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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1908
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
36
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 52.
Volume count:
52
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Supplement

Title:
Beilage zu Nr. 52 des Zentralblatts für das Deutsche Reich. Medizinal- und Veterinärwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Supplement

Supplement

Title:
Vorschriften über die Ausführung des Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1902.
Document type:
Periodical
Structure type:
Supplement

Appendix

Title:
C. Gemeinfaßliche Belehrung für Beschauer, welche nicht als Tierarzt approbiert sind.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Chapter

Title:
Erster Abschnitt. Gesundheitszeichen der Schlachttiere im lebenden und geschlachteten Zustande.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XXXVI. Jahrganges 1908.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31.)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • 1. Konsulatwesen.
  • 2. Finanzwesen.
  • 3. Medizinal- und Veterinärwesen.
  • 4. Militärwesen.
  • 5. Polizeiwesen.
  • Beilage zu Nr. 52 des Zentralblatts für das Deutsche Reich. Medizinal- und Veterinärwesen.
  • Vorschriften über die Ausführung des Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1902.
  • Inhalt.
  • A. Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung des Schlachtviehs und Fleisches bei Schlachtungen im Inlande.
  • B. Prüfungsvorschriften für die Fleischbeschauer.
  • C. Gemeinfaßliche Belehrung für Beschauer, welche nicht als Tierarzt approbiert sind.
  • Inhalt.
  • Erster Abschnitt. Gesundheitszeichen der Schlachttiere im lebenden und geschlachteten Zustande.
  • Zweiter Abschnitt. Die Kennzeichen der wichtigsten Krankheiten bei lebenden und geschlachteten Tieren nebst Bemerkungen über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau.
  • Anhang.
  • D. Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung des in das Zollinland eingehenden Fleisches.
  • E. Prüfungsvorschriften für die Trichinenschauer.
  • F. Verzeichnis der Einlaß- und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch.
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Stück Nr. 55. (55)
  • Stück Nr. 56. (56)
  • Stück Nr. 57. (57)
  • Stück Nr. 58. (58)

Full text

— 34* — 
Erster Abschnitt. 
Gesundheitszeichen der Schlachttiere im lebenden und geschlachteten Zustande. 
I. Gesundheitszeichen der Schlachttiere im lebenden Zustande. 
Um festzustellen, ob ein Schlachttier Erscheinungen einer Krankheit nicht oder nur Erscheinungen 
von solchen Krankheiten zeigt, welche unerheblich sind und das Allgemeinbefinden nicht wesentlich stören, 
sind bei der Untersuchung der Reihe nach folgende Kennzeichen der Gesundheit zu beachten (§ 7).) 
1. Ernährungszustand. 
Gesunde Tiere, welche zum Schlachten bestimmt werden, sind gewöhnlich gut genährt. Beie 
ungenügender Ernährung, übermäßiger Anstrengung, starker Milchnutzung sowie während der Entwickelung 
und im höheren Lebensalter sind auch gesunde Tiere mager. Dieser natürliche Vorgang wird haupt- 
sächlich durch den Schwund des Fettgewebes herbeigeführt. 
2. Körperhaltung, Stand, Gang, Blick, Aufmerksamkeit auf die Umgebung. 
Gesunde Tiere haben einen freien Blick, sind lebhaft und aufmerksam auf ihre Umgebung. 
Gesunde Rinder tragen den Kopf hoch, halten den Rücken gerade, belasten ihre vier Füße 
gleichmäßig, treten auf Antrieb leicht zur Seite und sind, wenn sie liegen und nicht zu stark ermüdet 
sind, leicht zum Aufstehen zu bringen. Nach dem Aufstehen pflegen gesunde Tiere den Rücken zu 
krümmen. Alte, abgetriebene oder hochgemästete Stücke sind weniger lebhaft als junge, ausgeruhte, 
nicht gemästete Tiere. 
Gesunde Schafe tragen den Kopf hoch, richten die Ohren auf und widersetzen sich dem Ver- 
suche, sie zu greifen. 
Gesunde Ziegen sind gewöhnlich lebhafter als Schafe, wenden sich herantretenden Personen 
zu, sind aber stets bereit, zu entweichen. 
Gesunde Schweine bewegen sich im Freien grunzend und schnüffelnd meist mit gesenktem 
Kopfe und geringeltem Schwanze. 
3. Körperoberfläche. 
Gesunde Tiere besitzen im allgemeinen eine leicht verschiebbare, lose Haut, welche sich in Falten 
heben läßt, die rasch wieder verschwinden. Nur bei gemästeten Schweinen liegt die Haut dem Rippen- 
körper fest an. Das Haar ist mehr oder weniger anliegend, glatt und glänzend; das Wollvließ der 
Schafe ist geschlossen. Die Körperwärme ist regelmäßig über die Körperoberfläche verteilt, derart, daß 
nur die Spitzen der Ohren, die Unterfüße und die Hörnerspitzen kühler sind. Nasenspiegel und Rüssel- 
scheibe fühlen sich stets kalt und feucht an. 
4. Verdauungsorgane. 
Gesunde Tiere haben gute Freßlust und nehmen rasch ihre naturgemäße Nahrung auf. Sind 
sie nicht voll gesättigt, so ergreifen sie begierig hingehaltenes Futter. Bei Rindern, Schafen und Ziegen 
tritt bald nach der Fütterung das Wiederkäuen auf, auch rülpsen die Tiere von Zeit zu Zeit. Im 
Zustande der Sättigung sind die Hungergruben, besonders die linke, nahezu gefüllt, beim hungernden 
Tiere sind sie eingefallen. Der Kot erwachsener Rinder hat je nach der Fütterung eine verschiedene 
Beschaffenheit. Bei trockenem Futter ist er dickbreiig und wird von den Rindern in Fladen von 
  
*) Die in Klammern beigefügten §§ beziehen sich auf die Ausführungsbestimmungen Aüber die Untersuchung 
und gesundheitspolizeiliche Behandlung des Schlachtviehs und Fleisches bei Schlachtungen im Inlande.
	        

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