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Bürgerkunde.

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Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Die Organe zur Förderung der Landwirtschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
  • 2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
  • 3. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
  • 4. Kapitel. Das sonstige Versicherungswesen.
  • 5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
  • I. Die Entwicklung und Bedeutung der Landwirtschaft.
  • II. Die Organe zur Förderung der Landwirtschaft.
  • III. Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft.
  • IV. Die Viehzucht.
  • V. Die Bekämpfung der Tierkrankheiten.
  • 6. Kapitel. Die Jagd und die Fischerei.
  • 7. Kapitel. Das Gewerbe.
  • 8. Kapitel. Handel und Verkehr. Das staatliche Bauwesen.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

1137 
1138 
7130 
1140 
374 Das Wirtschaftsleben 
sind die Bezirksausschüsse, die des Kreisvereines die landwirtschaft— 
lichen Kreisausschüsse, die des Gesamtvereins der Landwirt- 
schaftsrat in München. Letzterem obliegt die Wahrnehmung 
der landwirtschaftlichen Interessen des Landes, die Erstattung von 
Gutachten bei gesetzgeberischen und organisatorischen Maßnahmen 
auf dem Gebiet der Landwirtschaft, die Mitwirkung bei zentralen 
Einrichtungen zur Förderung der Landwirtschaft. 
Beim Landwirtschaftsrat ist mit staatlichen Zuschüssen eine 
„Baustelle"“ errichtet. Sie erteilt Behörden und Privaten in den 
Angelegenheiten des Bauwesens Rat und Auskunft und leistet auch 
unmittelbare technische Hilfe bei Bauausführungen. Neben dem all- 
gemeinen Landwirtschaftlichen Verein bestehen landwirtschaftliche 
Sondervereine, so Tierzuchtvereine, Obst= und Gartenbauvereine, 
Ankaufs= und Absatzvereine, Dampfdreschmaschinengenossenschaften 
u. a. Es sind zurzeit über 6000. 
5. Aus Vertretern der landwirtschaftlichen Vereine aller deutschen 
Staaten ist der Deutsche Landwirtschaftsrat gebildet, 
der dazu dient, die Interessen der deutschen Landwirtschaft in ihrer 
Gesamtheit öffentlich zu vertreten und diesen Interessen in allen 
wichtigen Fragen durch Begutachtung, Vorstellungen und Anträge 
bei den Regierungen Gehör zu verschaffen. Daneben besteht die aus 
Fachmännern zusammengesetzte Deutsche Landwirtschafts- 
gesellschaft, die den Landbau durch Veranstaltung von regel- 
mäßigen Ausstellungen, Versammlungen usw. zu heben sucht. 
III. Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft. 
1. In manchen Gemeindebezirken ist die zweckmäßige Bewirt- 
schaftung der Grundstücke sehr erschwert, weil der Besitz des einzelnen 
in kleine Parzellen zersplittert ist, die sich an verschiedenen Plätzen be- 
finden, und weil die Anlage der Feldwege unzweckmäßig ist. Eine 
Abhilfe bietet das Institut der Flurbereinigung, das durch 
ein besonderes bayerisches Gesetz geregelt ist. Sie bezweckt eine bes- 
sere Benützung von Grund und Boden durch Zusammenlegung von 
Grundstücken und durch Regelung der Feldwege. Jeder Beteiligte er- 
hält wieder so viel Grundbesitz, als er vor der Regelung besessen hat, 
jedoch zusammenhängend. Die Flurbereinigung kann, wenn einzelne 
Beteiligte sich dagegen sträuben, auch zwangsweise durchgeführt 
werden; es ist aber notwendig, daß die Mehrzahl der Beteiligten da- 
mit einverstanden ist (sind weniger als zwanzig beteiligt, so muß 
sogar eine Mehrheit von drei Fünftel vorhanden sein), weiter, daß 
die Mehrheit mehr als die Hälfte der Bereinigungsfläche besitzt und 
außerdem mehr als die Hälfte der von den beteiligten Grundstücken
	        

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