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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1906
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
34
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 19.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
3. Versicherungswesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch die Landesbehörde.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • 1. Eisenbahnen, Straßen- und Luftverkehr, Post und Telegraph. Von Staatsminister a.D. von Frauensdorfer, u. Ministerialrat v. Völcker.
  • Die Eisenbahnen.
  • I. Die Eisenbahnpolitik.
  • II. Bau und Betrieb.
  • III. Verkehr.
  • IV. Verwaltung und Finanzen.
  • V. Die städtische Verkehrspolitik.
  • VI. Deutsche Eisenbahnpolitik in den Schutzgebieten.
  • Der Straßenverkehr.
  • Der Luftverkehr..
  • Post- und Telegraphenverkehr.
  • 2. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt. Von Ministerialdirektor Peters.
  • 3. Die Seeschiffahrt. Von Ph. Heineken.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
18 Eisenbahnen, Straßen- und Luftverkehr, Post und Telegraph. VII. Buch. 
  
fachtes Abfertigungsverfahren eingeführt, durch das im inneren und Wechsel- 
verkehr aller deutschen Eisenbahnen das Schreibwerk vermindert und eine jährliche 
Ersparnis von über 2 Millionen Mark erzielt worden ist. 
Am 1. April 1913 ist eine neue Eisenbahnzollordnung in Kraft getreten, die 
die bisherige Uberwachung der Eisenbahnorgane durch das Zollpersonal wesentlich ein- 
schränkt und das Eisenbahnpersonal selbst zur Durchführung der Zollkontrolle mit heran- 
zieht. Biel Doppelarbeit und manche Verzögerungsursache im Gütertransport wird 
dadurch beseitigt werden. 
Auf dem Gebiete des Transportrechts ist neben dem schon erwähnten Berner 
Internationalen Ubereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom Jahre 1890 
vor allem die Einführung des dritten Buchs des Deutschen Handelsgesetzbuchs vom 
10. Mai 1897 von einschneidender Bedeutung gewesen. Seit seinem Inkrafttreten ist 
die deutsche Eisenbahnverkehrsordnung nicht mehr wie früher bloße Verwaltungsvor- 
schrift, deren Bestimmungen erst durch den Abschluß des Frachtvertrags zum Vertrags- 
recht werden, sondern Rechtsverordnung, die unmittelbar verbindliche Normen schafft. 
Daraus ergeben sich wichtige Rechtsfolgen. Auch abgesehen hiervon wurde das Fracht- 
recht durch das neue Handelsgesetzbuch in wichtigen Punkten umgestaltet. 
Die Reichsfinanzreform des Jahres 1906 hat auch 
den Güterverkehr besteuert. Es wurde ein Fracht- 
urkundenstempel eingeführt, der sich indessen für den Güterverkehr weit weniger un- 
angenehm fühlbar gemacht hat, als die Fahrkartensteuer im Personenverkehr. 
4. Frachturkundenstempel. 
  
Das Durchschnittserträgnis der deut- 
schen Eisenbahnen aus dem Guterverkehr 
ist in den letzten 25 Jahren von 4,08 auf 3,62 Pfennig für das Tonnen-km oder um rund 
10% gesunken. Dermalen ist der Ourchschnittspreis der Güterbeförderung in Deutsch- 
land teils nicht, teils nicht wesentlich niedriger als in der Mehrzahl unserer Nachbar- 
länder. Aber die günstige Entwicklung des deutschen Verkehrs spricht dafür, daß die 
Tarife den Bedürfnissen des Wirtschaftslebens wohl angepaßt sind. 
Die Güterbewegung auf den deutschen Eisenbahnen hat sich in den letzten 25 
Jahren um mehr als das Oreieinhalbfache und die Güterverkehrseinnahme um das 
Dreifache vermehrt. Im Zahre 1911 wurden 57 Milliarden Tonnen-Kilometer auf den 
deutschen Bahnen geleistet und daraus über 2 Milliarden Mark vereinnahmt. Auf den 
Kopf der Bevölkerung trifft in Deutschland eine Ausgabe an Güterfrachten von 33 Mark. 
Der Frachtenaufwand des deutschen Volkes wird selbst von Großbritanien nicht erreicht. 
5. Entwicklung des Güterverkehrs. 
  
IV. Verwaltung und Finanzen. 
Die Verwaltungsorganisation der preußischen Staats- 
eisenbahnen vom 1. April 1880 war in der Zeit der 
großen Verstaatlichungen von Maybach geschaffen worden. Sie hatte vor allem 
Verwaltungsordnung. 
  
890
	        

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