Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Deutschland als Kolonialmacht.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland als Kolonialmacht.

Monograph

Persistent identifier:
deutschland_kolonialmacht
Title:
Deutschland als Kolonialmacht.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Rechtliche Grundlagen. Verwaltungs- und Gerichtsorganisation. Von J. Gerstmeyer.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland als Kolonialmacht.
  • Title page
  • Rechte; Druck.
  • Widmung.
  • Wegwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Bilderverzeichnis.
  • Rechtliche Grundlagen. Verwaltungs- und Gerichtsorganisation. Von J. Gerstmeyer.
  • Tafel 1. Verwaltung -- Gerichtswesen -- Schutztruppe 1. Gerichtssitzung in Westafrika. / In der Schaurihütte, Ostafrika.
  • Tafel 2. Verwaltung -- Gerichtswesen -- Schutztruppe. 2. Gouvernementsgebäude, Tsingtau. / Bezirksgericht in Windhuk. / Gouverneur- Wohnhaus, Windhuk.
  • Staats- und völkerrechtliche Stellung der Schutzgebiete.
  • Abgrenzung der Schutzgebiete.
  • Die Rechtsstellung der Bevölkerung in den Schutzgebieten.
  • Die koloniale Gesetzgebung.
  • Die koloniale Behördenorganisation.
  • Die Selbstverwaltung in den Schutzgebieten.
  • Die Kolonialbeamten.
  • Überblick über das Verwaltungsrecht.
  • Gerichtsverfassung und Recht der weißen Bevölkerung.
  • Die Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen und das Eingeborenenrecht.
  • Die Organisation der Kolonialtruppen und ihre Aufgaben. Von Gouverneur a. D. Leutwein.
  • Tafel 5. Verwaltung -- Gerichtswesen -- Schutztruppe 5. Gebirgsbatterie, Südwestafrika. / Ältere Geschütze, Südwestafrika. / Patrouillenwagen der Schutztruppe, Südwestafrika. / Kriegerverein Windhuk.
  • Tafel 6. Verwaltung -- Gerichtswesen -- Schutztruppe 6. Leutnant in Feldausrüstung (Hererokrieg). / Ostafrikanische Unteroffiziere auf Zebras. / Südwestafrikanisches Kamelreiterkorps. / Ostafrikanischer Askari.
  • Tafel 7. Verwaltung -- Gerichtswesen -- Schutztruppe 7. Vor der Kaserne, Dar-es-Salâm. / Heliographenabteilung, Dar-es-Salâm. / Polizeitruppe am Agu, Togo. / Ostafrikanische Schutztruppe.
  • Tafel 8. Verwaltung -- Gerichtswesen -- Schutztruppe 8. Einsames Grab an der Jaundestraße, Kamerun. / Soldatengräber, Südwestafrika. / Gedenkstein des Kampfes am Waterberg. / Friedhof in Lindi.
  • Deutsch-Ostafrika. Von Hans Zache.
  • Natürliche Verhältnisse.
  • Erwerb und Behauptung.
  • Jetziger Zustand und Aussichten der Kolonie.
  • Deutsch-Südwestafrika. Von Major a. D. Kurd Schwabe.
  • Natürliche Verhältnisse.
  • Erwerb und Behauptung.
  • Die Wirtschaft des Schutzgebiets und ihre Zukunft.
  • Tafel 41. Südwestafrika 10. Strandbilder bei Swakopmund. / Begegnung von Gouverneur Leutwein und Exzellz. von Trotha in Windhuk. / Löscharbeiten bei Swakopmund.
  • Tafel 42. Südwestafrika 11. Ochsengespann auf dem Treck. / Weideland auf der S. M. dem Kaiser gehörigen Farm Kosis. / Rambouillet-Schafe bei Rehoboth./ Rinderherde am offenen Wasser.
  • Tafel 43. Südwestafrika 12. Fettschwanzschafe. / Karakulschafe. / Strauß im Federnschneidestand, / Regierungsstraußenfarm Otjituezu. / Brutmaschine.
  • Tafel 44. Südwestafrika 13. Schlepper mit Kupfererzen vor Swakopmund. / Sperlingslust, die erste Befestigung Windhuks. / Leuchtturm Swakopmund.
  • Tafel 45. Südwestafrika 14. Windhuk mit Kaiser Wilhelmsberg. / Sandsteinwerke in Windhuk. / Eingeborenenlazarett in Windhuk.
  • Kamerun. Von Langheld, Kaiserlicher Major a. D.
  • Natürliche Verhältnisse.
  • Erwerb und Behauptung.
  • Entwicklung und Entwicklungsmöglichkeit.
  • Togo. Von Hauptmann Smend.
  • Natürliche Verhältnisse.
  • Erwerb und Behauptung.
  • Entwicklung und Entwicklungsaussichten.
  • Die deutschen Kolonien in der Südsee. Von Richard Deeken.
  • Tafel 81. Südsee 1. Kaiser-Wilhelms-Land. Dorf-Szene (Dallmannshafen). / Ahnenhaus. / Dolch aus Kasuarknochen.
  • Tafel 82. Südsee 2. Kaiser-Wilhelms-Land. Jüngling im Festschmuck. / Tanztrommel. / Witwentracht. / Mit Ton verkleideter Schädel. / Eingeborene im Festschmuck.
  • Tafel 83. Südsee 3. Kaiser-Wilhelm-Land. Vom Fischfang heimkehrende Kanus. / Eingeborener im Schmuck. / Signaltrommel. / Nackenstütze beim Schlafen.
  • Tafel 84. Südsee 4. Kaiser-Wilhelm-Land. Eingeborene mit Schmuck aus Ebernhauern. / Eingeborene mit Riesenbanane. / Krieger.
  • Kolonien in der Südsee.
  • Kaiser-Wilhelmsland.
  • Der Bismarckarchipel und die Salomonsinseln.
  • Die Karolinen und Marianen.
  • Die Marshallinseln.
  • Samoa.
  • Kiautschou. Von Hauptmann Friedrich Leutwein
  • Natürliche Verhältnisse.
  • Erwerb und Behauptung.
  • Wirtschaftliche und Verkehrseinrichtungen.
  • Die Marine im Kolonialdienst. Von Konteradmiral z. D. Schlieper.
  • Ostafrika.
  • Südwestafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Südsee.
  • Kiautschou.
  • Das christliche Missionswesen. Von Universitätsprofessor Dr. Schmidlin.
  • Stand und Entwicklung.
  • Schule und Literatur.
  • Sozial-caritatives Wirken.
  • Religiöse Missionsarbeit.
  • Literatur.
  • Die wichtigsten Kolonialprodukte und ihre Bedeutung für Mutterland und Weltmarkt. Von Prof. Dr. Voigt.
  • Nationalwichtige Produkte an deren Lieferung die deutschen Kolonien beteiligt sind. Einfuhr in Deutschland 1911.
  • Tafel 123. Kolonialprodukte 1. Hevea brasiliensis mit Zapfmarken. / Kakaobaum mit Früchten. / Kokospalme mit Früchten.
  • Tafel 124. Kolonialprodukte 2. Dattelpalmen. / Zimmtpflanzung. / Öffnen der Kokosnüsse zur Kopragewinnung. / Gummi-Zapfen. / Kaffee-Blüte.
  • Tafel 125. Kolonialprodukte 3. Baumwollpresse. / Baumwollblüte. / Pressen der Baumwollballen.
  • Tafel 126. Kolonialprodukte 4. Sisalverarbeitung. Schneiden der Blätter. / Waschen der Fasern. / Transport zur Fabrik. / Trocknen. / Faserungsmaschinen. / Sisalprodukte.
  • Koloniales Verkehrswesen. Von Dr. Paul Rohrbach.
  • Tafel 127. Verkehrswesen 1. Lagunenkanal bei Anecho. / Transport von Arbeitsgleis. (Togo-Inlandsbahn.) / Stopf- und Richtkolonne. (Togo-Inlandsbahn.)
  • Tafel 128. Verkehrswesen 2. Ostafrikanisches Bahnbild. / Elfenbeinkarawane am Pangani (1896). / Ostafrikanisches Bahnbild. / Trägerkolonne.
  • Tafel 129. Verkehrswesen 3. Brücke der Schantungeisenbahn. / Umbau der Bahn Karibib-Windhuk: alte Brück, neue Brücke.
  • Tafel 130. Verkehrswesen 4. Kapspurlokomotive, Südwestafrika. / Zug der Otavibahn. / Löhnung von Eingeborenen, Bahnhof Windhuk.
  • Tafel 131. Verkehrswesen 5. Bahnhof Karibib. / Lagerplatz, Bahnhof Windhuk. / Verschiffung von Kopra.
  • Tafel 132. Verkehrswesen 6. Drahtseilbahn auf Nauru. / Unterführung am Auaspaß, Südwestafrika. / Arbeiten am Auaspaß.
  • Anhang. Bearbeitet von der Schriftleitung.
  • Kolonialpolitik und Weltmachtstellung. Von Oberleutnant a. D. Dr. Paul Leutwein.
  • Wesen und Arten der Kolonien.
  • Geschichte der Kolonialpolitik.
  • Kolonialpolitische Ergebnisse.
  • Die Kolonialreiche und ihr Mutterland im Jahre 1913.
  • Der koloniale Wettbewerb der europäischen Großmächte.

Full text

2 F — ———————————5———————22# 
Sorge zu tragen, daß den gerichtlichen Eutscheidungen der mit Jurisdiktion aus- 
gestatteten Beamten in Deutschland die Anerkennung nicht versagt blieb. Des- 
halb entschloß sich die Regierung, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, 
welcher den Kaiser wenigstens zur Regelung des Gerichtswesens in den unter 
Schutz genommenen Gebieten ausdrücklich ermächtigen sollte. Der Reichstag er- 
achtete jedoch eine umfassende Klarstellung der Rechte des Kaisers in betreff 
der Schutzgebiete für geboten, die insbesondere jeden Zweisel darüber ausschloß, 
daß er auch zu innerstaatsrechtlichen Akten ohne Mitwirkung des Bundesrats be- 
fugt sei. Zu dem Zwecke wurde eine Bestimmung eingefügt, die dem Kaiser die 
„Schutzgewalt“ zur Ansübung namens des Reiches übertrug. Weiter aber erschien 
es dem Reichstag auch angebracht, die Rechtspflege in den Schutzgebieten in der 
Hauptsache schon im Gesetze selbst zu regeln. Es geschah dies, indem man die Vor- 
schriften des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit mit einigen Maßgaben auch in 
den Schutzgebieten für anwendbar erklärte. So entstand das im Jahre 1886 er- 
lassene „Gesetz betreffend die Rechtsverhältnuisse der deutschen Schutzgebiete“. Mit 
einer Reihe von Zusätzen und Anderungen, die sich im Laufe der Zeit als er- 
forderlich erwiesen haben, ist es noch heute in Geltung. Zuletzt hat es im Jahre 1900 
anläßlich des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuches eine durchgreifende 
Umgestaltung erfahren und ist in neuer Fassung als „Schutzgebietsgesetz“ im 
Reichs-Gesetzblatt (S. 813) veröffentlicht worden. In dieser Form bildet es — 
freilich nicht ohne daß es inzwischen schon wiederum einige Anderungen erfahren 
hat — das Grundgesetz für die deutschen Kolonien. Ergänzt wird es einmal durch 
die — wie schon erwähnt — von ihm in Bezug genommenen Vorschriften des 
Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit (das jetzt geltende datiert vom 7. April 
1900, s. Reichs-Gesetzblatt S. 213), ferner durch eine Kaiserliche Verordnung vom 
9. November 1900 (Rl. S. 1005), welche über verschiedene Punkte Bestimmung 
trifft, die im Gesetze selbst der Regelung durch den Kaiser vorbehalten waren, 
sowie durch mehrere Verordnungen des Kaisers, die das Liegenschaftsrecht und 
Bergrecht zum Gegenstand haben, und sodann noch durch eine Reihe von Aus- 
führungsbestimmungen des Reichskanzlers und der Gouverneure. Mit der fort- 
schreitenden Entwicklung der Schutzgebiete hat sich auch in immer steigendem 
Maße die Notwendigkeit ergeben, die öffentlich-rechtlichen Verhältnisse in den 
Schutzgebieten und das Recht der Eingeborenen zu regeln. Dem Schutzgebiets- 
gesetz sind das Gesetz über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete von 
1892/1908, das Schutztruppengesetz, das Kolonialbeamtengesetz und neuerdings 
das Wehrgesetz für die Schutzgebiete hinzugetreten, durch Kaiserliche Verordnung 
sind grundlegende Vorschriften über die Einrichtung der Verwaltung und die Ein- 
geborenenrechtspflege, über die Bildung von Kommnnalverbänden, über die Zwangs- 
und Strafbefugnisse der Verwaltungsbehörden, das Zollwesen usw. erlassen worden, 
und endlich sind in großer Fülle Vorschriften des Reichskanzlers und der Gon- 
verneure ergangen, die verwaltungsrechtliche, namentlich polizeiliche Materien 
aller Art regeln oder auf das Eingeborenenrecht Bezug haben. Eine ergiebige 
Quelle für das Recht unserer Kolonien bilden außerdem völkerrechtliche Ver- 
träge. Zu erwähnen sind hier namentlich die Kongoakte vom Jahre 1885, welche 
wichtige internationale Festsetzungen für das Kongobecken und die angrenzenden 
Gebiete enthalten, die Generalakte der Brüsseler Antisklavereikonferenz von 1890 
und eine Reihe daran auschließender Konventionen über die Spirituosenzölle so- 
wie die Einfuhr von Feuerwaffen, Munition und Schießpulver in Westafrika, 
schließlich zahlreiche Verträge über die Abgrenzung der älteren Schutzgebiete 
und über den Erwerb neuer Kolonialgebiete seitens Deutschlands. Das in Be- 
tracht kommende Gesetzes= und Verordnungsmaterial hat zurzeit einen gewaltigen 
Umfang erreicht, und die Orientierung darin fällt um so weniger leicht, als es 
sehr zersplittert und, da jedes Schutzgebiet sein eigenes Amtsblatt für die Ver-
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.