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Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1878
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878.
Volume count:
6
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1878
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 35.
Volume count:
35
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
3. Finanz-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 15 000 000 Mark.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • 1. Eisenbahnen, Straßen- und Luftverkehr, Post und Telegraph. Von Staatsminister a.D. von Frauensdorfer, u. Ministerialrat v. Völcker.
  • 2. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt. Von Ministerialdirektor Peters.
  • I. Allgemeines.
  • II. Strom-, Kanal- und Hafenbauten.
  • A. Nordseegebiet.
  • B. Schiffahrtsverbindungen zwischen Nord- und Ostseegebiet.
  • C. Ostseegebiet.
  • III. Betriebsorganisation.
  • IV. Verkehrsentwickelung.
  • V. Finanzierung.
  • 3. Die Seeschiffahrt. Von Ph. Heineken.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
VII. Buch. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt. 55 
  
durch Befahrungsabgaben zu decken seien. Daraus ergab sich für die Folgezeit die Not- 
wendigkeit, bei dem weiteren Ausbau der Ströme allgemein die Bedingung der Ein- 
führung solcher Abgaben zu stellen und auf solche Ströme einstweilen keine Mittel zu 
verwenden, bei welchen jene Bedingung nicht erfüllt werden konnte. 
II. Strom-, Kanal, und Hafenbauten. 
A. Nordseegebiet. 
Der Ausbau des Rheins wurde nach dem 
dafür festgestellten Programm, das eine Fahr- 
tiefe von 2m zwischen Mannheim und St. Goar, 
2,50 m zwischen St. Goar und Köln und 3 m unterhalb Köln bei gemitteltem Niedrig- 
wasserstande vorsah, in den ersten Zahren des 20. Jahrhunderts beendet. Die Kosten be- 
liefen sich für die preußische Strecke auf etwa 24 Mill. M. Die Herstellung einer Fahr- 
tiefe von 2m oberhalb Mannheim bis Straßburg wurde auf Grund eines badisch-bayrisch- 
reichsländischen Staatsvertrages von 1901 mit einem anschlagsmäßigen Kostenbetrage 
von 13,5 Mill. M. begonnen. Der Erfolg dieser Bauten ist bisher sehr günstig gewesen; 
die veranschlagten Kosten werden freilich nicht ausreichen. 
Für die weitere Vertiefung des Rheins um 50 cm zwischen St. Goar und Mann- 
beim ist ein Plan aufgestellt, dessen Kosten auf 34 Mill. M. zu schätzen sind; es sind ferner 
Vorarbeiten und Untersuchungen im Gange für eine Vertiefung des Rheins im Inter- 
esse der Seeschiffahrt unterhalb Köln auf ein noch zu findendes Maß und für den Ausbau 
des Rheins von Straßburg über Basel bis zum Bodensee als Binnenschiffahrtsstraße. 
Endlich sind — bisher nur von privater Seite — derartige Vorarbeiten angestellt worden 
für Kanalverbindungen vom Niederrhein nach der Schelde- und Emsmündung. 
Es handelt sich dabei um Bestrebungen, die seit langer Zeit bestehen, aber in neuerer 
Zeit mit immer stärkerem Nachdruck verfolgt werden. Für den Rhein-Scheldekanal, 
der nur als Binnenwasserstraße gedacht ist, kommen zwei Linienführungen in Betracht; 
die eine, schon vor mehreren Zahren untersuchte, von Krefeld über Venloo und eine 
andere von Köln oder Bonn über Aachen, für welche jetzt allgemeine Vorarbeiten im 
Gange sind. Es sind ferner auf Kosten eines zu diesem Zwecke gebildeten Vereins tech- 
nische Untersuchungen angestellt für einen zwischen Wesel und der Emsmündung zu er- 
bauenden, auch für kleinere Seeschiffe geeigneten Kanal, der dem Rhbein eine „deutsche 
Mündung" geben würde. Dieser Gedanke hat in weiteren Kreisen einen starken Widerhall 
gefunden, und es hat eine lebhafte Bewegung zu seinen Gunsten sich entwickelt. 
Rhein mit Nebenwasserstraßen. 
Hauptstrom. 
  
  
Von den Nebenwasserstraßen des Rheins wurden imletzten 
Jahrzehnt des 19. Zahrhunderts die Hauptlinien der reichs- 
ländischen Kanäle und die mit ihnen zusammenhängende obere Strecke der preußischen 
kanalisierten Saar, welche bisher nur für Schiffe von etwa 190 Tonnen fahrbar waren, 
durch Verlängerung der Schleusen und durch sonstige Maßregeln mit einem Aufwande 
Nebenwasser straßen. 
  
927
	        

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