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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1908
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
36
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 10.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Medizinal- und Veterinärwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Änderung der Ausführungsbestimmungen D nebst Anlagen a, b, c und d zum Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetze.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Anlage a. Anweisung für die tierärztliche Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XXXVI. Jahrganges 1908.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • 1. Konsulatwesen.
  • 2. Finanzwesen.
  • 3. Post- und Telegraphenwesen.
  • Abänderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904.
  • 4. Zoll- und Steuerwesen.
  • 5. Polizeiwesen.
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31.)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Stück Nr. 55. (55)
  • Stück Nr. 56. (56)
  • Stück Nr. 57. (57)
  • Stück Nr. 58. (58)

Full text

— 80 — 
(I. Schlußbestimmungen. 
8 16. 
In Fällen, in denen das in den §§ 6 bis 15 vorgeschriebene Untersuchungsverfahren für die- 
gesundheitliche und veterinärpolizeiliche Beurteilung des Fleisches nicht ausreicht, ist eine mikroskopische, 
erforderlichenfalls auch eine bakteriologischel) Untersuchung vorzunehmen und die Reaktion des frischen 
Muskelfleisches festzustellen.)) Dies gilt namentlich für den Fall des Verdachts von Blutvergiftung. 
Beim Forepen des Ferdachts vrerbotstcichiger ELinfuhr von eæubereitetem Binhuferfleisch (S 2 
Abs. I Nr. 4) ist die biologische Untersatehunq ausatifiihrenꝰ). Bofern diese Untersuchrung, æ. B. bei 
1) Nachdem die Oberfläche mit fast zum Glühen erhitzten Messern abgesengt ist, wird mit einem frisch aus- 
geglühten Messer ein Schnitt in die Tiefe geführt und mit sterilem Messer und ausgeglühter Pinzette aus der Tiefe der 
Muskulatur eine Probe entnommen. Diese dient 1. zur Anfertigung von Ausstrichpräparaten, 2. zur Anlegung von 
Kulturen auf schräg erstarrtem Agar. - 
V)DicReaktiondcsfrischenMuskelfleischesistinderWeifezuprüfcmdaßindieHintcrsrheukelmuskulaturund 
unzweiweitercnmöglichstvoucinauderentferntliegendenKörpcrgegendcueintiefrrSchuittgelegtuudaufdieSchnitt- 
fläche mit einem Messer mit destilliertem Wasser schwach angefeuchtetes Lacknuspapier angedrückt wird. Nach 10 Minuten 
wird das Papier vom Objekt abgehoben, auf eine weiße Unterlage gelegt und mit einer anderen, ebenfalls angefeuchteten 
Probe des ursprünglichen Lackmuspapiers verglichen. 
5 EZur Ausführung der bicologischen Untersuchung auf Pferdefteiseh und anderes BEinhuferfleiseh 
sind mit einem ausgeg#aten oder aecesgekochfen Messer aus der Tiefe des verdũchtigen Fleischstüchks eftoc 30 9 Muskel- 
Neisch, möglichst ohne Feftgeivebe, von einer frisch hergestellten Sohnittflüche au entnehmen und auf einer ausgekochten, 
mit ungebrauchtem Sclireibpapiere bedeckten Unterluge durceh Schaben mit einem ausgekochten Messer eu rzertieinern. Dee 
Zerkleinerte Fleischmesse 2o###d aim ein guesgekochtes oder sonst dureoh Hitæe sterilisiertes, etia 100 cem fassendes Erlen- 
meersches Kölbchen gebracht, mef He eines ausgekochten sterhisterten Glasstabs Neichmässig verteslk F#nd mit 50 cem 
Sterilisterter O0,sSprozentiger Kochsalzlösteng übergssen. Cesaleenes Fleisch ist cubor in einem grösseren stertksierten Enken-- 
Meserschen Kolben zu enfsalzen, mckem man es mit sterilem destillierten Wasser #bergeesst ##nd lefsteres, ohnne zu Sehdeefeiln, 
während 10 Minuten melhrmals erneuvert. Das Gemisch von Feisch und 0C,s5 prorent:!ger Kochsalelösung Gleibt zter Aus- 
eienung der im Flleische vorhandenen Etceisssubstanzen ettoc 3 Sttnden bei Zimmerftemperatter oder aber Vacht em Bis- 
schranke stehen und dar], um eine FEare Lésung eu eralfen, nicht geschürtelt 2uerdem. Z: Teststellteng, o5b die Für die 
Untersecchung nötige Menge Eloeiss in Lösung gegangen ist, sind etwa æ com der Ausaiehungsflussigheit in ein stertzki- 
ssiertes Reagenaglas eu giessen und tũchtig durchauschiutteln. Entavickelt sich dabei ein einblasiger Schaum, der längere 
Zeit steen bleibt, so ist der Ausaug verwendbar. Die zu untersuchende Eubesstöseen muss für die Ausführung der 
biologischen Untersuchungꝗq wie alle ũbrigen aur Verwendung sommenden Flüissigkeiten vollstäöndig hlar sein. Zu diesem 
Zwecke muss der HFleischauseug fultriert werden, und æaæwar entiveder durch gehärtete Papierfilter, oder, wenn Ricrbes ein 
xlares PFiltrat nicht ereielt wird, durch ausgeglũuühten Kieselqur auf Büchnerschen Trichtern oder aueh durch Berkefeldsche 
Kieselperrkerzen. Das FViltrat ist für die weitere Prũfung geeignet, wenn es wie der unfiltrierte Auseug beim Schũtteln 
schdi#mftf tnd ausserdem eine Frobe (ekwa 1 cem) besm Kodchen nock Zusate eines Tropfens Salpetersäure vom speæifischen 
Geuwicht 1, 153 eine opalisierende Eseisszrübung gibt, die sich nach effta ün' Manken kangem Stelhen als eben noch er- 
Tennbarer Nochiger Niaederschlag ze Boden senkt. Dann besstzct das Filrat die Jür die deologische Pruftng s#beckmässigste 
Konsentrsation des Biieisses in der Auseiehungsflussigkeit (etica 1: 300). Ist das Piltrat eu konzentriert, so mieess es 30 
lange mit Steritliskerter Kochsalzlögung verdünnt twoerden, bes die Salpefersäure-Kochprobe den richutchen Crad der Fer- 
Tann##ng ameeigt., Ferner soll das Filrat neictrat, schwmaoch sauer oder 8chwack alkalisch reagieren. 
Fon der Mlrerten, Rettralen, schwackh sauren oder 83chwack albalischen, völlin klaren Lösung wird 
Mit ausgekochter oder anderweitig durch Hitæc sterilisierter Pipette je 1 com in 2 KReageneröbuchen ron je 11 cm Länge 
und 0,, ecm Duschmesser (Röhrehen 1 und 2) gebrac#ek. In ein Rölrchen 7 uird 1 cem eines ebenfalls klaren, neutral, 
swach sauer oder schwac!) alkalsisch reagierenden, aus Pferdefleisch in gleicher Weise hergestellten Filtrats 
eingefülkt. Weitere Nönrchen 4 und 5 werden met Je 1 cem einer ebenso Nergestetften Schweine- uck KRindfeischlösteng 
beschicht. In ein Röhrehen 6 uird 1 cem stersakzsterter 0,85 Hrozenfiper Kochsaiziöseng gYegossen. Die Rörchen werden 
in ein Kleines, passendes Reagenæglasgestell eingehängt. Sie müssen vor dem Gebrauch ausgekocht oder andertbeztt dercdt 
Hitæe sterilisiert und vollrommen sauber seim. Zum BHinsiillen der verschiedenen Lösungen in die einzelnen Rorchen 
sind je besondere sterilisierte Pipetten au benutæaen. Zu den, wie angeheben, beschickten Röhrchen wird, mit Ausnahme 
von Röhrchen 2, je O, i cem vollständig Elares, von Kaninchen geroounenes Perdee#ceiss ausfallendes Serum von 
bestimmrem 7##ter 80 æugesetat, dass es an der Wand des Röhrchens herabfliesst und sich auf ssseinem Boden ansammeolt. 
Zu Röhrehen 2 wird O,i com normales, ebenfalls völlig PTes Kaninchen-Sertem in Mescher Weise gegeben. 
Die Röhrchen gend bei Zimmertemperatz# afeubet#aen und dürfen nach dem Serum-SZusatee nicht ge- 
sRütteltk werden. 
Beurteilung der Ergebnisse. Tritt in Röhrchen 1 ebenso wie in Röhrchen 8 nach etivo fünf Minuten 
eine hauchartige, in der Regel am Boden des Rõhrchens beginnende Trübung auf, die sich innerhalb weiterer fũnf Minuten 
in eine wolkige umiandelt und nach sptfestens 30 Mi#nsten als Bodensata absetet, während die Lösungen in den uübrigen 
Röhrchen völlig klar bleiben, so handelt es sich um Pferdefleiseh (oder anderes Einhuferfleiseh), Spũter entstehende 
Trubungen duüirfen als positive Reaktion nienht aufgefasst toerden. zur besseren Fesestelluny der zuerst eintretenden 
Trũbung können die Röhrchen dbei auffallendem Tages- oder kũnstlichem Lichte betrachtet werden, indem hinter das be- 
liehtete Reagenaglas eine sehroarae Flüche (z. B. schwaræes Papier oder dergleichen) geschoben ird. 
Das ausfãllende Serum muss einen Titer 1 20 000 haben, d. h. es muss noch in der Verdünnunꝗ 1: 20 000 en 
einer Lösung von Pferdeblut-Serum binnen 5b Minuten eine beginnende Trübungq herbeiführen. Derartiges Serum ist bis
	        

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