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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Die Genossenschaften während des Krieges.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Die Kreditgenossenschaften.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
c) Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • A. Wesen, Arten und Bedeutung der Genossenschaften.
  • B. Die Genossenschaften während des Krieges.
  • I. Die Kreditgenossenschaften.
  • a) Überleitung der Friedenswirtschaft in die Kriegswirtschaft.
  • b) Beteiligung der Genossenschaften an den Kriegsanleihen.
  • c) Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
  • d) Fürsorge für heimkehrende Krieger.
  • e) Aufgaben der Zukunft.
  • II. Die Handwerkergenossenschaften.
  • III. Die Konsumvereine.
  • IV. Die Kleinhandelsgenossenschaften.
  • V. Die Baugenossenschaften.
  • VI. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften.
  • Schluß.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

300 A. Crecelius 
Die Kreditgenossenschaften haben, um die Zeichnungen zu fördern, 
ihren Spareinlegern und Mitgliedern das denkbar größte Entgegenkommen 
gezeigt. Sie haben auf die Einhaltung der Kündigungsfristen der bei ihnen 
ruhenden Gelder verzichtet, zum weitaus größten Teil sogar ohne jede 
Gegenleistung, und haben ferner die Zeichner mit dem ersten zulässigen 
Termin in den vollen Bezug der Anleihezinsen aus den gezeichneten Beträgen 
eintreten lassen. Außerdem haben sie eine außerordentliche Werbetätigkeit 
entfaltet. Die Kreditgenossenschaften reichen mit ihrem Einfluß und ihren 
geschäftlichen Beziehungen bis in die letzten Kreise unsres Erwerbslebens 
sowie der kleinen Sparer, also in die Kreise, in denen noch oft der Strumpf 
oder das Bett der Platz ist, wo der Spargroschen untergebracht ist. Es ist 
ihrer Arbeit gelungen, manchen Betrag aus dem Versteck herauszulocken 
und in Kriegsanleihe umzusetzen. Besondere Einrichtungen machten es 
möglich, sogar kleinste Beträge als Kriegsanleihe zu verwerten. Die Kredit- 
genossenschaften haben nämlich solche kleinen Beträge gesammelt und ihrer- 
seits Kriegsanleihe dafür gezeichnet. Sie verzinsen diese Einlagen mit 5 %, 
und so haben sie die Beteiligung an den Kriegsanleihen auch denen möglich 
gemacht, die nicht 100 M verfügbar hatten. Wenn unsere Kriegsanleihen 
Volksanleihen geworden sind, so beruht dies nicht zuletzt auf der Werbe- 
tätigkeit der Genossenschaften. 
UNeben den Riesensummen, die die Genossenschaften für die Kriegs- 
anleihen aufgebracht haben, fanden sie noch die Mlöglichkeit, in zahlreichen 
Fällen sogar als Geldgeber öffentlicher Korporationen, vornehm- 
lich der Gemeinden, aufzutreten. Sie haben beträchtliche Summen, ins- 
besondere den Kriegsorganisationen von Gemeinden, für die Lebensmittel- 
versorgung zur Verfügung gestellt. Mitunter haben sie sogar die Geschäfts- 
führung und völlige Finanzierung dieser Organisationen übernommen. 
c) Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. 
Auch die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist 
hier zu erwähnen. Man kann die Kreditgenossenschaften geradezu als die 
Pioniere für die Entwicklung moderner Zahlungsweise in den Kreisen des 
Mittelstandes bezeichnen. Sie haben schon seit Jahren die Pflege des Scheck- 
verkehrs sich angelegen sein lassen und haben in unermüdlicher Kleinarbeit 
insbesondere Handwerk und Gewerbe über die Vorteile der Benutzung 
eines Bankkontos und der Zahlung durch Überweisung von Konto zu Konto 
aufgeklärt. Der Krieg hat die Notwendigkeit des bargeldlosen Verkehrs 
und seine Vorteile schärfer hervortreten lassen; es hat allseits eine erneute 
Werbetätigkeit eingesetzt, deren Erfolge sich bereits zeigen. Auch die Genossen- 
schaften, die sich bisber der Pflege des Scheck- und Überweisungsverkehrs 
fernhielten, haben ihn jetzt eingeführt oder sind dabei es zu tun. Die erfolg- 
reiche Durchführung der bargeldlosen Zahlung setzt voraus, daß die Möglich- 
keit der Zahlung durch Überweisung aus Bankguthaben bis ins letzte Dorf 
reicht. Das ist nur zu erreichen mit Hilfe der Genossenschaften, die mit 
ihren Organisationen auch dorthin reichen, wo die Reichsbank nicht hinkommt. 
So ist, um ein Beispiel aus der genossenschaftlichen Praxis der letzten Kriegs-
	        

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