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Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1913
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
41
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 24.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
1. Konsulatwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
  • Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Full text

316 Nr. 57. 1916. 
Laubheu wird schon seit 14 Tagen in sämtli i i i 
Gelbensande für die Heeresverwaltung i chen Nevieren der Forstinpeton 
n-t. aler im Wald vorkommenden Waldbäume kann gewonnen werden. 
Es ist am besten in den Monaten Mai, Juni, kann aber auch noch später geworben 
werden. Auch Himbeerkraut ist sehr geeignel. Von den Holzarten kodmen in erster 
Juie-, Poppelt, Birken, Hainbuchen, Rotbuchen, Eschen, Ahorn, Eichen, Ellern in 
etracht. 
Die Laubzweige werden zweckmäßig durch Schneiden mit dem Messer oder der 
Schere gewonnen. 
Zur Verbilligung der Herstellung empfiehlt sich in erster Linie, Frauen und Kinder 
mit der Gewinnung zu beschäftigen. — 
Hierselbst wird es gewonnen: 
1. in Beständen, welche geläutert werden müssen, weil sie zu viel Weichholz 
enthalten oder zu dicht stehen, 
2. durch Ausschneiden der Sträucher der verschiedenen Schneisen= und Wege- 
räben, 
3. durch Abschneiden von den von Forstarbeitern gefällten Bäumen aus Durch- 
forstungen. Wo viel Buchenunterholz in Nadelholzbeständen sich findet, 
kann sehr zweckmäßig auch dieses Unterholz zur Laubgewinnung durch- 
forsttet werden. 
Das Laubheu. wird so geschnitten, daß die Zweige nicht stärker als ½ em unge- 
fähr abgeschnitten werden. Die Länge ergibt sich dann in der Regel von 40 bis 80 em. 
Wichtig ist, daß die Zweige nicht in zu praller Sonne getrocknet werden, am besten 
im Halbschatten, da das Laub sonst an Wert verliert und zu sehr grußt, wenn es ver- 
laden wird. 
Man kann das Laub am besten auf Gerüsten trocknen oder auch bei günstigem 
Wetter an Bäume oder Sträucher anlehnen, wie es paßt. 
Sobald es gut angewelkt ist (wähltrocken), kann es in Bünde gebunden werden. 
2—4 Tage gehören zur Trocknung je nach dem Wetter. 
Die Bünde bekommen zweckmäßig solche Größe, daß sie beqnem auf den Wagen 
mit der Forke zu heben sind. 
Um das Laubheu vor Regen möglichst zu schützen, wird es, sobald ein Fuder 
trocken ist, unter Dach und Fach gebracht, wenn sich hierdurch auch die Herstellung 
verteuert. 
Je günstiger das Wetter, d. h. wenn kein oder nur wenig Regen kommt, je 
leichter und besser die Werbung. 
Naß gewordenes Laubheu leidet leicht und ist schlecht ieder trocken zu bekommen. 
Bei Nässe ist das auf den Gerüsten liegende Laubheu natürlich am leichtesten wieder 
trocken zu bekommen. 
Die Pferde nehmen gut geworbenes Lauhhen sehr gern, ebenso das Rotwild, 
letzteres besonders Eichen, Himbeer, Birken. Auch das Rehwild, sobald es diese 
Fütterung kennt, äst das getrocknete Laub gern.
	        

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