60 Betrachtungen
nahme, so wie den beabsichtigten Einfluss auf die Zustände der
arbeitenden Klassen zu sichern.
B. Mittel die allgemeine Betheiligung an diesen Anstalten sicher zu stellen.
Die Hauptfrage ist ob der Staat die Errichtung solcher An-
stalten den Bemühungen der Privatpersonen überlassen, und
dem entsprechend auch die Betheiligung daran dem freienWillen
eines Jeden anheim stellen soll, oder ob er die Organisation und
Leitung derselben als seine Aufgabe zu betrachten und deren
Benutzung durch gesetzliche Bestimmungen herbeizuführen hat.
Die in England und Belgien gemachten Erfahrungen haben
gelehrt, dass der Staat sich nicht jeder Theilnahme und Einwir-
kung auf die Entwicklung dieser Anstalten enthalten darf. Die
Einrichtung und zweckmässige Verwaltung derselben ist eine
ziemlich schwierige Aufgabe, die jedenfalls nicht ohne besondere
Kenntnisse gelöst werden kann. Bei den Unterstützungskassen
bedarf es zur Feststellung eines angemessenen Verhältnisses
zwischen Beitrag und Anspruch einer nach Raum und Zeit sehr
ausgedehnten Erfahrung, deren Einsammlung die Kräfte eines
Privatmannes meistens übersteigt. Jeder Irrthum in der Grund-
lage gefährdet den Bestand der Anstalt und selzt die Theilneh-
mer empfindlichen Täuschungen und Verlusten aus. Eine nach-
trägliche Verbesserung des anfänglich begangenen Fehlers ist
um so schwieriger, je mehr die Betheiligung an der Anstalt
die Natur eines Vertrages hat, der nur unter allgemeiner Zu-
stimmung abgeändert werden kann. Um sichere Grundlagen
zu gewinnen, und den jedesmaligen Zustand der Kasse klar zu
übersehen, ist nach unsern obigen Bemerkungen eine Trennung
der verschiedenen Zwecke, welche man durch eine Kasse er-
reichen will, erforderlich. Dazu enischliessen sich Privatgesell-
schaften schwer, wie das Beispiel Englands noch gegenwärlig
zeigt. Die dort bestehenden sehr zahlreichen Gesellschaften zu
gegenseitiger Unterstützung suchen oft die unvereinbarsten Zwecke
zugleich zu erreichen. Zu dieser Schwerfälligkeit und Abneigung
freiwilliger Vereine unter den arbeitenden Klassen, fremde, ja
selbst eigene Erfahrungen zu Verbesserung ihrer Einrichtungen
zu benutzen, tritt die Gefahr des Unterganges oder Missbrauches