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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1903
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
31
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 20.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
3. Zoll- und Steuerwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Zollbehandlung der von der Weltausstellung in St. Louis 1904 zurückgelangenden deutschen Ausstellungsgüter.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)
  • Title page
  • [Druckerei. Verlags-Archiv 3730]
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • 1. Konsulatwesen.
  • 2. Bankwesen.
  • 3. Zoll- und Steuerwesen.
  • Zollbehandlung der von der diesjährigen internationalen Feuerausstellung in London zurückgelangenden Güter.
  • Zollbehandlung der von der Weltausstellung in St. Louis 1904 zurückgelangenden deutschen Ausstellungsgüter.
  • 4. Polizeiwesen.
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)
  • Stück No. 55. (55)
  • Stück No. 56. (56)
  • Stück No. 57. (57)

Full text

  
1I. Buch. II. Der nationale Gedanke und die Parteien. 99 
  
im lleinen sind durchaus zu vereinen mit rücksichtsloser Energie im großen. Gerade 
im Hinblick auf die Stärke und Gefährlichkeit unserer Sozialdemokratie ist es not- 
wendig, daß die Regierenden zu unterscheiden wissen zwischen dem Reich bürgerlicher 
Freiheit, das mit Nachsicht verwaltet werden muß, und dem Reich öffentlicher, staatlicher 
Herrschaft, das mit Kraft und Festigkeit zu regieren ist. So irreführend der Vergleich 
deutscher und ausländischer Zustände im allgemeinen ist, bier ist ein Gebiet, auf dem 
England Mufster und nachahmenswertes Vorbild ist. So rücksichtslos in England jede 
Störung der öffentlichen Ordnung unterdrückt wird, so peinlich rücksichtsvoll werden die 
lleinlichen Schikanen vermieden, die dem einzelnen Freiheit und Behaglichkeit stören. 
Oie deutsche Staatsverdrossenheit ist in England fast unbekannt. Aber der Engländer 
ist nicht zuletzt deshalb ein so guter Staatsbürger, weil er in seinem Staat ein so freier 
Privatmann sein darf. Die bei uns noch vielfach schwankenden Grenzen der Wirksamkeit 
des Staates stehen in England fest. 
Niemand wird heute glauben, daß die Sozialdemokratie in absehbarer Zeit aufhören 
wird, in unserem öffentlichen Leben eine Macht und eine große Gefahr zu sein. Der Kampf 
gegen sie ist aber keineswegs zur Aussichtslosigkeit verurteilt. Die Sozialdemokratie ist in 
ihrer parlamentarischen Machtstellung sehr wohl verwundbar. Die Wahlen von 1907 haben 
gezeigt, in wie nachdrücklicher Weise sie getroffen werden kann. Die sozialdemokratische 
Bewegung kann auf das Proletariat isoliert und nach allen geschichtlichen Erfahrungen 
der Aussicht auf einen schließlichen Sieg beraubt werden, wenn es gelingt, sie vom Bürger- 
tum zu trennen. Wenn der Staat dem Arbeiter vorurteilslos und gerecht begegnet, 
es ihm erleichtert, sich als Vollbürger zu fühlen und sozialpolitisch seine Pflicht tut, so“ 
muß und wird es ihm gelingen, die Arbeiterfrage in nationalem Sinne zu lösen. 
Durch das scheinbar kleine, an Wirkung aber bedeutsame Mittel geschickter und weitherziger 
Staatsverwaltung ist es möglich, den Strom der sozialdemokratischen Zuläufer abzu- 
stauen. Endlich kann die rücksichtslose Energie in der Unterdrückung eines jeden Versuchs, 
die öffentliche Ordnung zu stören, der Sozialdemokratie die Aussichtslosigkeit solcher etwa 
im großen Maßstabe geplanten Versuche vor Augen halten. Solange die Sozialdemo- 
kratie nicht die Voraussetzungen erfüllt, die ich vor bald elf Zahren ihr gegenüber als die 
unerläßliche Vorbedingung einer Milderung der Gegensätze zwischen ihr und uns bezeich- 
nete, solange sie nicht den Boden der Vernunft, der Legalität betritt, nicht ihren Frieden 
mit der monarchischen Staatsordnung schließt, nicht darauf verzichtet, Gefühle zu ver- 
letzen, die der großen Mehrheit des deutschen Volkes heilig sind, solange sie bleibt, wie 
sie ist, wird der Kampf gegen sie eine unerläßliche Pflicht der Regierung sein. Die Re- 
gierung darf diesen Kampf nicht den Parteien überlassen, sie muß ihn selbst führen. 
Denn die sozialdemokratische Bewegung bedroht nicht nur die eine oder die andere Par- 
tei in ihrem Bestande, sie ist eine Gefahr für das Land und die Monarchie. Dieser Ge- 
fahr muß die Stirn geboten werden durch eine groß und vielseitig angelegte nationale 
Politik unter der festen Führung zielbewußter und tapferer Regierungen, die es ver- 
stehen, die Parteien, sei es im guten, sei es durch Kampf, unter die Kraft des nationalen 
Gedankens zu beugen. 
  
7* 99
	        

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