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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Monograph

Persistent identifier:
dochow_verw_recht_1910
Title:
Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.
Editor:
Dochow, Franz
Meyer, Georg
Buchgattung:
Lehrbuch
Keyword:
Verwaltungsrecht
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Duncker & Humblot
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1910
Scope:
781 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Fünftes Buch. Finanzverwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweites Kapitel. Einnahmen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Steuern.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Reichssteuern.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Verbrauchssteuern.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
b) Salzsteuer. § 235.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Zur Frage der Sklaverei in den deutschen Schutzgebieten in Afrika.
  • Post und Telegraphie in Deutsch-Ostafrika.
  • Ueber seine in Begleitung Emin Paschas unternommene Expedition. Bericht von Dr. Stuhlmann.
  • Verwendbarkeit der Dromedare für den Postdienst im deutschen Schutzgebiete von Südwestafrika. Bericht von Hauptmann v. François.
  • Ueber die Ansiedelungen in Windhoek. Von Hauptmann v. François.
  • Bericht über das Jahresfest der Rheinischen Mission.
  • Der Geschäftsbericht der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwest-Afrika für die Zeit vom 1. April 1891 bis 31. März 1892.
  • Zur Ausführung der Brüsseler Generalakte.
  • Aus dem englischen Distrikt der Oelflüsse.
  • Vorlesungen des Dr. Luschan.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

Ueber seine in Begleitung Emin paschas 
unternommene Expedition 
berichtet Dr. Stuhlmann Folgendes: 
Am 1. April 1891 verließ ich Kafuro in 
Karagne, um auf Befehl des Expeditionschefs 
diesem nach Nordwest zu folgen, und traf am 
6. April abends in Kavingo am Kagera bei 
ihm ein. Am folgenden Tage bheilte er mir 
mit, daß er Verbindungen mit Mpöroro an- 
geknüpft habe und bereit sei, den Kagera zu 
überschreiten. Er habe zwar Nachrichten von 
der Küste erhalten, wonach gewünscht würde, 
daß er am Südende des Victoria Nyansas 
eine Station baue und daß er später, 
wenn er mit allen Chefs Freund schaft 
geschlossen, zur Küste komme. Er sei 
aber der Meinung, daß wir jetzt, wo wir 
vor Schwierigkeiten ständen, des Ansehens der 
Flagge wegen nicht zurückgehen dürsten, da 
alles schon angeordnet sei, daß zweitens er 
522 
  
von dem Südende des Sees aus keine Freund- 
schaft schließen könne, sondern daß er die 
Stämme selbst besuchen müsse, daß endlich er 
fast sichere Nachrichten hätte, seine alten Su- 
danesen scien im Süden des Albert Edward- 
Es handelte sich demnach zunächst um einen 
Westmarsch in der Nähe unserer Nordgrenze, 
da die Königin von Mpöroro, Njavingi, 
welche wir aufsuchen mußten, damals vorüber- 
gehend nördlich vom 1. Grad nördl. Br. wohnte. 
(Jetzt wohnt sie auf deutschem Gebiet.) Se. Exc. 
Dr. Emin Pascha wollte, wenn irgend möglich, 
an der Nordwestecke des deutschen Gebietes 
eine Station errichten. Als wir jedoch dort 
in der Nähe, an der Südwestecke des Albert 
Edward-Sees angekommen waren, stellte es sich 
heraus, daß die „Fremden“ zu einer Razzia 
der Manyema-Sklavenjäger gehört hatten und 
daß die Sudanesen nördlich von hier sein 
sollten. Der Pascha fragte mich, ob ich bereit 
sei, ihm nach Norden zu folgen, er selbst ginge 
jedensalls. Da ich nun an der Küste speziell 
für die Expedition des Paschas engagirt war, 
da mir ferner Herr Major v. Wissmann bei 
meinem Engagement mündlich gesagt hatte, ich 
würde wahrscheinlich an den Ruwenzori-Schnee- 
berg und in die großen Wälder kommen, und 
da ich selbst endlich niemals, weder mündlich 
noch schriftlich, andere Instruktionen erhalten 
hatte, als daß ich zur Expedition des Paschas 
gehöre, so glaubte ich ihm unbedingt folgen 
zu müssen, zumal mir seine Pläne, nach meinem 
Begriffe, im Interesse der Kolonie zu liegen 
schienen. Er wollte möglichst sich eine Anzahl 
Sudanesen sichern, um dann, wenn die Um- 
stände günstig waren, nach Westen vorzustoßen. 
Niemals ist die Rede davon gewesen, in die 
Aequatorialprovinz zu gehen. 
Auf dem Rückmarsch erreichte ich den Süd- 
wesipunkt des Albert Edward-Sees am 26. Ja- 
nuar 1892, die noch nicht festgelegte Nord- 
westecke des deutschen Gebietes 2 bis 3 Tage 
später. Ich war demnach 8⅛½ Monate ab- 
wesend. 
Die Verbindung mit der Küste war, wie 
Dr. Stuhlmann bemerkt, während der ganzen 
Expedition nur sehr schwer aufrecht zu erhalten. 
Namentlich war es während des letzten Theils 
derselben kaum möglich, Briese zur Küste 
gelangen zu lassen oder solche von dort zu 
bekommen. 
Mit Bezug auf die Verwendbarkeit der Dromedare 
für den Postdienst im deutschen Schutzgebiete von 
LSüdwestafrika 
berichtet Hauptmann v. Frangois: 
Die der Truppe im Juni 1891 übersandten 
10 Dromedare sind von mir auf Reisen in 
den verschiedensten Theilen des Schutgebietes 
zur Beförderung des Gepäcks der Mannschaften 
und für den Postpacketdienst zwischen Walfisch- 
bai und Windhoek verwandt worden. In 
den trockensten wie in den feuchtesten Klimaten 
blieben sie gleich leistungsfähig. Von Krank- 
heiten der Rinder, wie Lungenseuche, Blut- 
seuche und Gallenentzündung, sind sie verschont 
geblieben, ebenso von der in der Zeit des 
jungen Grases grassirenden Pferdekrankheit. 
Im Ertragen von Durst und Hunger über- 
trafen sie selbst das Damara-Rind. Auf dem 
Wege von Lehntitang nach Geinab blieben sie 
sechs Tage ohne Wasser und zeigten am 
siebenten Tage in Geinab keinc besondere 
Gier danach. 
Die Marschgeschwindigkeit entspricht bei 
einer Belastung von 250 Pfund der des 
Ochsenwagens, also etwa 4000 bis 4200 m in 
der Stunde. Sie bleibt danernd dieselbe, 
während man bei dem Ochsenwagen nach den 
ersten Stunden eine Verlangsamung feststellen 
kann. In der steinigen Randerhebung des 
südlichen Namalandes waren die sechs von 
mir mitgenommenen Dromedare die cinzigen 
Thiere, die nicht fußkrank wurden. Die unbe- 
schlagenen Pferde mußten geführt und den 
Zugochsen mußten, um den Wagen weiter 
zu befördern, Schuhe angelegt werden. 
In Gegenden, wo es an Wasser und 
Weide fehlt, wo ausgedehnte Dünen oder tief 
eingeschnittene Wasserrinnen die Gegend durch-
	        

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