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Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

Monograph

Persistent identifier:
witzleben_verfassung_sachsen_1881
Title:
Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.
Author:
Witzleben
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
B. G. Teubner
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1881
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

supplement

Title:
Beilagen.
Document type:
Monograph
Structure type:
supplement

supplement

Title:
Beilage No. 9. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen.
Document type:
Monograph
Structure type:
supplement

Contents

Table of contents

  • Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Index
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Prepage
  • I. Einleitung.
  • II. Die ursprüngliche Entwicklung der Landschaft in den sächsischen Landen.
  • III. Die alte ständische Verfassung. (1438 - 1831.)
  • Das ständische Recht der sogenannten ,,willkürlichen" Zusammenkünfte.
  • Corporative Zusammensetzung der Landtage.
  • Die verschiedenen Arten der Ständeversammlungen.
  • Geschäftsgang bei den Ständeversammlungen.
  • Ceremoniell bei der Landtagseröffnung.
  • Formalien der Landtagsverhandlungen.
  • Das Verfahren bei Abfassung ständischer Schriften.
  • IV. Die Wirksamkeit der alten Stände.
  • Steuerbewilligungsrecht.
  • Mitwirkung bei Regierungsacten.
  • Wirksamkeit in kirchlichen Angelegenheiten.
  • Mitwirkung bei Errichtung von Landescollegien.
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung.
  • Schlußbetrachtung.
  • V. Der Sächsische Behördenorganismus zur Zeit der alten ständischen Verfassung.
  • VI. Die ersten Regierungsjahre des Königs Anton.
  • Eintritt des Geheimen Raths von Könneritz in das Geheime Cabinett und Berufung des Ministers von Lindenau in den königl. sächsischen Staatsdienst .
  • Einleitende Schritte behufs Herbeiführung von Abänderungen der alten ständischen Verfassung.
  • Streben nach Erweiterung der finanziellen Zuständigkeit des Landtags.
  • Schritte zur Herbeiführung größerer Publicität der ständischen Verhandlungen.
  • Schärferes Hervortreten einer systematischen Opposition auf dem Landtage.
  • Die Septemberunruhen des Jahres 1830.
  • Schritte aus der Mitte der Regierung im Interesse einer den Bedürfnissen des Landes entsprechenden Neugestaltung der staatlichen Verhältnisse.
  • Prinz Friedrich August zum Mitregenten, Lindenau zum Cabinetsminister ernannt.
  • VII. Der Cabinetsminister von Lindenau und die Mitglieder des Geheimen Raths.
  • Bernhard August von Lindenau.
  • Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänkendorf.
  • Johann Adolph von Zezschwitz.
  • Hans Georg von Carlowitz.
  • Julius Traugott Jacob von Könneritz.
  • Heinrich Anton von Zeschau.
  • VIII. Die Verhandlungen im Geheimen Rath über die neue Verfassung.
  • IX. Die Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Otto Victor, Fürst, Graf und Herr von Schönburg.
  • Albert von Carlowitz.
  • Dr. Christian Adolph Deutrich.
  • Christian Gottlieb Eisenstuck.
  • X. Die Verhandlungen des Landtags über die neue Verfassung.
  • XI. Vernehmung des Landtags mit der Staatsregierung über die neue Verfassung. Veröffentlichung der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 und deren Einführung. Schlußwort.
  • Beilagen.
  • Beilage Nr. 1. Verzeichniß der in den sächsischen Landen bis zur Einführung der constitionellen Verfassung abgehaltenen Landesversammlungen.
  • Beilage Nr. 2.
  • Beilage Nr. 3. Der Landschafft Vereinigung in dem Bruder-Kriege zwischen Churfürst Friderico II. und Hertzog Wilhelm zu Sachsen de Anno 1445.
  • Beilage Nr. 4. Bericht über den Verlauf des im Jahre 1548 in Leipzig abgehaltenen Landtags.
  • Beilage Nr. 5. Bericht über den Verlauf der aufständischen Bewegungen in Sachsen im Herbst des Jahres 1830.
  • Beilage Nr. 6.
  • Beilage Nr. 7. Entwurf der Verfassungs-Urkunde des Königreichs Sachsen.
  • Beilage Nr. 8. Verzeichniß der Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Beilage No. 9. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen.

Full text

Beilage M 9. 
Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen. 
— 
WIR, Anton, von GOTTES Gnaden, König von Sachsen 2c. 2c. c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen rc. 
thun hiermit kund, daß Wir, in Folge der von Unsern getreuen Ständen 
wiederholt ausgesprochenen Wünsche, und mit Rücksicht auf die in andern 
Staaten des Deutschen Bundes bereits getroffenen und durch die Er- 
fahrung bewährt gefundenen Bestimmungen, die Verfassung Unserer 
Lande, mit Beirath und Zustimmung der Stände, in nachfolgender 
Maße geordnet haben. 
Erster Abschnitt. 
Von dem Königreiche und dessen Regierung im Allgemeinen. 
§. 1. 
Das Königreich Sachsen ist ein unter Einer Verfassung vereinigter, 
untheilbarer Staat des Deutschen Bundes. 
§. 2. 
Kein Bestandtheil des Königsreichs oder Recht der Krone kann 
ohne Zustimmung der Stände auf irgend eine Weise veräußert werden. 
Grenzberichtigungen mit benachbarten Staaten sind hierunter 
nicht begriffen, wenn nicht dabei Unterthanen abgetreten werden, welche 
unzweifelhaft zu dem Königreiche gehört haben. 
8. 3. 
Die Regierungsform ist monarchisch und es besteht dabei eine 
landständische Verfassung. 
8. 4. 
Der König ist das souveraine Oberhaupt des Staats, vereinigt 
in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den durch die 
Verfassung festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig 
und unverletzlich.
	        

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