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Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

Monograph

Persistent identifier:
instr_katalog_preuss_bibliotheken
Title:
Instruktionen für die Alphabetischen Kataloge der Preußischen Bibliotheken.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Behrend & Co.
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1909
DDC Group:
Katalog
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Index
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Prepage
  • I. Einleitung.
  • II. Die ursprüngliche Entwicklung der Landschaft in den sächsischen Landen.
  • III. Die alte ständische Verfassung. (1438 - 1831.)
  • Das ständische Recht der sogenannten ,,willkürlichen" Zusammenkünfte.
  • Corporative Zusammensetzung der Landtage.
  • Die verschiedenen Arten der Ständeversammlungen.
  • Geschäftsgang bei den Ständeversammlungen.
  • Ceremoniell bei der Landtagseröffnung.
  • Formalien der Landtagsverhandlungen.
  • Das Verfahren bei Abfassung ständischer Schriften.
  • IV. Die Wirksamkeit der alten Stände.
  • Steuerbewilligungsrecht.
  • Mitwirkung bei Regierungsacten.
  • Wirksamkeit in kirchlichen Angelegenheiten.
  • Mitwirkung bei Errichtung von Landescollegien.
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung.
  • Schlußbetrachtung.
  • V. Der Sächsische Behördenorganismus zur Zeit der alten ständischen Verfassung.
  • VI. Die ersten Regierungsjahre des Königs Anton.
  • Eintritt des Geheimen Raths von Könneritz in das Geheime Cabinett und Berufung des Ministers von Lindenau in den königl. sächsischen Staatsdienst .
  • Einleitende Schritte behufs Herbeiführung von Abänderungen der alten ständischen Verfassung.
  • Streben nach Erweiterung der finanziellen Zuständigkeit des Landtags.
  • Schritte zur Herbeiführung größerer Publicität der ständischen Verhandlungen.
  • Schärferes Hervortreten einer systematischen Opposition auf dem Landtage.
  • Die Septemberunruhen des Jahres 1830.
  • Schritte aus der Mitte der Regierung im Interesse einer den Bedürfnissen des Landes entsprechenden Neugestaltung der staatlichen Verhältnisse.
  • Prinz Friedrich August zum Mitregenten, Lindenau zum Cabinetsminister ernannt.
  • VII. Der Cabinetsminister von Lindenau und die Mitglieder des Geheimen Raths.
  • Bernhard August von Lindenau.
  • Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänkendorf.
  • Johann Adolph von Zezschwitz.
  • Hans Georg von Carlowitz.
  • Julius Traugott Jacob von Könneritz.
  • Heinrich Anton von Zeschau.
  • VIII. Die Verhandlungen im Geheimen Rath über die neue Verfassung.
  • IX. Die Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Otto Victor, Fürst, Graf und Herr von Schönburg.
  • Albert von Carlowitz.
  • Dr. Christian Adolph Deutrich.
  • Christian Gottlieb Eisenstuck.
  • X. Die Verhandlungen des Landtags über die neue Verfassung.
  • XI. Vernehmung des Landtags mit der Staatsregierung über die neue Verfassung. Veröffentlichung der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 und deren Einführung. Schlußwort.
  • Beilagen.
  • Beilage Nr. 1. Verzeichniß der in den sächsischen Landen bis zur Einführung der constitionellen Verfassung abgehaltenen Landesversammlungen.
  • Beilage Nr. 2.
  • Beilage Nr. 3. Der Landschafft Vereinigung in dem Bruder-Kriege zwischen Churfürst Friderico II. und Hertzog Wilhelm zu Sachsen de Anno 1445.
  • Beilage Nr. 4. Bericht über den Verlauf des im Jahre 1548 in Leipzig abgehaltenen Landtags.
  • Beilage Nr. 5. Bericht über den Verlauf der aufständischen Bewegungen in Sachsen im Herbst des Jahres 1830.
  • Beilage Nr. 6.
  • Beilage Nr. 7. Entwurf der Verfassungs-Urkunde des Königreichs Sachsen.
  • Beilage Nr. 8. Verzeichniß der Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Beilage No. 9. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen.

Full text

— 129 — 
Geheime Rath dagegen, obwol derselbe durch den Eintritt von 
Lindenau eine mehr als blos ziffermäßige Verstärkung erhalten 
hatte, und schlug sogar eine Fassung der Zurückweisung vor, welche, 
einfach sich auf die Andeutung beschränkend: „es bewende bei den 
bisherigen Resolutionen“, selbst dem Grafen Einsiedel als nicht 
befriedigend und angemessen erschien. Der genannte Staatsmann 
faßte selbst eine ausführliche Motivirung ab, wie sie in dem Decrete 
vom 1. April 1830 zu finden ist. Als die Stände hierauf er- 
klärten, sie behielten sich etwaige nähere Beschränkungen in der 
Bewilligung vor, ward in dem Decret vom 30. April, unter noch- 
maliger Begründung der Regierungsansicht, die Erwartung aus- 
gesprochen, „daß die Resolution vom 1. April 1830 zu dergleichen 
Beschränkungen keine Veranlassung bieten werde.“ Da sich aber 
nach der Stimmung auf dem Landtage vorhersehen ließ, daß die 
Stände bei der Ablehnung ihres Antrags sich nicht beruhigen 
würden, so schlug der (vergl. S. 129) als Adlatus des Cabinets- 
ministers fungirende Geheime Rath von Könneritz dem Grafen 
Einsiedel auf das Dringendste vor: er möge diese wichtige Frage 
im Geheimen Rath unter seinem Vorsitz zur nochmaligen Erwägung 
bringen. Auch auf diesen Vorschlag ging aber Graf Einsiedel nicht 
ein; indessen erfolgte, als die Bewilligungsschrift vom 19. Juni 
1830 den Antrag auf Budgetvorlegung nochmals sehr dringend 
und ausführlich wiederholte, auf den Vorschlag des Geheimen 
Rathes wenigstens keine definitive Zurückweisung. 
Die im Landtage in der Richtung austauchenden Wünsche, ghrittezu gerben 
weiteren Kreisen die Kenntniß der ständischen Verhandlungen leich= Hblieität der 
ter und vollständiger zugänglich zu machen, als es nach den bis- ENNe- *5 
herigen Einrichtungen möglich war, finden ihren Ausgangspunkt 
in der ständischen Schrift vom 23. Juni 1818 über die Landtags- 
ordnung, in welcher die Städte darauf antrugen, daß die Landtags- 
verhandlungen durch den Druck zu größerer Publicität gebracht 
werden möchten, jedoch nur „die k. Decrete nebst Beilagen, die 
Schriften der Stände an den Landesherrn nebst Beilagen und 
9
	        

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