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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Die Genossenschaften während des Krieges.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Die Kreditgenossenschaften.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
d) Fürsorge für heimkehrende Krieger.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • A. Wesen, Arten und Bedeutung der Genossenschaften.
  • B. Die Genossenschaften während des Krieges.
  • I. Die Kreditgenossenschaften.
  • a) Überleitung der Friedenswirtschaft in die Kriegswirtschaft.
  • b) Beteiligung der Genossenschaften an den Kriegsanleihen.
  • c) Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
  • d) Fürsorge für heimkehrende Krieger.
  • e) Aufgaben der Zukunft.
  • II. Die Handwerkergenossenschaften.
  • III. Die Konsumvereine.
  • IV. Die Kleinhandelsgenossenschaften.
  • V. Die Baugenossenschaften.
  • VI. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften.
  • Schluß.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

X. Die Genossenschaften und der Krieg                                                301 
zeit zu erwähnen, durch die Genossenschaften es möglich gemacht, daß die 
Viehhandelsverbände oder die Landkreise die Zahlungen für das aus- 
gehobene Vieh an die Landwirte durch Überweisung ohne Inanspruchnahme 
von Bargeld leisten. 
In ähnlicher Weise haben sich die Kreditgenossenschaften in den 
Dienst der Kriegsarbeit gestellt bei der Sammlung des Goldes für die 
Reichsbank. Daß sie selbst kein Gold zurückbehalten haben, braucht nicht 
betont zu werden. Auch in den Kreisen der Mitglieder und Kunden wurde 
erfolgreich gearbeitet, das Gold, das etwa noch in den Schließfächern war, 
herausgeholt und jedes einzelne Mitglied an seine Pflicht erinnert. 
Ferner haben sich die Kreditgenossenschaften zur Auszahlung der Kriegs- 
unterstützungen und Renten bereit erklärt, und zwar ohne jede Gegen- 
leistung. Hat der Empfänger ein Konto bei der Genossenschaft, so ist auch 
hierbei bares Geld nicht erforderlich. 
d) Fürsorge für heimkehrende Krieger. 
Daneben stehen Arbeiten, die erst eingeleitet sind und zum Teil 
auch erst Aufgaben der kommenden Friedenszeit darstellen. In erster Linie 
ist die Fürsorge für die aus dem Felde heimkehrenden Gewerbe- 
treibenden und Handwerker zu erwähnen. Groß ist die Zahl derer, 
die ihren Beruf völlig stillstellen mußten, um ihre Pflicht gegen das Vater- 
land erfüllen zu können. Viele müssen nach der Rückkehr aus dem Kriege 
wieder von vorn anfangen; der Erfolg wird davon abhängen, ob sie den 
erforderlichen Kredit erhalten. Die Kreditgenossenschaften werden selbst- 
verständlich bereit sein, ihren bisherigen Mitgliedern soweit als möglich 
entgegenzukommen. Größere Kreditgenossenschaften mit starken Reserven 
werden vielleicht auch Blankokredite, d. h. Kredite ohne jede besondere 
Sicherheit, lediglich im Vertrauen auf die Geschäftstüchtigkeit des Kredit- 
nehmenden gewähren können. Viele Genossenschaften haben dies bereits 
in die Tat umgesetzt. Darüber hinaus wird allerdings den Kreditgenossen- 
schaften ein eigenes geschäftliches Risiko an dieser Fürsorgemaßnahme nicht 
zugemutet werden können. Die Schäden, um die es sich hier handelt, sind 
eine unmittelbare Folge des Krieges. Diese zu beseitigen ist die Pflicht der 
Allgemeinheit, also in erster Linie des Staates und der Kommunalverbände. 
Diese müssen daher auch das Risiko übernehmen, das mit der Kreditgewährung 
an die aus dem Felde heimkehrenden Gewerbetreibenden verbunden ist. 
Die Genossenschaften sind Verwalter fremden Vermögens, das zum großen 
Teil aus den Kreisen der Minderkapitalkräftigen stammt. Es erscheint nicht 
angängig, die Gelder dieser Kreise mit dem Risiko der Kriegsfolgen zu 
belasten. Dies ist auch die Auffassung, die in dem Erlasse des Preußischen 
Ministers für Handel und Gewerbe, des Finanzministers und des Ministers 
des Innern vom 30. Dezember 1915 zum Ausdruck gebracht und in dem 
angeregt ist, daß neben dem Staate die Kommunalverbände ausreichende 
Mittel zur Verfügung stellen. Aber gleichwohl verbleibt auf diesem Gebiete 
den Kreditgenossenschaften auch im engeren Rahmen ein weites Feld zur 
Betätigung. Infolge ihrer Erfahrung, ihrer Personenkenntnis und Kenntnis
	        

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