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Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

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Periodical

Persistent identifier:
gs_reuss_ae_linie
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie.
Place of publication:
Greiz
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Reuss of the elder line.
Year of publication.:
1852
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_reuss_ae_linie_1857
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
6
Publishing house:
Hofbuchdruckerei von Otto Henning
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Reuss of the elder line.
Year of publication.:
1857
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Sachregister.
Document type:
Periodical
Structure type:
Homepage

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 33.) Bekanntmachung, den Commissar für den Bau der Secundäreisenbahn von Pirna nach Berggießhübel betreffend; vom 21. Mai 1878. (33)
  • No. 34.) Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Regulative über die Pensionierung der Gemeindeunterbeamten der Stadt Crimmitschau und deren Hinterlassenen enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 23. Mai 1878 (34)
  • No. 35.) Bekanntmachung, die Ausgabe einer IV. Serie von auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt zu Leipzig betreffend; vom 23. Mai 1878. (35)
  • No. 36.) Bekanntmachung, die Richtungslinie nachgedachter Eisenbahn betreffend; vom 25. Mai 1878. (36)
  • No. 37.) Bekanntmachung, die Richtungslinie nachgedachter Eisenbahn betreffend; vom 17. Juni 1878. (37)
  • No. 38.) Verordnung, die Publication der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung betreffend; vom 26. Juni 1878. (38)
  • No. 39.) Verordnung, die Publication einiger Abänderungen, beziehentlich Ergänzungen des Bahn-Polizei-Reglements und der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, ingleichen die Publication von Bestimmungen über die Befähigung von Bahn-Polizeibeamten und Lokomotivführern betreffend; vom 26. Juni 1878. (39)
  • No. 40.) Bekanntmachung, die Bewilligung einer im Statut der pivilegirten Bogenschützengesellschaft der Königlichen Residenz- und Hauptstadt Dresden enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 26. Juni 1878. (40)
  • No. 41.) Verordnung, das Verfahren bei der Vorbereitung von Anträgen auf Aufnahme Geisteskranker in Landes-Irrenanstalten betreffend; vom 27. Juni 1878. (41)
  • No. 42.) Finanzgesetz auf die Jahre 1878 und 1879; vom 5. Juli 1878. (42)
  • No. 43.) Verordnung, die Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre 1878 und 1879 betreffend; vom 5. Juli 1878. (43)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • 18. Stück (18)

Full text

72 Zweites Kapitel 
ßere planmäßige Organisation: 12 Fliegerstationen, für jedes 2. Armee- 
korps eine. Dies konnte nur der Anfang sein, jedes Armeekorps mußte 
eine Station erhalten. 
Der Beginn des Krieges fiel mitten in diesen Aufbau, er mußte 
also während des Krieges weitergeführt werden. Daraus ergaben sich 
außerordentlich hohe Anforderungen an die Flugzeug- und Motoren- 
Industrie, zumal daneben der Ersatz für alle Abgänge im Kriege zu 
leisten war. 
Unter dankenswerter Mitwirkung der Reichstagskommission, die 
sich zu diesem Zweck gebildet und ihre Unterstützung in Aussicht gestellt 
hatte, und im Benehmen mit Vertretern von Handel und Industrie 
wurde von der Heeres= und Marine-Verwaltung beschlossen, die Lei- 
stungsfähigkeit der Industrie bis aufs äußerste zu steigern und die 
Jahl der Flugzeugführer zu vermehren. 
Die geschulten Arbeitskräfte wurden vom Waffendienst zurück- 
gestellt, der Betrieb der Fabriken erfuhr eine erhebliche Erweiterung, 
und Vorschüsse auf die erteilten Bestellungen wurden in angemessener 
Höhe gezahlt. Zum Ausgleich der Gegensätze zwischen den einzelnen 
Interessenten-Gruppen der Flugzeugindustrie entstand eine Zentral- 
stelle, durch die alle Wünsche und Klagen aus diesen Kreisen vermit- 
telt wurden. 
Ein allgemeiner Aufruf zur freiwilligen Meldung als Flugzeug- 
führer oder Monteur brachte bis Anfang la#s allein 15000 Anmel- 
dungen. 
Auf diese Weise gelang es uns im März 1916, dem Gegner die 
Vorherrschaft in der Luft zu entreißen. Die Franzosen selbst haben 
ihrem mit Be= und Verwunderung gemischten Erstaunen hierüber Aus- 
druck gegeben. 
Diese Vorherrschaft zahlenmäßig im Westen festzuhalten, war 
uns nicht möglich. Der Feind konnte zur Beschaffung von Geräten 
den ganzen Weltmarkt ausnutzen, während wir auf das Inland an- 
gewiesen blieben, die Verbündeten mit zu versorgen und auf 4 Fronten 
zu kämpfen hatten. Als Personalverstärkung strömten dem feindlichen 
Fliegerdienst die Abenteurer der ganzen Welt zu. 
Dafür aber blieb uns die Uberlegenheit an innerem Wert. 
Die Fliegertruppe ist im Laufe des Krieges aus einer Erkundungo- 
und Hilfswaffe zu einer Hauptkampftruppe geworden.
	        

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