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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1906
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906.
Bandzählung:
34
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 38.
Bandzählung:
38
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Zoll- und Steuerwesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Ausführungsbestimmungen zum Brausteuergesetze vom 3. Juni 1906.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Appendix

Titel:
Muster 5. Brauereirolle.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XXXIV. Jahrganges 1906.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • 1. Konsulatwesen.
  • 2. Allgemeine Verwaltungssachen.
  • 3. Zoll- und Steuerwesen.
  • 4. Marine und Schiffahrt.
  • 5. Polizeiwesen.
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4.)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Zoll- und Steuerwesen.
  • Ausführungsbestimmungen zum Brausteuergesetze vom 3. Juni 1906.
  • Muster 1. Beispiele für die Festsetzung zu viel erhobener und zurückzuzahlender Brausteuerbeträge bei wirtschaftlich zusammengehörigen Brauereien, die in verschiedenen Hebebezirken liegen.
  • Muster 2. Anmeldung zur steuerfreien Bereitung des Haustrunkes.
  • Muster 3. Nachweisung der Räume und Gefäße usw. der Bierbrauerei des Johann Wlasleben zu Neuenkirchen.
  • Muster 4. Änderungsanzeige.
  • Muster 5. Brauereirolle.
  • Anlage 6. Nachweisung der in der Brauereirolle vbermerkten Änderungen.
  • Muster 7. A. Vermessung des Geräts, in dem die Menge des gezogenen Bieres ermittelt werden soll.
  • Muster 8. B. Vermessung des Geräts, in dem die Menge des gewonnenen Bieres ermittelt werden soll.
  • Muster 9. Zuckerverwendungsbuch.
  • Muster 10. Steuerbuch.
  • Muster 11. Brausteuer-Gegenbuch.
  • Muster 12. Brausteuer-Einnahmebuch.
  • Muster 13. Mahlbuch.
  • Muster 14. Einmaischungsbuch.
  • Muster 15. Rechnungsbuch.
  • Muster 16. Anmeldezettel.
  • Muster 17. Abfindungsnachweisung.
  • Muster 18. Aufsichtsbuch.
  • Muster 19. Bestand der Brauereien, Braustoffverbrauch, Biererzeugung und Ertrag der Bierabgaben.
  • Muster 20. Braustoffverbrauch, Bier- und Essigerzeugung sowie Steuerzahlung der einzeklnen Brauereiarten.
  • Muster 21. Die im Betriebe gewesenen Brauereien nach dem Malzverbrauch.
  • Anlage 1. Brausteuer-Vergütungsordnung.
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Stück Nr. 55. (55)
  • Stück Nr. 56. (56)
  • Stück Nr. 57. (57)
  • Stück Nr. 58. (58)
  • Stück Nr. 59. (59)
  • Stück Nr. 60. (60)
  • Stück Nr. 61. (61)
  • Stück Nr. 62. (62)
  • Stück Nr. 63. (63)
  • Stück Nr. 64. (64)
  • Stück Nr. 65. (65)
  • Stück Nr. 66. (66)
  • Stück Nr. 67. (67)
  • Stück Nr. 68. (68)
  • Stück Nr. 69. (69)
  • Stück Nr. 70. (70)
  • Stück Nr. 71. (71)
  • Stück Nr. 72. (72)
  • Stück Nr. 73. (73)

Volltext

— 739 — 
Steuerhebebezirk: Werder. Muster 5. 
(Ausf. Best. 8 28.) 
  
Brauereirolle. 
—.———6 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Für jede Brauerei ist eine besondere Abteilung anzulegen. Die Abteilungen sind mit fortlaufenden 
Wons die Rolle ist mit einem nach der Buchstabenfolge geordneten Namensverzeichnisse zu ver- 
ehen. 
2. Sobald die Nachweisung der Räume und Gefäße einer neu errichteten Brauerei bei der Hebestelle 
eingeht, trägt diese in die sofort zu eröffnende Abteilung der Rolle den Namen der Brauerei und 
ihres Besitzers ein. Die Nummern, Benennungen und der Raumgehalt der Gefäße werden auf 
Grund der vom Oberkontrolleur bescheinigten Anmeldung und der zugehörigen Vermessungsverhand- 
lungen nachgetragen. 
3. Beim Wechsel im Besitz ist der Name des bisherigen Besitzers mit roter Tinte zu durchstreichen, der 
Name des neuen Besitzers daneben oder darüber zu schreiben und das Namensverzeichnis zu berich- 
tigen. Z„ 
4. Anderungen der Räume oder Gefäße werden auf Grund der bescheinigten Anderungsanzeigen und 
der Vermessungsverhandlungen nachgetragen; dabei sind abgemeldete oder geänderte Gefäße mit roter 
Tinte, und zwar so zu nrreichen) daß die ursprünglichen Eintragungen leserlich bleiben. Die ge- 
änderten und neuhinzutretenden Gefäße werden unter der letzten Eintragung nachgetragen. 
5. In Spalte 7 sind kurze Vermerke einzutragen, namentlich 
a) über zu Aufstellungsort der Wage, der Malzsteuermühle und der selbsttätigen Verwiegungs- 
vorrichtung, 
b) über den Aufbewahrungsort der Vorräte an Malzschrot, 
c) ob Zucker verwendet wird, unter Angabe des Tages und der Belegnummer der darüber 
abgegebenen Erklärung, 
d) ob regelmäßig, und in wieviel Abteilungen und mit welcher Beschickung nachgemaischt wird, 
e) über die etwaige Verpflichtung zur Vorauszahlung der Steuer, 
1) über die Bestellung eines Vertreters, 
8) über den Eintritt eines Besitzwechsels. 
Nicht mehr gültige Vermerke in Spalte 7 sind mit roter Tinte zu durchstreichen. 
6. Wird eine Brauerei gänzlich abgemeldet, so ist dies in der Brauereirolle zu vermerken; die zugehörige 
Abteilung ist mit roter Tinte zu durchkreuzen und das Namensverzeichnis zu berichtigen. 
Bleiben zu Brauereizwecken geeignete Braupfannen zurück, so sind sie in einen Anhang der 
Brauereirolle zu übertragen.
	        

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