eigene Erfahrungen zu Verbesserung ihrer Einrichtungen 
zu benutzen, tritt die Gefahr des Unterganges oder Missbrauches
	        
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