Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Bürgerkunde.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Bürgerkunde.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Preface

Title:
Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
Document type:
Monograph
Structure type:
Preface

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

Vorwort zur ersten hadischen Ausgabe. 
Immer allgemeiner bricht sich die Ueberzeugung von der Unzu- 
länglichkeit der heutigen staatsbürgerlichen Bildung und Erziehung 
unseres Volkes Bahn. Immer deutlicher wird die Erkenntnis, daß 
eine verständige Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte, eine frucht- 
bare Mitarbeit des Volkes bei der Rechtspflege wie bei der Staats- 
und der Selbstverwaltung zur notwendigen Voraussetzung hat die 
Kenntnis von den Grundzügen unseres Rechtslebens, von der Bedeu- 
tung, den Einrichtungen und der Verwaltung des Staates und von 
den natürlichen Gesetzen, welche das Wirtschaftsleben beherrschen. 
Immer lauter wird daher das Verlangen, daß die Schule (dem Bei- 
spiele anderer Länder folgend) die dankbare Aufgabe übernehme, die 
Jugend in das Verständnis des heutigen öffentlichen Lebens einzu- 
führen. Handelt es sich doch hierbei nicht um tiefgründige politische 
Weisheiten, für welche die Jugend noch nicht reif wäre, sondern um 
grundlegende, elementare Kenntnisse, welche jedem, der seine Pflichten 
als Staatsbürger richtig erfüllen will, so notwendig sind, wie im bür- 
gerlichen Leben das Lesen, Schreiben und Rechnen. 
Man darf dankbar anerkennen, daß unsere Regierungen diesen 
Bestrebungen im allgemeinen Wohlwollen und Verständnis entgegen- 
bringen. Um aber weiter zu gelangen, wird zunächst erforderlich 
sein, den praktischen Nachweis dafür zu erbringen, daß der dem all- 
gemeinen Verständnis zu erschließende umfangreiche Stoff einer rich- 
tigen Begrenzung und einer einfachen, leichtfaßlichen Darstellung zu- 
gänglich ist. Erst wenn brauchbare Hilfsmittel für die Schule ge- 
schaffen sind, wird man auf eine Einführung des neuen Unterrichts- 
stoffes hoffen dürfen.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Preface

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment