Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1917
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917.
Bandzählung:
45
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1917
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 21.
Bandzählung:
21
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
1. Zoll- und Steuerwesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Ausführungsbestimmungen zum Kohlensteuergesetze.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Kohlensteuer-Ausführungsbestimmungen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Appendix

Titel:
Muster 16. Nachweisung über Menge, Wert unf Steuerbetrag der versteuerten eingeführten Kohlen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XLV. Jahrganges 1917.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • 1. Zoll- und Steuerwesen.
  • Ausführungsbestimmungen zum Kohlensteuergesetze.
  • Kohlensteuer-Ausführungsbestimmungen.
  • Muster 1. Anmeldung von inländischen Steinkohlen, Braunkohlen, Braunpreßkohlen.
  • Muster 2. Anmeldung von inländischen Steinkohlen, Braunkohlen, Braunpreßkohlen.
  • Muster 3. Anmeldungen von Nachvergütungen usw. für inländische Steinkohlen, Braunkohlen, Braunpreßkohlen.
  • Muster 4. Kohlensteuer-Anmeldungsbuch über inländische Kohlen.
  • Muster 5. Kohlensteuer-Einnahmebuch.
  • Muster 6. Antrag A auf Vergütung von Kohlensteuer für inländische Steinkohlen, Braunkohlen.
  • Muster 7. Kohlensteuer-Vergütungsbuch A über Verbrauch elektrischer Arbeit zur Aufrechterhaltung der steuerpflichtigen Betriebe.
  • Muster 8. Kohlensteuer-Vergütungsbuch B über bezogene inländische Kohlen (Stein- und Braunkohlen).
  • Muster 9. Antrag B auf Vergütung von Kohlensteuer für bezogene inländische Steinkohlen, Braunkohlen.
  • Muster 10. Anmeldung von eingeführten Kohlen zur Versteuerung.
  • Muster 11. Kohlensteuer-Anmeldungsbuch über eingeführte Kohlen.
  • Muster 12. Steuerbuch.
  • Muster 13. Steuerbuch.
  • Muster 14. Anmeldung von steuerfrei gebliebenen inländischen Kohlen.
  • Muster 15. Nachweisung über Menge, Wert und Steuerbetrag der versteuerten inländischen Kohlen.
  • Muster 16. Nachweisung über Menge, Wert unf Steuerbetrag der versteuerten eingeführten Kohlen.
  • Muster 17. Nachweisung über Menge und Wert der steuerfrei gebliebenen inländischen Kohlen.
  • Muster 18. Nachweisung über Menge, Wert und Vergütungsbetrag der inländischen KOhlen, für die steuervergütung gewährt worden ist.
  • Anlage. Bekanntmachung vom 14. Juni 1917.
  • Änderung der Berechnung der der Übergangsabgabe für Bier zugrunde zu legenden Mindestmalzmenge.
  • 2. Bankwesen.
  • 3. Justizwesen.
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)

Volltext

— 223 — 
Direktivbezirk — ... Muster 16. 
- Ausfü sbesti 75. 
Hauptamtsbezirk. . Gusführungsbef mmungen § 
  
Rechnungsjahr 19—. 
  
Nachweisung über Menge, Wert und Steuerbetrag 
der versteuerten eingeführten Kohlen. 
Anleitung zum Gebrauche. 
Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat den ganzen Hauptamtsbezirk, die von den 
Sneeuirbehürt bis zum 1. Juni einzusendende Nachweisung den ganzen Direktivbezirk zu umfassen. 
2. Die Kohlen sind in zwei Abteilungen aufzuführen: 
Abteilung 1. Zum Satze von 20 v. H. des Wertes. 
TAbteilung 2. Zum Satze von 10 v. H. des Wertes.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.