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Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

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Bibliographic data

fullscreen: Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

Monograph

Persistent identifier:
grais_reorganisation_verwaltung_preussen_1871
Title:
Reorganisation der inneren Verwaltung Preußens.
Author:
Grais, Hue de
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Springer-Verlag Berlin-Heidelberg GmbH
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1871
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VI. Durchführung der Reorganisation auf den einzelnen Verwaltungsgebieten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.
  • Title page
  • Aufruf Kaiser Wilhelms II: An das Deutsche Volk.
  • Bekanntmachung des Kriegszustandes für Berlin und die Provinz Brandenburg.
  • Warnung, betreffend den Belagerungszustand.
  • Bekanntmachung des Verbots von Veröffentlichungen und Mitteilungen militärischer Angelegenheiten.
  • Bekanntmachung, Ergänzung der Bekanntmachung über die Verhängung des Kriegszustandes.
  • Bekanntmachung über die Erklärung des Kriegszustandes im Reichsgebiet.
  • Aufruf zum Eintritt in die Jugendkompagnieen.
  • Mahnung zum sparsamen Umgang mit Lebensmitteln.
  • Erhebung der Kartoffelvorräte.
  • Verordnung über die Einschränkung des Kuchenbackens.
  • Bekanntmachung über den Städtischen Verkauf von Fleischdauerwaren.
  • Bekanntmachung der Schweinezählung.
  • Städtische Kartoffelverkaufsstelle.
  • Verordnung über Höchstpreise für Gebäck.
  • Bekanntmachung über Ernennung des Bürgermeisters in Wehlau.
  • Bekanntmachung über Polizeibefugnis und Ausgangssperren.
  • Bekanntmachung über Diebstähle von Mehl und anderen Waren.
  • Aufruf an die Bevölkerung, die Behebung des augenblicklichen Mangels an kleinem Gelde betr.
  • Bekanntmachung allen Einwohnern Ost. Preussens.
  • Bekanntmachung zum Strafrecht gegen deutsche Förster im Kampfe gegen das russische Heer.
  • Bekanntmachung über die Ernennung des Gouverneurs der Stadt Insterburg durch das russische Heer.
  • Bekanntmachung über Beschäftigungen und die Gestellung von Fuhrwerken in Insterburg.
  • Aufruf zur Uebernahme der der russischen Heeresmacht zu stellenden Bürgschaft in Insterburg.
  • Kommandeur-Befehl wegen Schüssen in der Bahnhofsstraße in Insterburg.
  • Bekanntmachung, das Waschen der Wäsche des russischen Heeres betreffend.
  • Weitere Maßnahmen zur Milderung der Kriegsnot, insbesondere auch für die Angehörigen unserer Truppen.
  • Bekanntmachung über die Annahmepflicht des Rubels in einem Wert zu 2,50 Mark betr.
  • Bekanntmachung über Reinigungsarbeiten und Wasserversorgung in Insterburg.
  • Aufruf an unsere Bürgerschaft, die Wasserversorgung in Insterburg betr.
  • Bekanntmachung, den Flüchtlingsverkehr in Insterburg betr.
  • Bekanntmachung über den Eintausch von Klein- und Wechselgeld sowie die Ausleihung entbehrlichen Bargeldes in Insterburg.
  • Bekanntmachung über den Verkauf alkoholischer Getränke.
  • Bekanntmachung, die nächtliche Ausgangssperre in Insterburg betr.
  • Bekanntmachung über den Aufenthalt auf Dächern und Türmen in Insterburg.
  • Bekanntmachung, die Schüsse aus der Brascheschen Fabrik in Insterburg betr.
  • Ostdeutsche Volkszeitung. Ein Hurra unsern braven Kriegern!.
  • Sammlung für die ostpreußischen Flüchtlinge..
  • Gold gehört in die Reichsbank.
  • An Meine Völker, des Kaisers von Österreich-Ungarn.
  • An das deutsche Volk. Aufruf Kaiser Wilhelms II. nach einem Jahr Krieg.
  • Ehre und Pflicht gebieten jedem Deutschen, dem Vaterlande zu helfen.

Full text

Bekanntmachung. 
  
  
Seine Majestät der Kaiser hat das Reichsgebiet in Kriegszustand erklärt. Die hierzu von mir, 
als pbersten Milltärbefehlshaber für Berlin und die Provinz Brandenburg gegebenen Ausführungs- 
bestimmungen habe ich bereits bekanntgemacht. 
Diese Maßregeln sind nur allein deshalb erforderlich, um die rasche und gleschmäßige Durchführung 
der Mobilmachung zu gewährleisten. 
Die Vaterlandsliebe, die die Bürgerschaft Berlins und die Märker von jeher ausgezeichnet hat 
und die patriotische Begeisterung, die sich in diesen ernsten Tagen gezeigt hat, geben die sichere 
Gewähr, daß niemand in den schweren Zeiten, denen wir entgegengehen, es an vaterländischer Gesiunung 
wird fehlen lassen. 
Die Schnelligkeit und Sicherheit unseres Aufmarsches erfordert aber einheitliche und zielbewußte 
Leitung der gesamten vollziehenden Gewalt. Wenn durch die Erklärung des Kriegszustandes die Gesetze 
verschärft werden, so wird dadurch doch niemand, der das Gesetz beachtet und den Anordnungen der 
Behörden Folge leistet, in seinem Tun und Wirken beschränkt. 
Ich werde im übrigen von meiner Vollmacht, die bestehenden Gesetzesbestimmungen zu verschärfen, 
nur insoweit Gebrauch machen, als das Wohl und die Sicherheit des Vaterlandes es gebieterisch erheischen. 
Daß die Bevölkerung Berlins und der Provinz Brandenburg mit allen Kräften freudig und 
rückhaltlos die Militär= und Zivilbehörden unterstützen wird, dessen bin ich gewiß. Jedermann kann 
dadurch an seiner Stelle dazu beitragen, daß der Armee die Erfüllung ihrer hohen vaterländischen 
Pflichten erleichtert wird. Dann wird das Heer auch seinen alten Waffeuruhm aufrechterhalten und 
mehren und mit Ehren bestehen vor den Augen des Kaisers und des deutschen Volkes. 
Berlin. 
Ver Oberbesehlshaber in den Marken. 
(L. S.) von Kessel, Generaloberst. 
  
.— 
P#ruck von Nauck & Harkmam, Verlia C. Kurstr. 49.
	        

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