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Bürgerkunde.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
  • 2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
  • 3. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
  • 4. Kapitel. Das sonstige Versicherungswesen.
  • 5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
  • I. Die Entwicklung und Bedeutung der Landwirtschaft.
  • II. Die Organe zur Förderung der Landwirtschaft.
  • III. Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft.
  • IV. Die Viehzucht.
  • V. Die Bekämpfung der Tierkrankheiten.
  • 6. Kapitel. Die Jagd und die Fischerei.
  • 7. Kapitel. Das Gewerbe.
  • 8. Kapitel. Handel und Verkehr. Das staatliche Bauwesen.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

Die Landwirtschaft und die Viehzucht 377 
Getreidepreise zu erhöhen und hierdurch dem inländischen Getreide 
auf dem Markte den Wettbewerb mit dem Auslandsgetreide zu er— 
möglichen. Allerdings werden diese Getreidezölle von vielen Seiten 
scharf bekämpft, weil sie eine Verteuerung des unentbehrlichsten 
Nahrungsmittels (des Mehls und Brots) verursachen, und es wäre 
zu wünschen, daß die Lage unserer Landwirtschaft sie bald entbehrlich 
erscheinen lassen möchte. 
IV. Die Viehzucht. 
Die Viehzucht ist eines der wichtigsten Förderungsmittel des 
Landbaus. Sie ist mit ihm fast untrennbar verbunden, da sie einer- 
seits für Felder und Wiesen den Dünger liefert und anderseits eine 
angemessene Verwertung zahlreicher Erträgnisse des Landbaus 
(Stroh, Futtermittel usw.) ermöglicht. Ihre Hauptbedeutung liegt 
aber darin, daß sie für den Landmann eine ergiebige Einnahmegquelle 
ist; Fleisch, Fell, Milch u. a. und endlich die Tiere selbst bringt er 
auf den Markt. 
1. Von großer Bedeutung für die Viehzucht ist die Erzielung 
guter und zweckentsprechender Tierrassen. Die erforderlichen Zucht- 
tiere kann sich nicht jeder Landwirt, insbesondere nicht der halten, 
der nur kleinen oder mittleren Besitz hat. Das Gesetz verpflichtet 
deshalb in Bayern die Gesamtheit der Besitzer faselbaren Rind- 
viehs (d. s. Kühe und über ein Jahr alte Kalbinnen) einer Ge- 
meinde, zusammen die erforderlichen Zuchtstiere anzuschaffen und 
zu unterhalten. Dieser ist es zunächst überlassen, im Wege der freien 
Vereinbarung, insbesondere im Wege der Genossenschaftsbildung die- 
ser Verpflichtung nachzukommen. Erfüllen sie aber freiwillig diese 
Aufgabe nicht oder nicht in genügender Weise, so hat die Gemeinde- 
verwaltung die notwendigen Anordnungen zu treffen und für 
Deckung der Auslagen zu sorgen. Sie werden für die Regel durch 
Erhebung von Sprunggeldern und von Umlagen der beteiligten 
Grundbesitzer bestritten. Viehbesitzer, die selbst geeignete Stiere 
halten, sind von der Teilnahme an diesen Vereinigungen befreit; auch 
Mitglieder von Zuchtvereinigungen können hiervon befreit werden. 
Ländern dagegen, mit welchen wir durch Zollverträge verbunden sind, 
mindestens 5 M. 50 Pf. beziehungsweise 5 M. und 4 M. 
* Von der Gestaltung und Bedeutung des landwirtschaftlichen Genossen- 
schaftswesens war bereits früher (s. Nr. 984) die Rede; desgleichen von 
dem Wert eines ausgebildeten Grundbuch= und Hypothekenrechts (Nr. 418) 
und von den für die Landwirtschaft wichtigen Hypothekenbanken (Nr. 1040). 
Ueber die staatliche Hagel- und Viehversicherung s. Nr. 1112—1117. Wegen 
des landwirtschaftlichen Unterrichtswesens s. Nr. 792 und 815. 
1149 
1150
	        

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