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Bürgerkunde.

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Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Begriff und Geschichte der Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
  • A. Bedeutung und Entwicklungsstufen der Volkswirtschaft.
  • B. Begriff und Geschichte der Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik.
  • C. Die Gütererzeugung.
  • D. Der Güterumlauf.
  • E. Die Güterverteilung.
  • 2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
  • 3. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
  • 4. Kapitel. Das sonstige Versicherungswesen.
  • 5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
  • 6. Kapitel. Die Jagd und die Fischerei.
  • 7. Kapitel. Das Gewerbe.
  • 8. Kapitel. Handel und Verkehr. Das staatliche Bauwesen.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre 315 
Unsere heutige Volkswirtschaftspolitik hat 
aus allen diesen Lehrmeinungen Nutzen gezogen: Sie vermeidet, sich 
durch abstrakte Wirtschaftsprinzipien leiten zu lassen und würdigt die 
Bedeutung der wirtschaftsgeschichtlich gewordenen konkreten Zustände. 
Sie erkennt ferner grundsätzlich die Freiheit der Gewerbe und des 
Handels an und fördert letzteren durch Abschließung von Handelsver- 
trägen. Neben den zur Bestreitung der Staatsausgaben nötigen soge- 
nannten Finanzzöllen erhebt sie Schutzzölle in gleichfalls mäßigen 
Grenzen nur da, wo Landwirtschaft oder Industrie eines solchen 
Schutzes noch dringend bedürfen. Sie hat endlich erkannt, daß das 
Gehen= und Geschehenlassen keineswegs alle wirtschaftlichen Uebel zu 
beseitigen vermag, und betrachtet es als ihre Aufgabe, durch die Ge- 
setzgebung die wirtschaftlich Schwachen zu stützen und überhaupt för- 
dernd überall da einzugreifen, wo die Kräfte der einzelnen versagen. 
C. Die Erzeugung der Güter. 
I. Begriff und Arten. 
Unter Gütererzeugung oder Produktion versteht man die 
Neuschaffung wirtschaftlicher Güter oder die Werterhöhung solcher 
Güter durch eine darauf gerichtete menschliche Tätigkeit. 
Man unterscheidet zunächst die in der Gewinnung der Natur- 
erzeugnisse bestehende Produktion (die sog. Rohstoff= oder Ur- 
produktioy) und die in der Bearbeitung dieser Rohstoffe beste- 
hende Produktion (die Rohstoffbearbeitung). Sobald die 
Rohstoffproduktion und die Rohstoffbearbeitung nicht mehr lediglich 
zur Deckung des eigenen Bedarfs, sondern zum Zweck des Verkaufs 
stattfindet, bildet sich daneben der Handel aus, welcher gleichfalls 
als Produktionszweig zu betrachten ist, weil er den Wert der Waren 
erhöht, indem sie durch ihn dahin gelangen, wo sie gebraucht werden. 
Den erwähnten drei Produktionsarten entsprechen die folgenden 
Gewerbe: a. die Land= und Forstwirtschaft, der Berg- 
bau, die Jagdund die Fischerei, welche alle die Urproduktion 
zum Gegenstand haben; b. die mit der Rohstoffbearbeitung sich be- 
fassende Industrie (auch Gewerbe im engeren Sinne genannt), 
welche das Handwerk und die Fabriken umfaßt; c. die auf den Güter- 
austausch gerichteten Handels= und Verkehrsgewerbe. 
II. Die Faktoren der Gütererzeugung. 
Zur Erzeugung der Güter wirken regelmäßig drei Kräfte zusam- 
men: die Natur, die menschliche Arbeit und das Ka- 
060 
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962 
963 
964
	        

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