Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Multivolume work

Persistent identifier:
ehmcke_woerterbuch_bgb
Title:
Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
ehmcke_woerterbuch_bgb_3_1904
Title:
Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band.
Author:
Ehmcke
Volume count:
3
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Otto Dreyer
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1904
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
U.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Übergang.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)
  • Title page
  • T
  • U.
  • Überbau; Überbringer; Übereinstimmung; Übergabe.
  • Übergang.
  • Übergangsvorschriften; Übergebot; Übergehung; Überlassung.
  • Übermass; Übermittlung.
  • Übernahme.
  • Übernahmepreis; Übernehmer; Überschreitung; Überschuldung; Überschuss.
  • Übersendung; Übersetzung; Übersicht.
  • Übersteigen; Übertragbarkeit.
  • Übertragung.
  • Übertragungserklärung; Überwachung; Überweisung; Überweisungsbeschluss; Überzeugung.
  • Üblichkeit; Umbildung; Umfang.
  • Umfassung; Umlauf; Umrechnung; Umschreibung; Umsetzung.
  • Umgestaltung; Umstand.
  • Umtausch; Umwandlung.
  • Unanfechtbarkeit; Unausführbarkeit; Unbescholtenheit; Unbilligkeit.
  • Undank; Unehelichkeit.
  • Unentbehrlichkeit; Unerfahrenheit; Unfähigkeit; Unfall.
  • Unfallversicherung; Ungewissheit.
  • Ungültigkeit; Ungültigkeitserklärung; Unkenntlichkeit; Unkenntnis.
  • Unkündbarkeit; Unmöglichkeit.
  • Unmündiger; Unrecht.
  • Unrechtmässigkeit; Unrichtigkeit.
  • Unschädlichkeit; Unsicherheit; Unterstellbarkeit; Unterbleiben.
  • Unterbrechung.
  • Untergang.
  • Unterhalt.
  • Unterhaltsanspruch; Unterhaltsbeitrag; Unterhaltsberechtigte; Unterhaltspflicht.
  • Unterhaltspflichtiger; Unterhaltung.
  • Unterlassung.
  • Unternehmer.
  • Unterricht; Unterrichtsanstalt; Unterrichtung; Untersagung.
  • Unterscheidung; Unterscheidungsmerkmale; Unterschied; Unterstützung.
  • Untersuchung; Unterwerfung; Unterzeichnung; Untrennbarkeit.
  • Unübertragbarkeit; Unverbindlichkeit.
  • Unvermögen.
  • Unversehrtheit; Unvollständigkeit; Unwahrheit; Unwiderruflichkeit.
  • Unwirksamkeit.
  • Unwürdigkeit; Unzeit; Unzulässigkeit.
  • Urkunde.
  • Urkundsperson; Urschrift; Urteil.
  • V.
  • W.
  • Z.
  • I. Ergänzung.
  • II. Berichtigung.
  • III. Nachtrag.
  • Empfehlenswerte Werke aus dem Verlag von Otto Dreyer. Berlin W.

Full text

übergang 
8 
den Pfandgläubiger befriedigt, die 
Forderung auf ihn über. Die für 
einen Bürgen geltenden Vorschriften 
des § 774 finden entsprechende An- 
wendung. 1266. 
1228 Besteht der geschuldete Gegenstand 
nicht in Geld, so ist der Verkauf des 
Pfandes erst zulässig, wenn die 
Forderung in eine Geldforderung 
übergegangen ist. 1243, 1266, 1282, 
1283, 1294—1296. 
1249 s. Leistung — Leistung 268. 
1250 
1251 
1261 
401 
408 
426 
2108 
2111 
2154 
U. des Pfandrechts auf den neuen 
Gläubiger mit UÜbertragung der 
Forderung s. Pfandrecht — Pfand- 
recht. 
U. einer Forderung, für die ein 
Pfandrecht besteht, kraft G. s. Pfand- 
recht — Pfandrecht. 
s. Grundstück 881. 
Schuldverhältnis. 
Mit der abgetretenen Forderung gehen 
die Hypotheken oder Pfandrechte, die 
für sie bestehen, sowie die Rechte aus 
einer für sie bestellten Bürgschaft auf 
den neuen Gläubiger über. 412. 
U. einer bereits abgetretenen Forderung 
kraft G. auf einen Dritten s. For- 
derung — Schuldverhältnis. 
U. der Forderung auf einen Gesamt- 
schuldner, der den Gläubiger befriedigt 
s. Gesamtschuldner — Schuldver- 
hältnis. 
Stiftung. 
U. von Rechten, zu deren Übertragung 
der Abtretungsvertrag genügt, auf die 
Stiftung s. Stiltung — Stiftung. 
Testament. 
U. des Rechts des Nacherben auf seine 
Erben s. Erblasser — Testament. 
s. Forderung — Schuldverhältnis 
408. 
U. des Wahlrechts bezüglich mehrerer 
Gegenstände, die der Bedachte erhalten 
soll, auf den Beschwerten s. Erblasser 
— Testament. 
  
2166 
2193 
1300 
700 
1607 
1646 
1709 
1098 
644 
651 
übergang 
Der Wert eines vermachten Grund- 
stücks bestimmt sich nach der Zeit, zu 
welcher das Eigentum auf den Ver- 
mächinisnehmer übergeht 
U. des Bestimmungsrechts bezüglich 
der Person, an die eine unter einer 
Auflage gemachte Leistung erfolgen 
soll, auf den Beschwerten s. Erblasser 
— Testament. 
Verlöbnis. 
Der Anspruch auf Entschädigung in 
Geld wegen eines Schadens, welcher 
nicht Vermögensschaden ist, geht nicht 
auf die Erben über, es sei denn, 
daß er durch Vertrag anerkannt oder 
daß er rechtshängig geworden ist. 
1302. 
Verwahrung. 
U. des Eigentums an hinterlegten 
vertretbaren Sachen auf den Ver- 
wahrer s. Verwahrung — Ver- 
wahrung. 
Verwandtschaft. 
ũ. des Unterhaltsanspruchs gegen einen 
Verwandten, gegen den die Rechts- 
verfolgung im Inlande ausgeschlossen 
oder erheblich erschwert ist, auf den 
Verwandten, der dem Bedürftigen den 
Unterhalt gewährt s. Kind — Ver- 
wandtschaft. 
ü es Eigentums an einer vom Vater 
mit Mitteln des Kindes erworbenen 
beweglichen Sache oder an einem 
Recht auf das Kind s. Kind — Ver- 
wandtschaft. 
U. des Unterhaltsanspruchs des un- 
ehelichen Kindes gegen den Vater auf 
die Mutter oder die mütterlichen 
Verwandten s. Kind — Verwandt- 
schaft. 
Vorkaufsrecht s. Kauf 514. 
Werkvertrag. 
ü. der Gefahr auf den Besteller des 
Werkes s. Werkvertrag — Werk- 
vertrag. 
s. Kauf — Kauf 446, 447, 459.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.