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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

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Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915. (43)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1915
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1915.
Volume count:
43
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Außenhandels-Statistik Ostafrikas, Südwestafrikas, Neuguineas und der Marshall-Inseln für 1906.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Samoa.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

S 
Abgesetzt oder zu einer Gefängnisstrafe ver- 
urteilt wurden die Djauro von Riao, Balda, 
Nakljai und Subali. 
Während bereits am 29. Juli eine farbige 
Patrouille nach Alhadjin-Galibu gesandt war, um 
die Straße Ubao—Alhadjin—Galibu zu sperren, 
ritt Leutnant Nitschmann am 31. zur Sperrung 
der Straße Garua— Alhadjin ab. Ich selbst 
marschierte am 1. August in Begleitung des La- 
mido von Rei-Buba nebst 100 Reitern über 
Diaebake-Be in das Aufstandsgebiet. Es handelte 
sich jetzt darum, etwa noch vorhandene Aufstands- 
gelüste endgültig niederzuwerfen, die Schuldigen 
aufzugreifen, zu bestrafen und schließlich durch 
Einsetzung neuer Machthaber wieder Ordnung zu 
schaffen. 
Diese Aufgaben sind ohne weitere Feindselig- 
keiten gelöst worden. Zu geringem Widerstand 
kam es nur bei Ubao anläßlich der Festnahme 
des Malum Gamin Sawana. Am 7. August 
traf Leutnant Nitschmann mit mir in Ubao zu- 
sammen. Sofort wurde durch den Lamido von 
Garna Gericht über die Gefangenen abgehalten. 
Es war geglückt, vier Hauptanhänger des Mahdi 
festzunehmen, nämlich den Wadjiri Hamidu von 
Agorma, den Malum Gorni Sawana, den Malum 
Bana von Ubao und den Fullah Mande. Diese 
vier wurden aufgehängt, die übrigen Ge- 
fangenen zu einer längeren Gefängnisstrafe ver- 
urteilt. Weitere Hinrichtungen folgen, sobald 
fünf noch flüchtige Anhänger des Malum Wadai 
aufgegriffen sind. Ihre Namen habe ich den 
angrenzenden Verwaltungsstellen mit der Bitte 
um Nachforschungen und um eventuelle Voll- 
streckung der verhängten Todesstrafe übermitteln 
lassen. 
Schließlich ist eine Bestrafung des gesamten 
Aufstandsgebietes durch Stellung von Strafarbeitern 
und von Vieh zur Deckung der durch die Ex- 
pedition entstandenen Unkosten erfolgt. Die Ort- 
schaft Uro Kohel, deren flüchtiger Diauro Ganni 
eine Hauptstütze des Malum Wadai gewesen ist, 
hat außerdem noch eine Herde für die Regierungs- 
schule zu liefern, da dieser Schule durch die 
Machenschaften des Djiauro Ungelegenheiten be- 
reitet worden sind. Die Uro Kohel auferlegte 
Strafe kommt also der Schuljugend und damit 
dem Lande zugute. 
1 
# 
Uro Karewa, 11. Angust 1907. 
Die Aufstände halte ich für beendet. Auch 
aus Ngaundere und Binder sind Nachrichten 
eingetroffen, die das Abflauen der natürlichen 
Erregung der Bevölkerung melden. Ich möchte 
aber vor dem Glauben warnen, daß die Gefahr 
nunmehr dauernd beseitigt sei. Bei der allgemein 
  
173 20 
zunehmenden mohammedanischen Agitation ist es 
selbstverständlich, daß diese sich auch bei uns, so- 
wohl in Adamaua wie in Bornu, mehr und mehr 
fühlbar macht. Mit der Gefahr erneuter Auf- 
stände muß gerechnet werden. Infolge der sozialen 
Verhältnisse Adamauas finden geschickte Agitatoren 
jederzeit geeigneten Boden für ihre Lehren. Sie 
werden aus der Schar der jüngeren Brüder der 
Machthaber, die meist kein beneidenswertes Leben 
führen, und aus der Masse des Fullah-Proletariats, 
der Besitzlosen und Arbeitsscheuen stets sofort 
Zuzug erhalten. 
Es ist bezeichnend, daß die beiden Mahdis 
nicht nur die Macht der Christen brechen, sondern 
daß sie sich eine Herrschaft errichten wollten. Zur 
Ausführung dieser weltlichen Pläne schien ihnen 
gerade unser Gebiet geeignet. Bisher nahm man 
stets an, das Gebiet der Residenturen Adamana 
und Bornu fände gewissermaßen natürlichen 
Schutz durch die günstige Lage zwischen den beiden 
größeren und stark besetzten Nachbarkolonien 
Britisch-Nord-Nigeria und Französisch-Kongo. Ge- 
rade das Gegenteil hat sich jetzt erwiesen. Wie 
festgestellt ist, glanbten die „mahdistischen“ Agi- 
tatoren unser Gebiet leicht erobern zu können. 
„Die Deutschen haben im Gegensatz zu den Fran- 
zosen und Engländern nur eine kleine Kolonie 
und verfügen über nur wenige Soldaten. Des- 
halb werden wir mit ihnen schnell fertig werden“ 
— so lauten die Aussagen, die mir berichtet 
worden sind. Gewiß haben die Eingeborenen 
zunächst durch unsere Siege bei Malampetel 
und Djaebake, die wohl die Schlappe bei Ssedu 
reichlich aufwiegen, sowie durch das scharfe Vor- 
gehen gegen die beteiligten Machthaber eine ernste 
Warnung erhalten. Aber wie die schon früher 
empfangenen Lehren vergessen sind, so wird auch 
die Erinnerung an die Gefechte und an die Hin- 
richtungen vom 30. Juli und 7. August bald 
verblassen. Die Hetzereien irgend eines Aben- 
teurers, der sich Alhadji nennt und den Mut 
hat, sich zum Mahdi zu erklären, können bald 
wieder Anklang finden. Religiöse Begeisterung 
vermag — das hat sich jetzt gezeigt — aus dem 
Fullah noch immer einen rasenden Krieger zu 
machen, der selbst gegen das Feuer der Maschinen- 
gewehre Sturm läuft. Diese Lehre werden wir 
fortan zu beherzigen haben. 
Zum Schlusse darf ich mit Stolz darauf hin- 
weisen, daß das Verhalten der Europäer und 
Farbigen in dieser anstrengungsreichen Zeit stets 
ausgezeichnet war. Sowohl im Gefecht wie auf 
den weiten Kriegsmärschen — niemals hat einer 
versagt. 
7D
	        

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