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Bürgerkunde.

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Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Bedeutung und Entwicklungsstufen der Volkswirtschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
  • A. Bedeutung und Entwicklungsstufen der Volkswirtschaft.
  • B. Begriff und Geschichte der Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik.
  • C. Die Gütererzeugung.
  • D. Der Güterumlauf.
  • E. Die Güterverteilung.
  • 2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
  • 3. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
  • 4. Kapitel. Das sonstige Versicherungswesen.
  • 5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
  • 6. Kapitel. Die Jagd und die Fischerei.
  • 7. Kapitel. Das Gewerbe.
  • 8. Kapitel. Handel und Verkehr. Das staatliche Bauwesen.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

3. Abschnitt. 
Das wirtschaftliche Leben. 
1. Kapitel. 
Die Grundzüge der tbeoretischen Volkswirtschaftslehre. 
A. Bedeutung und Entwicklungsstufen der 
Volkswirtschaft. 
Alle Mittel zur Befriedigung unserer verschiedenartigen Bedürf- 
nisse (der Ernährung, Bekleidung, Wohnung, des Schmuckes usw.) 
nennen wir Güter. Die planmäßige menschliche Tätigkeit, welche 
auf hinreichende Versorgung mit solchen Gütern gerichtet ist, heißt 
wirtschaftliche Tätigkeit oder Wirtschaft. Wie aber der einzelne 
sein Leben nicht abgeschlossen für sich, sondern zugleich als Glied seines 
Volkes führt, so unterscheiden wir auch seine Privatwirtschaft 
von der Volkswirtschaft, d. h. der planmäßigen Tätigkeit des 
ganzen Volkes zur Befriedigung seiner Bedürfnisse. 
Die Volkswirtschaft eines jeden Landes ist (ebenso wie sein 
Recht) nicht etwas Willkürliches oder plötzlich Entstandenes, sondern 
das Ergebnis seiner gesamten vorhergegangenen Kulturentwicklung. 
Sie hat eine ganze Wirtschaftsgeschichte mit verschiedenen 
Entwicklungsstufen hinter sich. 
In der wirtschaftlichen Entwicklung der europäischen Kulturvölker 
unterscheiden wir (nach dem Nationalökonomen Bücher) drei Haupt- 
stufen oder Epochen, welche aber selbstverständlich nicht zusammen- 
hanglos sich aneinander gereiht haben, sondern ineinander übergriffen 
in der Weise, daß bereits in den früheren Epochen Erscheinungsformen 
der künftigen Entwicklungsstufen sich zeigten und umgekehrt. 
942 
943
	        

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