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Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1903
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
69
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
5. Stück
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 13.) Verordnung zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900, sowie der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen und des Sächsischen Gesetzes, die Einführung einer allgemeinen Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffend, vom 1. Juni 1898.
Volume count:
13
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
2. Bekanntmachung, betreffend die Einlaß- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Protokoll der ersten Sitzung der Ständigen Wirtschaftlichen Kommission der Kolonialverwaltung.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Advertising

Full text

127 20 
u. dgl.) tätig gewesen. Ein Teil der letzteren sei 
dabei zu einem gewissen Wohlstand gelangt; an- 
dere aber, denen das nicht geglückt sei, hätten sich 
entweder mit untergeordneten Stellungen begnügen 
oder das Schutzgebiet verlassen müssen. 
Als dann die Versuche, Kakao und Kautschuk 
anzupflanzen, günstig ausgefallen seien, seien 
einige größere Pflanzungsgesellschaften in Deutsch- 
land und England gegründet worden, auch sei 
ein Teil der Kaufleute und Händler, die einige 
Mittel in Händen hatten, dazu übergegaugen, 
Pflanzungen anzulegen; zugleich aber hätten auch 
Leute ohne nennenswerte Mittel dies versucht. 
Dabei sei ein sehr starkes Kreditbedürfnis hervor- 
getreten, das aber bisher nicht habe befriedigt 
werden können. Soweit dagegen größere Pflan- 
zungsgesellschaften in Frage stünden, bestehe kein 
Bedürfnis nach Kredit im Schutzgebiet, da diese 
Gesellschaften entweder genügend Kapital hätten 
oder doch sich Kredit in der Heimat verschaffen 
konnten. 
Da zugleich ein Mangel an kaufmännischem 
Kredit bestehe, gingen die Bestrebungen in erster 
Linie dahin, daß eine Bank im Schutzgebiet er- 
richtet werde. Die Bestrebungen seien bisher 
gescheitert, wohl weil man annehme, daß kein 
genügender Umsatz zu erzielen sein werde. Neuer- 
dings sei die Nachricht hierher gelangt, daß eine 
anstralische Bank sich auf Samoa niederlassen wolle. 
Daraufhin erneut unternommene Versuche, eine 
deutsche Bank zur Errichtung einer Filiale in dem 
Schutzgebiet zu veranlassen, seien erfolglos ge- 
blieben. Es sei aber fraglich, ob es wirklich zur 
Niederlassung einer australischen Bank in Samoa 
kommen würde. 
Ob sich durch die Bildung von Genossen- 
schaften etwas erzielen lassen werde, sei sehr 
zweifelhaft. Im Schutzgebiet lebten alles in 
allem etwa 500 Weiße; hiervon seien ein großer 
Teil Beamte, Angestellte der Firmen und Gesell- 
schaften, Handwerker usw., die hier ausschieden, 
so daß für einen genossenschaftlichen Zusammen- 
schluß nur ein ganz geringer Personenkreis in 
Frage komme. 
Der Vorsitzende: Er müsse die Niederlassung 
ciner ausländischen Bank auf Samoa als sehr 
  
unerwünscht bezeichnen, zumal da in diesem Schutz- 
gebiet an sich schon fremdländische Einflüsse sich 
stark bemerkbar machten. 
Herr Dr. Salomonsohn: Die Norddeutsche 
Bank habe die Frage der Errichtung einer deut- 
schen Bank auf Samoa eingehend geprüft, sei 
aber zu dem Ergebnis gekommen, daß, da die 
Hauptgesellschaft des Schutzgebiets, die Deutsche 
Handels= und Plantagengesellschaft der Südsee, 
keinen Kredit brauche und selbst Bankgeschäfte 
mache, das Arbeitsfeld zu eng und die Spesen 
zu groß sein würden. 
Da niemand mehr das Mort wünschte, er- 
klärte der Vorsitzende: Er könne den 1. Punkt 
der Tagesordnung wohl als erledigt ansehen. Es 
sei nunmehr Sache des Kolonialamts, auf Grund 
des vielen Materials, das die Verhandlungen 
gebracht hätten, die Angelegenheit weiter zu ver- 
folgen. Er halte es für ungemein wertvoll, 
wenn bei der weiteren Behandlung einige Mit- 
glieder der Kommission zu einer Subkommission 
zusammentreten und dem Amte mit ihrem Rate 
zur Seite stehen würden; auch mit den Herren 
Sachverständigen bitte er in Fühlung bleiben zu 
dürfen. 
Daraufhin stellten sich auf Wunsch des Vor- 
sitzenden die Herren Generalkonsul v. Mendels- 
sohn, Dr. Salomonsohn und Senator Strandes 
zur Verfügung und auch die Herren Sachver- 
ständigen sagten ihre weitere Mitwirkung zu. 
Punkt 2: „Maßnahmen gegen unsolide kolo- 
niale Neugründungen“ und 
Punkt 3: „Förderung der Handelsbeziehungen 
der deutschen Schutzgebiete mit dem 
Mutterlande“ 
wurden von der Tagesordnung abgesetzt und ihre 
Erörterung für die nächste Sitzung in Aussicht 
genommen, weil beide Fragen nicht für brennend 
gehalten wurden und die Herbeischaffung umfang- 
reicheren Materials für wesentlich erachtet wurde. 
Nachdem der Vorsitzende den Migliedern 
der Kommission und den Sachverständigen noch 
für ihre Mitarbeit in der Sitzung gedankt hatte, 
wurde die Sitzung geschlossen.
	        

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