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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1835
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
26
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1835
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 7.
Volume count:
7
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(No. 1597.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten April 1835., betreffend die Bestellung des Kammergerichts zum ausschließenden Gerichtshofe der Monarchie wegen aller und jeder Verbrechen und Vergehungen wider die Verfassung, die öffentliche Ordnung und die Ruhe, sowohl der sämmtlichen Staaten des Königreichs als auch der übrigen Staaten des Deutschen Bundes.
Volume count:
1597
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Drittes Buch. Österreichs Herrschaft und Preußens Erstarken. 1819-1830.
  • 1. Die Wiener Conferenzen.
  • 2. Die letzten Reformen Hardenberg's.
  • Das Staatsschulden-Edict und die Steuergesetze.
  • Entwürfe der Kreis- und Gemeindeordnung.
  • Reaktion am Hofe. Der Kronprinz.
  • 3. Troppau und Laibach.
  • 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes.
  • 5. Die Großmächte und die Trias.
  • 6. Preußische Zustände nach Hardenberg's Tod.
  • 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland.
  • 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine.
  • 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit.
  • 10. Preußen und die orientalische Frage.
  • Beilagen. (VI - XV)

Full text

Die Seehandlung. 79 
Plettenberg, über die neuen Steuern und verlangten „Fixation der Steuern 
für die Grafschaft Mark, um dadurch den unseligen Immoralitäten, dem 
Untergange so vieler Familien und des Bodenbaues, ja dem Verfall der 
ganzen Provinz vorzubeugen“. Den Einwand, daß die Fixation der 
Branntweinsteuer ohne Absperrung der Provinz sich nicht durchführen 
lasse, beseitigten sie mit der einfachen Versicherung, bei den hohen Ge- 
treidepreisen der Grafschaft sei Branntweinausfuhr dort „nie gedenkbar“. 
Der König erwiderte, er könne nicht eingehen auf „den Antrag, den Sie 
in Gemeinschaft mit einigen andern Gutsbesitzern und Städtebewohnern 
der Grasschaft Mark an Mich haben gelangen lassen,“ und ermahnte, 
„die Opfer darzubringen, welche die Nothwendigkeit und das Wohl des 
gemeinsamen Vaterlandes erfordern“. Darauf eine neue Eingabe: „schmerz- 
haft war es, hier zum ersten male unsere Eigenschaft als Stände beseitigt 
zu sehen.“ Der Staatskanzler blieb unerschütterlich und stellte endlich, wie 
früher erzählt, am 10. Mai den allgemeinen Grundsatz auf: der Staat er- 
kenne die von der Fremdherrschaft aufgehobenen Stände nicht mehr an.“ 
So schien denn der altständischen Bewegung wieder der feste Wille 
der Majestät des Staats entgegenzutreten. Auch das unselige Mißtrauen, 
das Metternich's und Wittgenstein's Einflüsterungen in der Seele des 
Monarchen erweckt, verschwand zu Zeiten. Als die Berliner Stadtver- 
ordneten einen großen Verein zu bilden dachten, der durch freiwillige Bei- 
träge die Staatsschuld abtragen sollte, lehnte der König (2. März) das 
naive Anerbieten als unnöthig ab und dankte gerührt: „ich weiß, daß ich 
auf die standhafte Ergebenheit meiner treuen Unterthanen, wie sie solche 
in der jüngst verflossenen Zeit zum unsterblichen Ruhme des preußischen 
Namens gegen mich und das Vaterland bewiesen haben, mit Vertrauen 
und Zuversicht zählen kann.“ Die hellen herzbewegenden Klänge aus 
dem Jahre 1813 tönten wieder in die verstimmte und verbitterte Zeit 
hinein. 
An dem nämlichen Tage, da die Staatsschuld geschlossen wurde, 
erhielt die ganz verfallene fridericianische Seehandlung eine neue Ver- 
fassung. Sie sollte fortan als ein unabhängiges Bankhaus, unter Ge- 
währleistung der Krone, die Geldgeschäfte des Staates besorgen und ihn 
bei seinen Credit-Operationen unterstützen. Da Rother an ihre Spitze 
gestellt wurde, so leistete sie, mit der Staatsschuldenverwaltung zusammen- 
wirkend, ersprießliche Dienste bei der Aufnahme der ausländischen An- 
leihen. Die überseeischen Handelsgeschäfte, welche sie bald nachher wieder 
begann, erwiesen sich ebenfalls als vortheilhaft, so lange die Rheder und 
Kaufleute ihren Unternehmungsgeist noch nicht wiedergefunden hatten. 
Ihre Schiffe waren die ersten, welche die preußische Flagge um die Erde 
*) Eingaben der Stände der Grafschaft Mark, 31. Jan., 30. April; Antwort des 
Königs, 27. Febr. 1820. 
 
	        

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