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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
D. Krieg und ärztliche Wissenschaft.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a) Die Ärzteschaft im Heere.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • Introduction
  • A. Die Organisation des Kriegsgesundheitsdienstes.
  • B. Die Organisation der freiwilligen Krankenpflege.
  • C. Das Genfer Abkommen.
  • D. Krieg und ärztliche Wissenschaft.
  • a) Die Ärzteschaft im Heere.
  • b) Die ärztliche Hilfstätigkeit.
  • c) Die Seuchenbekämpfung.
  • d) Neue Aufgaben.
  • Schluß.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege 179 
Bewegliche Sanitätsformationen und stehende Sanitätsanstalten sollen 
geschützt, das Personal nicht als Kriegsgefangen behandelt werden. Sobald 
es entbehrlich wird, soll es mit seinem Privateigentum in die Heimat zurück— 
kehren dürfen. Bewegliche Sanitätsformationen behalten auch ihre Aus- 
rüstung. Wahr- und Abzeichen des militärischen und des staatlich anerkannten 
freiwilligen Sanitätswesens ist das Rote Kreuz auf weißem Grunde 
(Umkehrung des Schweizer Wappens). Auch im Frieden soll es gesetzlich 
geschützt und dem bezeichneten Zwecke vorbehalten sein. 
Das Genfer Abkommen spielte bis zum Krieg eine große Rolle als Teil 
des „Völkerrechts“. Es ist bei vielen Gelegenheiten von unsern Feinden 
gröblich verletzt worden; unsere Verwundeten und unser Sanitätspersonal 
sind, wie amtlich festgestellt ist, böswillig mißhandelt, sogar ermordet worden. 
Da das Abkommen so versagte, ergab sich die Notwendigkeit, alle Ver- 
wundeten, selbst wenn ihr Transport mit großen Gefahren und Beschwerden 
verbunden war, vor den Feinden in Sicherheit zu bringen, um sie vor Schlim- 
merem zu bewahren. Auch haben sich manche Bestimmungen des Abkommens 
als unzweckmäßig und undurchführbar erwiesen: z. B. ist es schon aus Mensch- 
lichkeitsgründen notwendig, daß die vielen Hunderttausend Kriegsgefangener 
Russen, mit denen wir uns sprachlich nicht verständigen können, von russischen 
Ärzten behandelt werden, diese also, weil unentbehrlich, zu diesem Zwecke 
bei ihren Mitgefangenen zurückbleiben (s. a. Bd. I Art. VIII). 
D. Krieg und ärztliche Wissenschaft. 
a) Schon vor dem Kriege stand Deutschlands Heilkunst und Heilkunde auf 
höchster Stufe. Das wurde selbst vom Ausland anerkannt; aus der ganzen 
Welt kamen Studenten und Ärzte, um in unsern Kliniken und Forschungs- 
anstalten zu lernen. Die Türen waren ihnen weit — manchmal allzuweit — 
geöffnet. An den Leistungen und Fortschritten hatte das Heeressanitätswesen 
rühmlichen Anteil; aus seinen Reihen gingen Männer hervor, wie Helm- 
holtz, Virchow, Leyden, Nothnagel, Behring, Löffler, Gaffky 
und andere mehr. Die neuzeitliche Wundbebhandlung, die an Listers 
Namen anknüpft, wurde in Deutschland durch Militärärzte eingeführt;; sie 
machten als Mitarbeiter Robert Kochs dessen große Lehren und Ent- 
deckungen nutzbringend für Heer und Volk. In enger Fühlung mit der 
Wissenschaft lieferten die Generalstabsärzte von Coler und von Schjerning 
grundlegende Werke über die Wirkung moderner Feuerwaffen und wert- 
volle Bibliotheken für die Medizin, Chirurgie und Hygiene. Die „Ver- 
öffentlichungen der Medizinalabteilung des Preußischen Kriegs- 
ministeriums“ legen vom wissenschaftlichen Leben im Sanitätskorps 
rühmliches Zeugnis ab. 
Der militärische Nachwuchs findet in der neuen großen Kaiser-Wil- 
helms-Akademie für das militärische Bildungswesen eine voll- 
kommene Pflanz- und Lehrstätte. Die jungen Militärärzte bekommen an 
Kliniken später vertiefte Sonderausbildung; alle Dienstgrade werden durch 
regelmäßige Fortbildungskurse auf der Höhe des Wissens erhalten. Der 
127
	        

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