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Bürgerkunde.

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Bibliographic data

fullscreen: Bürgerkunde.

Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Author:
Bazille, W.
Place of publication:
Karlsruhe
Publisher:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
bayern
Publication year:
1909
DDC Group:
320
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten

Preface

Title:
Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Preface

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

Vorwort zur ersten hadischen Ausgabe. 
Immer allgemeiner bricht sich die Ueberzeugung von der Unzu- 
länglichkeit der heutigen staatsbürgerlichen Bildung und Erziehung 
unseres Volkes Bahn. Immer deutlicher wird die Erkenntnis, daß 
eine verständige Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte, eine frucht- 
bare Mitarbeit des Volkes bei der Rechtspflege wie bei der Staats- 
und der Selbstverwaltung zur notwendigen Voraussetzung hat die 
Kenntnis von den Grundzügen unseres Rechtslebens, von der Bedeu- 
tung, den Einrichtungen und der Verwaltung des Staates und von 
den natürlichen Gesetzen, welche das Wirtschaftsleben beherrschen. 
Immer lauter wird daher das Verlangen, daß die Schule (dem Bei- 
spiele anderer Länder folgend) die dankbare Aufgabe übernehme, die 
Jugend in das Verständnis des heutigen öffentlichen Lebens einzu- 
führen. Handelt es sich doch hierbei nicht um tiefgründige politische 
Weisheiten, für welche die Jugend noch nicht reif wäre, sondern um 
grundlegende, elementare Kenntnisse, welche jedem, der seine Pflichten 
als Staatsbürger richtig erfüllen will, so notwendig sind, wie im bür- 
gerlichen Leben das Lesen, Schreiben und Rechnen. 
Man darf dankbar anerkennen, daß unsere Regierungen diesen 
Bestrebungen im allgemeinen Wohlwollen und Verständnis entgegen- 
bringen. Um aber weiter zu gelangen, wird zunächst erforderlich 
sein, den praktischen Nachweis dafür zu erbringen, daß der dem all- 
gemeinen Verständnis zu erschließende umfangreiche Stoff einer rich- 
tigen Begrenzung und einer einfachen, leichtfaßlichen Darstellung zu- 
gänglich ist. Erst wenn brauchbare Hilfsmittel für die Schule ge- 
schaffen sind, wird man auf eine Einführung des neuen Unterrichts- 
stoffes hoffen dürfen.
	        

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