Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1818. (9)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1818. (9)

law_collection

Persistenter Identifier:
gs_preussen
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1810
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
gs_preussen_1818
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1818.
Bandzählung:
9
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1818
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 4.
Bandzählung:
4
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1818. (9)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Uebersicht
  • Druckfehler. [auf S. 166.]
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Anhang zur Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. Enthält die in Verfolg der Pariser Friedens- und der Wiener Kongreß-Akte mit mehreren auswärtigen Höfen abgeschlossenen Traktate [imgleichen die Deutsche Bundes-Akte].

Volltext

— 325 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Scgaaften. 
  
No. 4. 
  
[No. 465.) Erklkrung wegen der zwischen der Königlich -Preutzischen und der Fürstlich- 
Schwarzburg-Rudolstädtschen Regierung verabredeten Freizügigkeit, in 
Betreff der zum deutschen Bunde nicht gehlrigen Prcußischen Provinzen. 
Vom austen März 1818. 
N die Königlich-Preußische Regiereung mit der Fürstlich-Schwarzburg- 
Rudolstädtschen dahin übereingekommen ist, gegenseitig den Abschoß und das 
Abfahrtsgeld auch in Beziehung auf die nicht zum deutschen Bunde gehörigen 
Preußischen Provinzen, nach ihrem gegenwärtigen und künftigen Umfange 
anfzuheben; so erklären beide gedachte Regierungen hiermit, daß sie, stott 
einer besonderen Uebereinkunft vieserhalb — lediglich den Inhalt des im Proto- 
kolle der deutschen Bundes-Versammlung vom 2ästen Juni v. J. befindlichen 
Beschlusses, wegen der unter sämmtlichen deutschen Bundesstaaten festgesetzten 
Nachsteuer= und Abzugsfreiheit, auch auf die nicht zum deutschen Bunde gehs- 
rigen Preußischen Provinzen nach ihrem gegenwärtigen und künftigen Umfange 
ausdehnen wollen. " 
Gegenwärtige, im Namen Gr. Majestät des Königs von Preußen 
und Sr. Durchlaucht des Herrn Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt zwei- 
mal gleichlautend ausgefertigte Erklärung soll, nach erfolgter gegenseitiger 
Auswechselung, sogleich Kraft und Wirksamkeit erhalten und in beiderseitigen 
Landen öffentlich bekannt gemacht werden. 
Gegeben Schloß Engers, den 21sten Maͤrz 1818. 
Der Staats-Kanzler 
C. Füärst v. Hardenberg. 
  
Jabtgant #s D (No. 466.) 
(Ausgegeben zu Berlin den usten Mai 1818.)
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.