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Bürgerkunde.

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Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Die Banken und Sparkassen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
  • 2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
  • A. Metall- und Papiergeld. Banknoten.
  • B. Das Kreditwesen im allgemeinen.
  • C. Die Banken und Sparkassen.
  • D. Die Börsen.
  • E. Maß- und Gewichtswesen und dergleichen.
  • 3. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
  • 4. Kapitel. Das sonstige Versicherungswesen.
  • 5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
  • 6. Kapitel. Die Jagd und die Fischerei.
  • 7. Kapitel. Das Gewerbe.
  • 8. Kapitel. Handel und Verkehr. Das staatliche Bauwesen.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

  
1048 
1049 
1050 
1051 
1052 
346 Das Wirtschaftsleben 
Die Verwaltung und Geschäftsleitung obliegt einer besonderen 
Behörde, der K. Bankdirektion. Für den Geschäftsbetrieb am 
Hauptsitze in Nürnberg ist ein besonderes Organ, die Hauptbank, 
bestellt, für den Geschäftsbetrieb an den Zweigniederlassungen sind 
Filialbankern eingerichtet. 
D. Die Börsen. 
An den größeren Handelsplätzen befinden sich Börse n. Man 
versteht darunter den Ort oder das Gebäude, wo sich zu bestimmten 
Zeiten die Kaufleute gewisser Geschäftszweige zusammenfinden, um 
ihre Handelsgeschäfte miteinander abzuschließen und nach den gezahl- 
ten Preisen die durchschnittlichen Tagespreise festzustellen. Die Bör- 
sen stellen also eine Art von Markt dar, auf welchem Angebot und 
Nachfrage der Verkäufer und Käufer zusammentreffen; sie unterschei- 
den sich aber von den eigentlichen Märkten dadurch, daß bei ihnen 
nicht Geschäfte über an Ort und Stelle geschaffte Waren, sondern nur 
Geschäfte über bestimmte Gattungen von vertretbaren Waren abge- 
schlossen werden, die häufig noch gar nicht vorhanden sind. 
Nach dem Gegenstand der Geschäfte unterscheidet man die 
Effekten= oder Fondsbörsen, an welchen Wertpapiere, Wech- 
sel und Geldsorten gehandelt werden, und die Waren-oder Pro- 
duktenbörsen für den Handel mit Waren, die nach Proben ge- 
liefert werden können, wie Getreide, Mehl, Kaffee, Baumwolle. 
Die an den Börsen abgeschlossenen Geschäfte sind teils solche, 
welche alsbald zu erfüllen sind (sog. Effektivgeschäfte oder 
Kassageschäfte), teils Termingeschäfte oder Zeitge- 
schäfte, bei welchen die Erfüllung erst an einem späteren Termine 
zu erfolgen hat; diese werden auch Ultimogeschäfte genannt, 
wenn der Lieferungstermin, wie vielfach üblich, auf den letzten Tag 
eines Monats festgesetzt ist. 
Die Termingeschäfte entsprechen vielfach einem wirklichen wirt- 
schaftlichen Bedürfnisse. Wer z. B. zu einem bestimmten späteren 
Zeitpunkte ein größeres Quantum Weizen braucht, wird mit Recht 
jetzt schon einen festen Abschluß auf diesen Termin machen, um nicht 
durch eine künftige etwaige Preissteigerung in Schwierigkeiten zu 
geraten. Häufig aber werden diese Termingeschäfte auch zu Spe- 
kulationen benützt. Auf das Steigen der Kurse CA la 
hausse“) spekuliert jemand, der zu einem bestimmten Preis ein- 
kauft in der Erwartung, daß bis zum Lieferungstermin der. Markt- 
preis (Kurs) steigen und er so in den Stand gesetzt wird, die 
Ware mit Gewinn weiter zu verkaufen. Bei der Spekulation auf
	        

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