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Bürgerkunde.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Die Organe zur Förderung der Landwirtschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
  • 2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
  • 3. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
  • 4. Kapitel. Das sonstige Versicherungswesen.
  • 5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
  • I. Die Entwicklung und Bedeutung der Landwirtschaft.
  • II. Die Organe zur Förderung der Landwirtschaft.
  • III. Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft.
  • IV. Die Viehzucht.
  • V. Die Bekämpfung der Tierkrankheiten.
  • 6. Kapitel. Die Jagd und die Fischerei.
  • 7. Kapitel. Das Gewerbe.
  • 8. Kapitel. Handel und Verkehr. Das staatliche Bauwesen.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

Die Landwirtschaft und die Viehzucht 373 
3. Weitere Organe sind: 
a. Die Agrikulturbotanische Anstalt mit dem Sitze 
in München; ihr obliegt die Förderung des landwirtschaftlichen 
Pflanzenbaus und die Vornahme botanischer Versuche und von Unter- 
suchungen auf sonstigen Gebieten der landwirtschaftlichen Praxis. 
b. Die K. Moorkulturanstalt, die im Winter ihren Sitz 
in München, im Sommer in einem der größeren bayerischen Moor- 
gebiete hat; sie hat die Aufgabe, die Kultur und Bewirtschaftung der 
Moore und die rationelle Verwertung des Torfes zu fördern. Man 
hat hierbei auch den Versuch gemacht, Gefangene zur Moorkultur her- 
anzuziehen. 
c. Der Landesinspektor für Weinbau, dessen Sitz 
zurzeit Neustadt a. Hardt ist. Er hat sich mit den Verhältnissen des 
bayerischen Weinbaus vertraut zu machen und ihn zu fördern. Auch 
hat er Interessenten in Weinbauangelegenheiten Auskunft und Rat 
zu erteilen. 
d. Der Landesinspektor für Tierzucht in München. 
Er hat die landwirtschaftliche Tierzucht insbesondere durch Wander- 
lehrtätigkeit zu fördern. 
e. Der Landesinspektor für Milchwirtschaft mit 
dem Sitze in München. Seine Aufgabe ist, auf Entwicklung und Ver- 
vollkommnung der Milchwirtschaft in Bayern hinzuwirken. Zu 
diesem Zweck hat er insbesondere Wanderlehrtätigkeit zu entfalten. 
t. Der Landesinspektor für Obst= und Garten- 
bau mit dem Amtssitz in München. Er hat im Benehmen mit den 
Organen des landwirtschaftlichen Vereins, den Obst= und Gartenbau- 
vereinen und den landwirtschaftlichen Wanderlehrern Obst= und 
Gartenbau zu heben. 
g. Der Landesinfspektor für Hopfenbau zu Weihen- 
stephan, der den Hopfenbau zu fördern hat. 
4. Hohe Bedeutung für die Förderung der Landwirtschaft kommt 
dem Landwirtschaftlichen Verein in Bayern zu. 
Sein Zweck ist die Förderung und Vertretung der landwirtschaftlichen 
Angelegenheiten; seine Organe sind in landwirtschaftlichen Ange- 
legenheiten der ständige Beirat der Organe der Staatsregierung. 
Er gliedert sich in Kreisvereine und Bezirksver- 
eine. Die Mitglieder einer Distriktsgemeinde oder einer unmittel- 
baren Stadt bilden je einen Bezirksverein, — solche sind es zurzeit 
235 —, die eines Regierungsbezirkes den Kreisverein und die des 
ganzen Landes den Gesamtverein. Die Organe des Bezirksvereins 
1129 
1130 
1131 
1132 
1133 
1134 
1135 
1136
	        

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