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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1823
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
14
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1823
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 12.
Volume count:
12
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(No. 804.) Allerhöchste Bestätigung der zu Berlin errichteten Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden. Vom 9ten Februar 1822.
Volume count:
804
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden. 1. Vorwort. 2. Grundverfassung. 3. Komité.
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)
  • Title page
  • Blank page
  • Chronologische Uebersicht
  • Berichtigung eines in mehreren Exemplaren sich eingeschlichenen Druckfehlers.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • (No. 804.) Allerhöchste Bestätigung der zu Berlin errichteten Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden. Vom 9ten Februar 1822. (804)
  • Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden. 1. Vorwort. 2. Grundverfassung. 3. Komité.
  • (No. 805.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 26sten Februar 1822., die bewilligte Portofreiheit für die Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden, betreffend. (805)
  • (No. 806.) Allerhöchste Bestätigung der für die Tochtergesellschaften zur Beförderung des Christenthums unter den Juden gegebenen Bestimmungen; und die bewilligte Portofreiheit betreffend. Vom 11ten April 1823. (806)
  • (No. 807.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 12ten März 1823. wegen der Dekoration der Landes- oder Handelsflagge. (807)
  • (No. 808.) Allerhöchste Genehmigung wegen der vom Ober-Landesgericht zu Naumburg mit Präklusionsfrist zu erlassenden Bekanntmachung fertig gewordener Hypothekentabellen. Vom 14ten Juni 1823. (808)
  • (No. 809.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 22sten Juni 1823., daß die neue Scheidemünze allgemein in Gebrauch kommen und die fremden Silber- und Kupfer-Scheidemünzen nicht blos außer Kurs gesetzt, sondern auch ihre Einbringung verboten seyn soll. (809)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)

Full text

hat. So wollen wir uns denn reinigen von dem Vorwurfe, ja von dem Verbre- 
chen, daß diese Millionen unter uns oder an unsern Thoren wohnen, ohne daß je 
ein uͤberlegter Versuch gemacht worden ist, sie dem Kreuze zuzufuͤhren, an welchem 
ihre Vaͤter den Messias opferten. Dieses Feld ist uns eigen, und es verlangt nur 
Arbeiter. Nach der bestimmten Kenntniß, die wir von dieser Angelegenheit haben, 
koͤnnen wir nicht zweifeln, daß der Boden die Saat des goͤttlichen Wortes mit Be- 
gierde aufnehmen werde. Die Nachrichten aus-dem alten Polen sind entscheidend 
in dieser Hinsicht. Die Juden scheinen überzeugt, daß eine wichtige Veränderung 
in ihrem Daseyn sich vorbereite, und geneigt, dazu die Hände zu bieten. 
Außer dem frühern Callenbergischen Institut in Halle, giebt eine Gesell- 
schaft, die seit einigen Jahren in London für diesen Zweck sich gebildet hat, uns ein 
Beispiel zur Nachahmung. Achtungswerth durch Zahl und Eigenschaften ihrer 
Mitglieder und von ansehnlichen Geldbeiträgen unterstützt, ermuntert sie uns zu 
brüderlicher und christlicher Nacheiferung. Nach ihrem Vorbilde haben zahlreiche 
Gesellschaften durch ganz Großbrirtanien sich gebildet, und in den vereinigten 
Scaaten von Nordamerika, um Konigreiche der Niederlande, selbst in Calkutta ist 
man dem Beispiele gefolgt. Ja, mit Freude haben wir erfahren, daß schon in 
Frankfurt a. M. eine ahnliche Vereinigung sich gebildet hat. Möge denn diese 
Freude nicht unfruchtbar seyn für uns und für die Ehre unsers Herrn. Die Stimme 
der Menschen ruft uns zu dieser Arbeit und sie ist mächtig in ihrem Rufe; denn 
diesmal ist sie der Wiederhall der Stimme Gottes. 
Die Blindheit, womit Israel geschlagen ist, dauert freilich noch fort, da- 
mit Gottes Weissagung erfüllet werde; allein durch seine unendliche Barmherzigkeit 
können wir zum Theil die Werkzeuge werden zu ihrer Befreiung aus diesem jammer- 
vollen und mitleidswürdigen Zustande, damit sie versöhnet werden mit ihrem 
Schöpfer und theilhaftig der Erlösung durch das Blut Jesu Christi. 
So wollen wir denn eilen, start einer Religion, die, wie sie jetzt gelehr 
wird, weder zur wahren Liebe Gottes noch zur wahren Tugend führr, ihnen die- 
jenige zu verkündigen, die allein dem gefallenen zur Wiedererlangung des Heiles 
aus eigener Kraft unfadhigen Menschen die Pforte des Himmelreichs öffnet, die mit 
dem tiefen Verderben unserer Natur uns zugleich die Nothwendigkeit der Erlösung 
fühlen und begreifen läßt; die uns leitet imn Glück, stützt und ktröstet im Unglück, 
die uns den Schôpfer und die Menschen lieben lehrt, und welche endlich dem de- 
müthigen Christen die Gewißheit einer himmlischen und ewigen Glückseligkeit er- 
theilt, weil durch Jesu Christi Sieg dem Tode die Macht genommen und das Le- 
ben und unvergängliches Wesen an das Licht gebracht worden ist. 
Unsre bestimmte und unerschütterliche Absicht bei diesem Unternehmen ist 
übrigens: nie und in keinem Falle andere als geistliche Mittel zur Beförderung der 
Sache, welcher wir dienen, anzuwenden. Wir werden zwar der besondem Wohl- 
khätigkeit Einzelner niemals Hindemisse in den Weg zu legen suchen, aber wir sind 
fest
	        

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