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Bürgerkunde.

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fullscreen: Bürgerkunde.

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Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
7. Kapitel. Das Gewerbe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
V. Die gewerblichen Arbeiter.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
  • 2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
  • 3. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
  • 4. Kapitel. Das sonstige Versicherungswesen.
  • 5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
  • 6. Kapitel. Die Jagd und die Fischerei.
  • 7. Kapitel. Das Gewerbe.
  • I. Begriff des Gewerbes. Die Verwaltung des Gewerbewesens.
  • II. Die geschichtliche Entwicklung.
  • III. Die allgemeinen Grundzüge unserer Gewerbegesetzgebung.
  • IV. Die Organisation des Handwerks.
  • V. Die gewerblichen Arbeiter.
  • 8. Kapitel. Handel und Verkehr. Das staatliche Bauwesen.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

Das Gewerbewesen 395 
V. Die gewerblichen Arbeiter. 
1. Die Arbeiterfrage. 
Die Entwicklung des heutigen Fabrikbetriebs hatte zur Folge, daß 
zwischen den Arbeitern und den Unternehmern ein Gegensatz entstand, 
wie ihn die frühere Zeit in ähnlicher Schärfe nicht gekannt hatte. 
Während ehemals die Arbeiter mit ihren Meistern, deren häuslicher 
Gemeinschaft sie zumeist auch angehörten, durch mannigfache persön- 
liche Beziehungen verknüpft waren, und hoffen durften, selbst einmal 
Meister zu werden, stehen sich die heutigen Fabrikarbeiter und die 
Unternehmer in der Regel lediglich als Vertragsparteien gegenüber. 
Abgesehen davon, daß die Größe der Unternehmungen und die durch 
sie geforderte strenge Disziplin die Anknüpfung persönlicher Bezie- 
hungen sehr erschweren, bilden die Besitz= und Bildungsunterschiede 
zwischen beiden Klassen eine Kluft, welche um so mehr empfunden 
wird, als diese Unterschiede es dem Arbeiter in den meisten Industrie- 
zweigen fast unmöglich machen, sich jemals zur Stellung des Unter- 
nehmers emporzuschwingen. Dazu kommt, daß der Lohn der Arbeiter 
mit deren erheblich gesteigerten Ansprüchen an die Lebenshaltung 
nicht gleichen Schritt hielt, und daß die gesteigerte Volksbildung den 
Arbeitern das Bewußtsein ihrer untergeordneten und vielfach gedrück- 
ten Lage gab. 
Die Frage, wie dieser tiefgreifende Gegensatz zwischen Arbeiter- 
schaft und Unternehmertum zu überbrücken und damit der soziale 
Friede wiederherzustellen ist, wird als die Arbeiterfrage be- 
zeichnet. Ihre Lösung ist eine der wichtigsten Aufgaben der heutigen 
Zeit. 
Anfänglich glaubte die Staatsgewalt, in dem geschilderten Kampf 
sich neutral halten zu müssen; aber bald überzeugte man sich, daß 
die Arbeiterbevölkerung eines besonderen staatlichen Schutzes bedarf. 
So entstand die sog. Arbeiterschutzgesetzgebung (s. Nr. 
1209 u. folg.), welche bezweckt, den Arbeitern durch Sicherung von 
Leben und Gesundheit die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, sowie die 
Arbeiterversicherung (s. Nr. 1064), mittels welcher die von 
Krankheiten, Unfällen oder Invalidität betroffenen Arbeiter durch 
Geldmittel unterstützt und ihre Arbeitsfähigkeit, soweit möglich, wie- 
derhergestellt wird. 
Abgesehen von der Staatshilfe, welche doch nur in den dringend- 
sten Fällen Platz greifen kann, ist die Arbeiterschaft zur Verbesserung 
ihrer wirtschaftlichen Lage auf ihre eigene Kraft, die Selbsthilfe, 
angewiesen. Eine solche Selbsthilfe ist aber, da der einzelne Lohn- 
arbeiter dem Unternehmer gänzlich machtlos gegenübersteht, nur 
möglich bei gemeinsamem Vorgehen, das ihrem Verlangen Nachdruck 
1202 
1203 
1204 
1205
	        

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