Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

646 Der statistische Congress 
fortsetzt, und welchen auch Auszüge aus den Statistiken anderer Länder 
beigegeben werden. Die Criminalstatistiken liefern die Beamten der ver- 
schiedenen Gerichts- und Polizeibehörden dem Minister des Innern, und Hr. 
Sumuel Redgrave bearbeitet sie. Oberst T'ulloch und Doctor Balfour machen 
die Statistik des Heeres ; Sir William Burnett und Dr. Bryson die der königl. 
Marine. Die Verwaltung des Armenwesens übergiebt der Oeffentlichkeit die 
interessantesten Daten. 
Neben der officiellen Organisation sind in England jedoch um so be- 
deutendere Mittel statistischer Belehrung anderswo zu suchen und zu finden, 
als man dort bei den Fragen von grosser Wichtigkeit nicht Alles den Händen 
der Regierung zu überlassen pflegt. Die statistische Gesellschaft zu London 
— durch Lord Ebrington vertreten — mit ihrer Vierteljahrsschrift, Porters 
und Mc. Cullochs Leistungen werden hier von Dr. Farr hervorgehoben. 
Ausser diesen allgemeinen Andeutungen gab übrigens derselbe eine 
Schilderung der Thätigkeit des Registrationsbureaus, dem er selbst angehört, 
während er eine Note von Mr. Yalpy über die Publicationen des Board of 
Trade überreichte, und auf einen Brief Hrn. Samuel Redgraves über die eng- 
lische Criminalstatistik an den Präsidenten des Congresses verwies. 
Jene Schilderung betraf weniger die dem General Register Office, wel- 
ches dem Ministerium des Innern zugetheilt ist, obliegende Aufzeichnung der 
Geburten, Todesfälle und Ehen und die von dem Registrar general Graham 
dem Parlamente vorzulegenden Uebersichten, — als die letzte, unter der 
Leitung des englischen Registrar general mit Hülfe von Horace Mann und 
dem Redner in Grossbritannien, durch den irischen Generafregistrator unter 
dem Beistande von Mr. Wy/de in Irland im Jahr 1851 vorgenommene Volks- 
zählung. In der ersten Beziehung wird nur bemerkt, dass die seit 1837 in 
England und Wales durch die Registratoren vorgenommene Aufzeichnung der 
Geburten nicht vollständig sei, da keine Strafe den Eltern angedroht ist, 
welche sie nicht anzeigen; dass jedoch der Ausfall nicht bedeutend sein 
könne, da man 650,000 Geburten zähle ; und dass man von Schottland und Irland, 
auf welche die Registrationsacte sich nicht bezieht, wegen der grossen Man- 
gelhaftigkeit der dortigen Einrichtungen kaum sagen könne, dass es dort eine 
Einregistrirung der Geburten, Ehen und Todesfälle gebe. Im Uebrigen ver- 
weist Dr. Farr auch hier theils auf das Gesetz, theils auf eine Note, welche das 
Bureau der allgemeinen Volkszählung an den Congress gesendet babe, Was da- 
gegen die neueste Volkszählung betrifft, so lässt er sich auf diese weit näher ein. 
Die Volkszählung in Grossbritannien — beginnt er — bietet einige Be- 
sonderheiten dar. Zwar bewohnt die Masse der Bevölkerung die Hauptinsel, 
aber Theile lösen sich ab und sitzen auf 175 bewohnten Eilanden von den Scilly- 
Inseln bis zu den Shetlands, auf 10 Längen- und 11 Breitengraden zerstreut. 
Nach dem Willen des Gesetzes war die ganze Bevölkerung am 31. März 
1851 in folgenden 7 Rubriken mittelst in den Häusern zu vertheilender 
Zettel aufzunehmen: Name; Verwandtschaftsverhältniss zum Hausvater; Civil- 
stand ; Geschlecht; Alter; Rang, Beruf oder Stand; Geburtsort. Taubstumme
	        
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