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Bürgerkunde.

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Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Die Entwicklung und Bedeutung der Landwirtschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
  • 2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
  • 3. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
  • 4. Kapitel. Das sonstige Versicherungswesen.
  • 5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
  • I. Die Entwicklung und Bedeutung der Landwirtschaft.
  • II. Die Organe zur Förderung der Landwirtschaft.
  • III. Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft.
  • IV. Die Viehzucht.
  • V. Die Bekämpfung der Tierkrankheiten.
  • 6. Kapitel. Die Jagd und die Fischerei.
  • 7. Kapitel. Das Gewerbe.
  • 8. Kapitel. Handel und Verkehr. Das staatliche Bauwesen.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

Das Versicherungswesen 369 
11. Die Haftpflichtversicherung. 
Diese Art der Versicherung verfolgt den Zweck, den Versicherten 
wenigstens teilweise gegen die Folgen seiner gesetzlichen Haftpflicht, 
d. h. gegen die Vermögenseinbuße zu decken, welche er dadurch erleidet, 
daß er anderen Personen Ersatz zu leisten hat für Schäden, die diesen 
zugefügt werden durch Tiere des Versicherten oder durch Versehen des 
Versicherten selbst oder solcher Personen, für welche er haften muß. 
Die Haftpflichtversicherung hat besonders im Hinblick auf die ver— 
schärften Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ((s. 
Nr. 408 ff.) in neuester Zeit eine größere Ausbildung und Verbrei- 
tung erfahren. So versichern sich z. B. Rechtsanwälte gegen die Er- 
satzpflicht, welche aus etwaigen Fehlern in der Prozeßführung ihnen 
gegenüber ihren Auftraggebern erwachsen kann, Beamte gegen die 
pekuniären Folgen dienstlicher Versehen, Tierbesitzer gegen den Scha- 
den, den ihre Tiere Dritten zufügen, usw. Regelmäßig erhält der 
Versicherte aber nur einen Teil (z. B. drei Viertel) seines Schadens 
ersetzt, da er sonst kein genügendes eigenes Interesse mehr an der Ver- 
meidung der Haftpflichtfälle haben würde. 
5. Kapitel. 
Die Jandwirtschaft und die Miehzucht. 
I. Die Entwicklung und Bedeutung der Landwirtschaft. 
Wenn in der Landwirtschaft die Hervorbringung der Boden- 
erzeugnisse der Hauptsache nach der Naturkraft überlassen und nur 
wenig Arbeit und Kapital auf eine Steigerung des Ertrags ver- 
wendet wird, so nennt man einen solchen Betrieb einen exten- 
siven. Als inten siv dagegen wird eine Bewirtschaftung des 
Landes bezeichnet, welche darnach strebt, vermittels angemessener 
Bebauung, Verwendung von Düngemitteln und Benützung zweck- 
mäßiger Maschinen den Ertrag des Bodens möglichst zu steigern. 
Die älteste Wirtschaftsart in Deutschland war die extensive 
Brandwirtschaft, bei welcher der Wald von Zeit zu Zeit abge- 
holzt, das Holz verbrannt und auf dem durch die Asche gedüngten 
Boden Getreide gepflanzt wurde; ferner die rohe Weidewirt- 
schaft, bei welcher der größte Teil des Bodens ständig als Weide 
benützt wurde und nur ein kleiner Teil dieser durch das Vieh mäßig 
gedüngten Weiden jeweils in großen Zwischenräumen als ziemlich 
dürftiges Ackerland Verwendung fand. Beide Wirtschaftsformen 
sind noch jetzt in den rauheren Gebirgsgegenden zu Hause. 
Glock-Schiedermair, Bürgerkunde. 24 
1118 
1119
	        

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