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Bürgerkunde.

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Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
7. Kapitel. Das Gewerbe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
V. Die gewerblichen Arbeiter.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
  • 2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
  • 3. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
  • 4. Kapitel. Das sonstige Versicherungswesen.
  • 5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
  • 6. Kapitel. Die Jagd und die Fischerei.
  • 7. Kapitel. Das Gewerbe.
  • I. Begriff des Gewerbes. Die Verwaltung des Gewerbewesens.
  • II. Die geschichtliche Entwicklung.
  • III. Die allgemeinen Grundzüge unserer Gewerbegesetzgebung.
  • IV. Die Organisation des Handwerks.
  • V. Die gewerblichen Arbeiter.
  • 8. Kapitel. Handel und Verkehr. Das staatliche Bauwesen.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

1225 
1226 
402 Das Wirtschaftsleben 
mit wissenschaftlicher Vorbildung ernannt, die entweder eine höhere 
technische Lehranstalt absolviert haben und praktisch tätig waren oder 
mehrere Jahre eine größere gewerbliche Anlage mit technischem Be- 
triebe geleitet haben. 
7. Das Arbeitermuseum. 
Der Förderung des Arbeiterschutzes dient auch das K. Bayerische 
Arbeitermuseum zu München. Es hat vor allem die Be- 
strebungen auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes zu fördern, empfeh- 
lenswerte Neuerungen in bezug auf Unfallverhütung, Gewerbe- 
hygiene, Wohnungs= und Nahrungswesen zur Anschauung zu bringen, 
neue Schutzvorrichtungen zu prüfen und ähnliches. Die nächste 
Leitung hat einer der Gewerbeaufsichtsbeamten zu München. Die 
oberste Aufsicht obliegt dem Ministerium des K. Hauses und des 
Aeußern. 
8. Kapitel. 
Der Handel und der Verkbr. Das staatliche 
Sauwesen. 
A. Der Handel. 
1. Unter dem Handel versteht man bekanntlich die gewerbs- 
mäßige Tätigkeit, welche Gewinn erzielen will durch Einkauf und 
Wiederveräußerung von Gütern. Der Kaufmann nimmt dem Pro- 
duzenten die Arbeit und das Risiko ab, sich selbst einen Konsumenten 
zu suchen, und anderseits erleichtert er dem Konsumenten die Deckung 
seines Bedarfs; so bildet er den vielfach unentbehrlichen Vermittler 
zwischen beiden. Der Handel sucht die Ware da auf, wo sie in ver- 
hältnismäßigem Ueberflusse vorhanden und daher billig ist, und ver- 
bringt sie dahin, wo sie dringender begehrt und daher teuerer bezahlt 
wird; er führt hierdurch eine zweckmäßige örtliche und zeitliche Ver- 
teilung der Waren und zugleich eine teilweise Ausgleichung der ört- 
lichen Preisverschiedenheiten herbei. Endlich wird er auch nicht mit 
Unrecht ein Vorkämpfer der Kultur genannt, da vorwiegend er es ist, 
der, wenn auch zunächst nur materiellen Interessen nachgehend, die 
Verbindungen der Völker anknüpft und unterhält. Anderseits kommt 
es allerdings auch nicht selten vor, daß der Handel in schädliche Spe- 
kulationen ausartet und sich dadurch in Widerspruch setzt mit den 
allgemeinen volkswirtschaftlichen Interessen.“ 
1 Eine bei der heutigen industriellen Massenproduktion kaum zu ver— 
meidende Heimsuchung des Handels bilden die zeitweise auftretenden 
sog. Handelskrisen. Zumeist durch eine zu große Produktion von 
Waren (Ueberproduktion) oder auch durch zu geringen Verbrauch derselben
	        

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