Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

Monograph

Persistent identifier:
historische_dokumente
Title:
Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Figure

Title:
Bekanntmachung über den Eintausch von Klein- und Wechselgeld sowie die Ausleihung entbehrlichen Bargeldes in Insterburg.
Document type:
Monograph
Structure type:
Figure

Contents

Table of contents

  • Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.
  • Title page
  • Aufruf Kaiser Wilhelms II: An das Deutsche Volk.
  • Bekanntmachung des Kriegszustandes für Berlin und die Provinz Brandenburg.
  • Warnung, betreffend den Belagerungszustand.
  • Bekanntmachung des Verbots von Veröffentlichungen und Mitteilungen militärischer Angelegenheiten.
  • Bekanntmachung, Ergänzung der Bekanntmachung über die Verhängung des Kriegszustandes.
  • Bekanntmachung über die Erklärung des Kriegszustandes im Reichsgebiet.
  • Aufruf zum Eintritt in die Jugendkompagnieen.
  • Mahnung zum sparsamen Umgang mit Lebensmitteln.
  • Erhebung der Kartoffelvorräte.
  • Verordnung über die Einschränkung des Kuchenbackens.
  • Bekanntmachung über den Städtischen Verkauf von Fleischdauerwaren.
  • Bekanntmachung der Schweinezählung.
  • Städtische Kartoffelverkaufsstelle.
  • Verordnung über Höchstpreise für Gebäck.
  • Bekanntmachung über Ernennung des Bürgermeisters in Wehlau.
  • Bekanntmachung über Polizeibefugnis und Ausgangssperren.
  • Bekanntmachung über Diebstähle von Mehl und anderen Waren.
  • Aufruf an die Bevölkerung, die Behebung des augenblicklichen Mangels an kleinem Gelde betr.
  • Bekanntmachung allen Einwohnern Ost. Preussens.
  • Bekanntmachung zum Strafrecht gegen deutsche Förster im Kampfe gegen das russische Heer.
  • Bekanntmachung über die Ernennung des Gouverneurs der Stadt Insterburg durch das russische Heer.
  • Bekanntmachung über Beschäftigungen und die Gestellung von Fuhrwerken in Insterburg.
  • Aufruf zur Uebernahme der der russischen Heeresmacht zu stellenden Bürgschaft in Insterburg.
  • Kommandeur-Befehl wegen Schüssen in der Bahnhofsstraße in Insterburg.
  • Bekanntmachung, das Waschen der Wäsche des russischen Heeres betreffend.
  • Weitere Maßnahmen zur Milderung der Kriegsnot, insbesondere auch für die Angehörigen unserer Truppen.
  • Bekanntmachung über die Annahmepflicht des Rubels in einem Wert zu 2,50 Mark betr.
  • Bekanntmachung über Reinigungsarbeiten und Wasserversorgung in Insterburg.
  • Aufruf an unsere Bürgerschaft, die Wasserversorgung in Insterburg betr.
  • Bekanntmachung, den Flüchtlingsverkehr in Insterburg betr.
  • Bekanntmachung über den Eintausch von Klein- und Wechselgeld sowie die Ausleihung entbehrlichen Bargeldes in Insterburg.
  • Bekanntmachung über den Verkauf alkoholischer Getränke.
  • Bekanntmachung, die nächtliche Ausgangssperre in Insterburg betr.
  • Bekanntmachung über den Aufenthalt auf Dächern und Türmen in Insterburg.
  • Bekanntmachung, die Schüsse aus der Brascheschen Fabrik in Insterburg betr.
  • Ostdeutsche Volkszeitung. Ein Hurra unsern braven Kriegern!.
  • Sammlung für die ostpreußischen Flüchtlinge..
  • Gold gehört in die Reichsbank.
  • An Meine Völker, des Kaisers von Österreich-Ungarn.
  • An das deutsche Volk. Aufruf Kaiser Wilhelms II. nach einem Jahr Krieg.
  • Ehre und Pflicht gebieten jedem Deutschen, dem Vaterlande zu helfen.

Full text

    
Bekauntmachung. 
—4"."------——.- 
1. Alle Einwohner Insterburgs, insbesondere alle Kaufleute, Fabrikanten, Hand- 
werker und Gewerbetreibende müssen sofort und auch weiterhin alles irgend entbehrliche 
Klein= und Wechselgeld bei der Stadthauptkasse gegen größere Bank= und Kassenscheine um- 
wechseln. Da das auf diese Weise zur Stadthauptkasse abgeführte Kleingeld sofort wieder 
an die städtischen Armen und Angehörigen der Kriegsteilnehmer zur Auszahlung gelangen. 
soll, welche es wieder an die Geschäftsleute weitergeben, kann ein Mangel an Kleingeld in 
Zukunft nicht entstehen. 
2. Ich empfehle den Einwohnern Insterburgs, alle irgend entbehrkichen, auch größeren 
Barbeträge, gegen Schuldschein nach untenstehendem Formular an die Stadtgemeinde Inster- 
burg ausleihen zu wollen. Es hat dies den großen Vorteil, daß Besitzer von Bargeld 
unter allen Umständen vor dem Verlust des Geldes in diesen schweren Zeiten bewahrt 
bleiben, wohingegen das Vermögen der Stadt für die Rückzahlung des Geldes die beste 
Gewähr bietet. Bei der Kürze der Kündigungsfrist — kleine Summen werden selbstver- 
ständlich auch ohne Kündigungsfrist zurückgezahlt werden — kann sich jeder mit seinen Aus- 
gaben besser einrichten und das Geld in kleineren Beträgen jederzeit von der Stadthaupt- 
kasse abheben. 
Ich mache noch bekannt, daß ich jetzt bereits gezwungen war, den Bäckermeister Lutat 
und Kaufmann Beudig mit je 3000 Mk. zu bestrafen, weil sie die Befehle des Herrn Oberst- 
lentnant Nerinowary, Kommandant des russischen Hauptaquartiers, nicht befolgt haben. 
Der ärmeren Bevölkerung der Stadt rate ich, bei ihren Einkäufen auch solche Nahrungs- 
mittel zu wählen und sorgfältig aufzubewahren, welche unter normalen Verhältnissen er- 
fahrungsgemäß einen wenig geschätzten Wert haben, z. B. Nüsse, Schokolade, alle Arten 
Konserven, während sie bei der in kurzer Zeit sicher zu erwartenden Hungersnot bei ihrem 
sehr hohen Nährwert einen sehr wichtigen Ersatz für die gewöhnlichen Nahrungsmittel 
geben werden. 
Die erwähnten Nahrungsmittel sind jetzt bei dem Ausverkauf der von ihren Geschäfts- 
inhabern verlassenen Geschäfte zu sehr billigen Preisen zu haben. 
Insterburg, den 3. September 1914. 
Der Gouverneur. 
Dr. Bierfreuncd. 
  
Schuldschein. 
Die Stadtgemeinde Insterburg schuldet mit dem heutigen Tage dem 
- MattundvekpssichtetsichbeiUtäglicher 
Kündigung und einer Verzinsung von 5 / das Geld #pätestens bei Beendigung des Krieges zurückzuzahlen. 
Die Stadtgemeinde haftet für diese Schuld mit ihrem ganzen Vermögen. 
  
  
Insterburg, den — 1914 
Der Gonverneur 
Dr. Biertreund. 
  
Duchdouckerer der Ostpeurschen Volltzeilung in Insordurg.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Erster Band (A-K).
2 / 2
Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z).
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.