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Bürgerkunde.

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Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
7. Kapitel. Das Gewerbe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Die geschichtliche Entwicklung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
  • 2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
  • 3. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
  • 4. Kapitel. Das sonstige Versicherungswesen.
  • 5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
  • 6. Kapitel. Die Jagd und die Fischerei.
  • 7. Kapitel. Das Gewerbe.
  • I. Begriff des Gewerbes. Die Verwaltung des Gewerbewesens.
  • II. Die geschichtliche Entwicklung.
  • III. Die allgemeinen Grundzüge unserer Gewerbegesetzgebung.
  • IV. Die Organisation des Handwerks.
  • V. Die gewerblichen Arbeiter.
  • 8. Kapitel. Handel und Verkehr. Das staatliche Bauwesen.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

1188 
1189 
390 Das Wirtschaftsleben 
Bei der Hausindustrie arbeiten die sog. Heimarbeiter im 
wesentlichen auf dieselbe Weise wie die Handwerker, aber nicht auf 
eigene Rechnung, sondern für einen Unternehmer (auch „Verleger“ 
genannt), der ihnen meist die Rohstoffe und Muster, häufig auch die 
nötigen Maschinen und Werkzeuge liefert und die fertige Ware nach 
dem Stück bezahlt. So wird die Uhrenfabrikation, die Strohflechterei 
und die Weberei, in den Städten die Mäntel= und Kleiderfabrikation, 
als Hausindustrie betrieben. 
In den Fabriken dagegen vereinigt der Unternehmer eine 
größere Anzahl von Arbeitern gegen Tag= oder gegen Stücklohn zu 
gemeinsamer Tätigkeit, deren wirtschaftlicher Erfolg gegenüber der 
gewöhnlichen Handarbeit in hohem Grad gesteigert wird durch An- 
wendung von Maschinen, sowie durch die Arbeitsteilung. 
Unter der letzteren versteht man bekanntlich die Zerlegung einer 
Arbeit in eine Reihe einfacher Verrichtungen, deren jede einzelne von 
einem anderen Arbeiter oder, soweit möglich, von Maschinen aus- 
geführt wird. Die gewaltige Erhöhung der gesamten Arbeitsleistungs 
durch eine solche Arbeitsteilung beruht darauf, daß jeder Arbeiter in 
den ihm zugewiesenen Verrichtungen eine Fertigkeit erlangt, wie er 
sie sonst niemals sich aneignen könnte; auch ist jeder Wechsel in der 
Arbeit mit einem Zeitverlust verbunden, der hier wegfällt. Aller- 
dings stehen diesen Vorteilen der Arbeitsteilung leider auch nicht zu 
unterschätzende Nachteile gegenüber; sie bestehen hauptsächlich darin, 
daß die einförmige Arbeit einzelne Organe des Körpers überan- 
strengt, die anderen dagegen verkümmern läßt, daß sie ferner geistig 
abstumpft und im Falle der Arbeitslosigkeit den Uebergang zu einer 
anderen Tätigkeit erschwert. 
III. Die allgemeinen Grundzüge der Gewerbegesetzgebung. 
Nach der deutschen Gewerbeordnung steht der Betrieb eines belie- 
bigen Gewerbes jedermann (Mann oder Frau) grundsätzlich frei. Nur 
ist der Beginn des Gewerbebetriebs der Gemeinde= oder Polizei- 
behörde (in Bayern der Gemeindebehörde) anzuzeigen. 
* Als Beispiel für diese Wirkung der Arbeitsteilung führt schon Adam 
Smith die Stecknadelfabrikation an. Ein einzelner Arbeiter könnte für sich 
allein täglich kaum 20 Stecknadeln anfertigen. In den Fabriken ist nun 
die Herstellung einer Stecknadel in 18 verschiedene Verrichtungen zerlegt; 
dies hat zur Folge, daß zehn Arbeiter an einem Tage ungefähr 48 000 
Nadeln anfertigen können. Durch die Arbeitsteilung in Verbindung mir 
der Verwendung von Maschinen ist also in diesem Falle die Leistungsfähig- 
keit des einzelnen Arbeiters durchschnittlich um das 240 fache gesteigert. 
* Um Täuschungen des Publikums über die Person des wirklichen 
Geschäftsinhabers zu berhüten, sind die Laden= und VWirtschaftsbesitzer ver- 
pflichtet, an der Außenseite oder am Eingang ihres Geschäfts ihren Vor-
	        

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