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Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
verf_verw_dr_preussen
Titel:
Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen.
Autor:
Altmann, P.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
sammelbaende
Erscheinungsjahr:
1907
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Band

Persistenter Identifier:
altmann_verf_verw_preussen_1908
Titel:
Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen. Zweiter Band. Preußen.
Autor:
Altmann, P.
Bandzählung:
2
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1908
Umfang:
769 Seiten
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Fünftes Buch. Die materielle Staatsverwaltung.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Sechstes Kapitel. Wegerecht und Wegepolizei.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
§. 110. 1. Gesetzliche Grundlagen. 2. Einteilung der Wege.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Armee-Verordnungs-Blatt
  • Armee-Verordnungs-Blatt Sechsundzwanzigster Jahrgang (26)
  • Titelseite
  • Chronologisches Inhaltsverzeichniß.
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 1. (1)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 2. (2)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 3. (3)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 4. (4)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 5. (5)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 6. (6)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 7. (7)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 8. (8)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 9. (9)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 10. (10)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 11. (11)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 12. (12)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 13. (13)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 14. (14)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 15. (15)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 16. (16)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 17. (17)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 18. (18)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 19. (19)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 20. (20)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 21. (21)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 22. (22)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 23. (23)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 24. (24)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 25. (25)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 26. (26)
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 27. (27)
  • Nr. 298. Ertheilung der Heirathsgenehmigung für die evangelischen Militärgeistlichen und die Militärküster, ausgegeben 16. Dezember 1892. (298)
  • Nr. 299. Auflösung der Kommandantur Sonderburg-Düppel, ausgegeben 21. Dezember 1892. (299)
  • Nr. 300. Ausführungsanweisungen zu dem Gesetze über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892, ausgegeben 3. Dezember 1892. (300)
  • Nr. 301 Abänderung der Schießplatz-Verwaltungs-Vorschrift. (301)
  • Nr. 302. Uebersicht derjenigen Infanterie-Truppentheile, welche am 1. April 1893 Einjährig-Freiwillige einstellen. (302)
  • Nr. 303. Liquidationen über Militärfahr- und Frachtgelder. (303)
  • Nr. 304. Veränderung der Baukreise im VI. Armeekorps. (304)
  • Nr. 305. Druckvorschriften. (305)
  • Nr. 306. Abänderung der Uebungs-Munitions-Vorschrift. (306)
  • Nr. 307. Ausgabe der neuaufgestellten ,,Dienstvorschrift für die Waffenmeister der Feldartillerie". (307)
  • Nr. 308. Soldaten-Ansprachen. (308)
  • Nr. 309. Lebensmittelkasten der Vorrathswagen C/88 und C/73. 88 der Feldartillerie. (309)
  • Nr. 310. Ausgabe von Zeichnungen vom Train-Material. (310)
  • Nr. 311. Abänderung des Entwurfs zu einer Dienstvorschrift für die Militär-Telegraphen-Schule. (311)
  • Nr. 312. Ausgabe der fünften Abtheilung zu ,,Das Material der Feldartillerie". (312)
  • Nr. 313. Vergütungspreis (Normpreis) für Brot und Fourage, sowie Vergütungspreis der Rationen für nicht vorhandene etatsmäßige Offizierpferde und für aus Preußischen Magazinen an die Landgendarmerie verabreichten Rationen sowie an Kadettenanstalten verabreichten Roggen für das 1. Halbjahr 1893. (313)
  • Nr. 314. Ausgabe von Zeichnungen des Artillerie-Materials. (314)
  • Deckblätter gelangen zur Versendung.
  • Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 28. (28)
  • Alphabetisches Sachregister.

Volltext

— 233 — 
Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
26. Jahrgang. gerlin den 24. Dezember 1892. Nr. 27. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.K4 50 A, Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 AN berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 4. 90 A 
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 298. — 
Ertheilung der Heirathsgenehmigung für die evangelischen Militärgeistlichen und die Militärküster. 
luf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 7. November 1892 bestimme Ich hiermit, daß die Vorschrift des 
§. 33 der Militär-Kirchenordnung vom 12. Februar 1832, nach welcher die evangelischen Militärpfarrer zu 
ihrer Verheirathung die Erlaubniß bei dem ihnen vorgesetzten Konsistorium nachzusuchen haben, in Wegfall kommt. 
Neues Palais den 12. November 1892. 
Wilhelm. 
v. Kaltenborn. Bosse. 
An den Kriegsminister und den Minister der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten. 
Kriegsministerium. Berlin den 16. Dezember 1892. 
Vorstehende Allerhöchite Kabineto-Ordre wird mit Nachstehendem zur Kenntniß der Armee gebracht: 
1. Die evangelischen Militärgeistlichen bedürfen nach §. 40 des Reichs-Militärgesetzes vom 2. Mai 
1874 als Militärpersonen (Militärbeamte) des Friedensstandes zu ihrer Verheirathung der 
Genehmigung ihrer Vorgeseien. « 
Das Recht zur Ertheilung dieser Genehmigung wird auf den Evangelischen Feldpropst der 
Armee übertragen. 
2. Für die Militärküster ist der zunächst vorgesetzte Militärpfarrer zur Ertheilung der Genehmigung 
zur Verheirathung befugt. 
No. 383/11. 92. C. 3. v. Kaltenborn. 
Nr. 299. 
Auflösung der Kommandantur Sonderburg—Düppel. 
Ich bestimme: Die Kommandantur Sonderburg —Düppel ist in Folge Eingehens der Festung Sonderburg 
aufzulösen. Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 15. Dezember 1892. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. Dezember 1892. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinete Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 654/12. 92. A. 1. v. Kaltenborn.
	        

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