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Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

law_collection

Persistent identifier:
armee_verordnungs_blatt
Title:
Armee-Verordnungs-Blatt
Document type:
law_collection
Collection:
preussen
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

law_collection_volume

Persistent identifier:
armee_verordnungs_blatt_1898
Title:
Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang
Volume count:
32
Place of publication:
Berlin
Publisher:
E. S. Mittler und Sohn, Königliche Hofbuchhandlung
Document type:
law_collection_volume
Collection:
preussen
Publication year:
1898
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 1.
Volume count:
1
Document type:
law_collection
Structure type:
law_gazette

reference

Title:
Erhöhung des Vekaufspreises von Druckvorschriften.
Document type:
law_collection
Structure type:
reference

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.
  • Title page
  • Druck von Julius Beltz, Hofbuchdrucker, Langensalza.
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • Verzeichnis der Abkürzungen.
  • Einleitung.
  • I. Stand der Bevölkerung.
  • 1. Grösse der Bevölkerung im Reiche und in den Bundesstaaten.
  • 2. Wachstum der Bevölkerung auf dem heutigen Reichsgebiete.
  • 3. Bevölkerung in Stadt und Land.
  • 4. Geschlecht, Alter und Familienstand.
  • II. Bewegung der Bevölkerung.
  • Vorbemerkungen.
  • 1. Eheschliessungen, Geburten, Todesfälle, Wanderungen.
  • 2. Todesfälle nach dem Alter, insbesondere unter den Säuglingen.
  • 3. Todesursachen.
  • 4. Erkrankungen.
  • 5. Blinde und Taubstumme.
  • 6. Bekämpfung der Krankheiten.
  • A. Übertragbare Krankheiten.
  • a) Bekämpfung im allgemeinen und der sogenannten gemeingefährlichen Krankheiten im besonderen.
  • b) Bekämpfung sonstiger übertragbarer Krankheiten.
  • A. Unterleibstyphus.
  • B. Diphtherie.
  • C. Influenza.
  • D. Tuberkulose.
  • E. Malaria.
  • F. Schlafkrankheit.
  • G. Venerische Krankheiten.
  • H. Milzbrand.
  • I. Tollwut.
  • K. Trichinose.
  • L. Wurmkrankheit.
  • B. Andere Krankheiten.
  • III. Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
  • 1. Wasserversorgung.
  • 2. Flussverunreinigung.
  • IV. Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Fleisch.
  • 3. Milch, Butter, Käse, Speisefette und Speiseöle.
  • 4. Wein und andere geistige Getränke.
  • 5. Andere Nahrungs- und Genussmittel.
  • 6. Konservierungsmittel.
  • 7. Gebrauchsgegenstände.
  • V. Verkehr mit Heilmitteln und Giften.
  • 1. Arzneimittel.
  • 2. Gifte.
  • 3. Geheimmittel und ähnliche Arzneimittel.
  • 4. Natürliche und künstliche Mineralwässer.
  • 5. Künstliche Süssstoffe.
  • VI. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und sonstige Heil- und Krankenpflegepersonal.
  • 1. Ärzte und Zahnärzte.
  • Tafel 26. Durchschnittlicher Wirkungskreis des Heilpersonals und der Apotheken im Deutschen Reiche.
  • 2. Tierärzte.
  • 3. Niederes Heilpersonal.
  • 4. Krankenpfleger.
  • 5. Kurpfuscher.
  • 6. Apotheker.
  • VII. Heil- und Pflegeanstalten.
  • 1. Heilanstalten.
  • 2. Anstalten für Blinde und Taubstumme.
  • 3. Apotheken.
  • VIII. Berufstätigkeit.
  • 1. Berufszählungen.
  • 2. Die Gewerbeordnung und Ihre gesundheitlichen Bestimmungen im allgemeinen.
  • 3. Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen.
  • 4. Schutz der Arbeiter.
  • 5. Massnahmen zur Besserung von Arbeiterwohnungen.
  • 6. Arbeiterversicherung.
  • 7. Seeleute.
  • IX. Veterinärwesen.
  • 1. Viehstand.
  • 2. Viehseuchen.
  • Anhang.
  • Verzeichnis der bisherigen Publikationen des Kaiserlichen Gesundheitsamtes.
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Statistischen Amtes.
  • Alphabetisches Inhaltsverzeichnis.

Full text

140 II, 6. Bekämpfung der Krankheiten. 
Die gegen die Wurmkrankheit getroffenen Massnahmen sind einstweilen auch 
weiterhin in Kraft geblieben. Es darf erwartet werden, dass mit ihrer Hilfe ın 
absehbarer Zeit die völlige Tilgung der Seuche gelingen wird. ’ 
B. Andere Krankheiten. 
a) Blinddarmentzündung. 
Unter den nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Krankheiten hat in 
neuerer Zeit insbesondere die Blinddarmentzündung das öffentliche Interesse cr- 
regt. Überraschte einmal die mehr und mehr zu Tage tretende Häufigkeit dieser 
Krankheit, so wurde namentlich durch die weitverbreitete Annahme, die Blinddarm- 
erkrankungen ‚seien in einer wesentlichen Zunahme begriffen, eine nicht zu ver- 
kennende Beunruhigung der -Bevölkerung hervorgerufen. 
In Ermangelung ausreichender Unterlagen zur Beurteilung des Standes der 
Krankheit in Deutschland hat sich der Staatssekretär des Innem veranlasst ge- 
sehen, mit den Kreisen der Wissenschaft zwecks Prüfung der Frage in Verbindung 
zu treten, inwieweit es angezeigt erscheine, von Reichs wegen mittels statistischer 
Erhebungen über die Ausbreitung der Blinddarmentzündung, ihre etwaige Zu- 
nahme und deren Ursachen Aufklärung zu schaffen. Eine Beratung hierüber hat 
am 4. Jahuar ı907 im Kaiserlichen Gesundheitsamte stattgefunden, an welcher 
hervorragende Sachverständige aus den verschiedenen Bundesstaaten teilgenom- 
men haben. Letztere neigten zwar in der Mehrzahl der Ansicht zu, dass die Zu- 
nahme der Blinddarmentzündung nur eine scheinbare sei, vorgetäuscht durch Ver- 
schiebungen der Diagnosen wie auch durch die zunehmend operative Behandlungs- 
weise, welche die Aufmerksamkeit der ‚Allgemeinheit wesentlich mehr der Krank- 
heit zulenke, Nichtsdestoweniger wurde der Vorschlag des Kaiserlichen Gesund- 
heitsamts, in Zukunft zur näheren Feststellung der Häufigkeit der Krankheits- 
und Todesfälle an Blinddarmentzündung sowohl in der Heilanstaltsstatistik wie in 
der Todesursachenstatistik des Deutschen Reichs eine besondere, ausschliesslich 
für diese Krankheit bestimmte Rubrik einzuschalten, einstimmig gut geheissen; 
gleichzeitig werden die Gesichtspunkte für eine etwa daneben über das gesamte 
Reichsgebiet zu erstreckende statistische Umfrage über die Blinddarmentzündung 
festgelegt. 
b) Alkoholismus. 
Wie statistisch festgestellt ist, hat seit einigen Jahrzehnten der Verbrauch 
der geistigen Getränke beinahe in allen Ländern ausserordentlich zuge- 
nommen. Glücklicherweise trifft dies in Deutschland wenigstens für das verderb- 
lichste aller alkoholischen Genussmittel, den Branntwein, nicht zu. Der Verbrauch 
von absolutem Alkohol betrug hier in den Jahren 1830 bis 1836 durchschnittlich 
7,71 auf den Kopf der Bevölkerung, von dahin bis zum Jahre 1899 hat er sich 
ziemlich gleichmässig auf 41/,1 belaufen, hat also im ganzen mindestens keine 
Fortschritte gemacht, wenn er auch neuerdings in Gegenden Eingang gefunden 
zu haben scheint, deren Bewohner früher als Getränk Bier oder Wein bevorzugten. 
Dagegen ist der Bierverbrauch in Deutschland andauernd und bedeutend ge- 
stiegen und zwar von 90,061 auf das Jahr und den Kopf im’ Jahr 1873 bis auf 124,11 
im Jahr 1898/99, in 25 Jahren also um 37 %. Der Betrag, welcher im Deutschen 
Reiche für geistige Getränke jeder Art verausgabt wird, ist im Jahre 1898 auf 
gegen 3 Milliarden Mark jährlich geschätzt worden, also auf mehr, als der ganze 
Reichshaushaltsetat damals ausmachte. : ' : "It: a TR Thea Hr 
In Anbetracht der schlimmen Schädigungen, welche der Alkoholismus nicht 
nur dem Einzelnen, sondern auch dem gesamten Staatskörper durch Verminde- 
rung des Volksvermögens und der Volkskraft zufügt, ist vom Kaiserlichen Ge-
	        

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