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Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_baden
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Place of publication:
Karlsruhe
Document type:
Periodical
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1869
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_baden_1917
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
49
Publishing house:
Malsch und Vogel
Document type:
Periodical volume
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1917
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Nr. 74.
Volume count:
74
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Verordnung. Die Arzneitaxe betreffend.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Deutsch-Ostafrika. Karte der Zollämter und Karawanenstrassen. [auch Missionsstationen]
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Instruktion an den Stationschef von Bukoba.
  • Ein neues Verwaltungsgebäude in Kamerun.
  • Bericht des Lehrers Betz über den Stand der Regierungsschulen in Kamerun von Anfang August bis Ende November 1891.
  • Untergang des Dampfers „Zehdenick" in Kamerun.
  • Errichtung eines Bezirksamtes im südlichen Theile Kameruns.
  • Eine neue Erwerbsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika.
  • Aus Südwestafrika.
  • Polizeitruppe in Kamerun.
  • Aufhebung der Station Hatzfeldthafen (Kaiser Wilhelmsland.)
  • Gesundheitszustand in Kamerun.
  • Verlegung des Kommissariats für Südwestafrika nach Windhoek.
  • Astrolabe-Bay.
  • Tod des Sultans Mandara von Moschi.
  • Tod des Paters Schynse.
  • Errichtung einer Zollstelle am Kampo-Fluß (Kamerun).
  • Postverbindung mit dem Viktoria-See.
  • Anwerbungen für die ostafrikanische Schutztruppe.
  • Die Astrolabe-Kompagnie.
  • Von den Komoren.
  • Zur Karte des Küstenplatzes Lome (Togogebiet). [Karte voranstehend. Ist derzeit nicht vollständig!]
  • Vom Deutschen Frauenverein.
  • Von der botanischen Centralstelle für die Kolonien.
  • England und die Kolonialerwerbungen fremder Staaten.
  • Ueberbrückung der Brandung bei Kotonu.
  • Kongostaat. Verwaltungsmaßregeln.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

— 80 
genommen haben. Diese Entschuldigung ist in 
gewisser Weise berechtigt, da die Weißen des 
Landes ihre Ochsen und Kühe zu stempeln 
pflegen. 
Polizcitruppe in Kamerun. 
In Kamerun ist der Anfang mit der 
Bildung einer Polizeitruppe von zunächst 
54 Mann gemacht worden, darunter 17 Haussas 
der Togotruppe, 18 Krujungen und sonstige 
Eingeborene, die sich freiwillig zum Dienst in 
der Truppe gemeldet haben. Die Uniform wird 
in Bluse mit roth paspoilirtem Matrosenkragen, 
lurzer Hose von hellbraunem Kakey, rother 
Schärpe und rothem Fez mit Troddel be- 
stehen. Die Ausrüstung setzt sich zusammen 
aus dem Gewehr, Modell 71, Seitengewehr, 
Brotbeutel und Feldflasche. Versuchsweise 
werden einzelne Leute einen Rucksack erhalten. 
Aufbebung der Station Datzfeldtbhafen (RNaiser 
Wilbelmsland.) 
Die Aufhebung der Station Hatfeldthafen 
auf Kaiser Wilhelmsland ist am 18. November 
v. J. erfolgt. 
Gesundbeits-zustand in Kamerun. 
Der Gesundheitszustand in Kamerun ist 
in den letzten Monaten ein günstiger gewesen. 
Von den bereits (S. 551 des vor. Jahrg.) 
erwähnten günstigen Impfresultaten ausgehend, 
hat Dr. Schröder etwa 260 Eingeborene von 
Arm zu Arm mit dem besten Erfolge weiter 
geimpft. 
Unter den Angestellten des Gonvernements 
sind schwere Fiebererkrankungen nicht vorge- 
kommen. Der Lehrer, der Gärtner und der 
Materialien-Verwalter hatten kurze Fieber- 
anfälle; der letztgenannte wohl ebenso wie der 
Arzt der v. Gravenreuth'schen Expedition im 
Anschluß an die Unternehmung nach dem Abo. 
Unter den Kaufleuten ist eine schwere Er- 
krankung an Schwarzwasserfieber noch in Be- 
handlung. 
verlegung des Romissariats für Südwestafrika 
nach Windbock. 
Die Uebersiedelung des Kaiserlichen Kom- 
missariats für Südwestafrika von Otjimbing[he 
nach Windhoek hat nunmehr einem Bericht des 
Assessor Köhler vom Anfang Dezember v. J. 
zufolge stattgefunden. 
  
Der genaunte Stellvertreter des Kaiser- 
lichen Kommissars wählte den Weg über Oka- 
handja, um dem Oberhäuptling der Hereros, 
Samuel Maharero, einen Besuch abzustatten. 
Seinem Wunsche, die Weiterreise um einen 
halben Tag zu verschieben und einer Ver- 
sammlung der angesehenen Hereros und der 
übrigen Bevölkerung des Platzes beizuwohnen, 
lam Assessor Köhler in Begleitung der Herren 
Premierlientenant a. D. v. Bülow und Polizei= 
meister v. Goldammer nach. Die bei dieser 
Gelegenheit gestellten Fragen betrafen in der 
Hauptsache den im Laufe d. J. vollzogenen 
Beamtenwechsel beim Kommissariate und fanden 
durch die Versicherung, daß in dem Verhältniß 
der Kaiserlichen Regierung zu den Eingeborenen 
eine Veränderung nicht zu erwarten sei, zur 
allseitigen Befriedigung ihre Erledigung. 
Astrolabe-Bap. 
Ueber die Herstellung friedlicher Bezichungen 
zu den Eingeborenen bei Erima und Gorima 
(Astrolabe-Bay) berichtet der Kaiserliche Kom- 
missar Rose wie folgt: 
Vielfache Beunruhigungen durch im Wald 
sich umhertreibende Eingeborene, welchen die 
farbigen Arbeiter der Stationen Erima und 
Gorima (insbesondere beim Herbeischaffen von 
Bauholz und Palmblättern zum Atapflechten) 
zu nicht geringer Schädigung des Betriebes 
ausgesetzt waren, bewogen mich, abgesehen von 
allgemeinen Rücksichten, meine Aufmerksamkeit 
der Herstellung friedlicher Beziehungen zu den 
feindlichen Eingebornen wieder zuzuwenden 
Ich war in der Lage, mich des Herrn Kubary 
zu den in Scene gesetzten Verhandlungen zu 
bedienen, da derselbe seine Station Constantin- 
hafen abgegeben hatte und sich ohne dringende 
Thätigkeit hier aufhielt. Vermöge seines Ein- 
flusses bei den Eingebornen gelang es ihm, 
angesehene Einwohner der Ortschaften Adjirubu 
(und nahe liegender) und Erima zu Verhand- 
lungen zu gestellen. Ich begab mich am 
10. November nach Gorima und am 16. No- 
vember nach Erima, und wurde an beiden 
Orten feierlich Frieden geschlossen. Die Grenzen 
zwischen dem Besitz der Dorfschaften und der 
Weißen (Kompagnic) wurden festgelegt, an Ort 
und Stelle den Eingebornen gezeigt und beider- 
seits vereinbart. Unter den üblichen Wieder- 
holungen versicherte man sich gegenseitig, daß 
von nun an das Gewehr auf der einen, der 
Speer und Pfcil mit Bogen auf der andern 
Seite niedergelegt und Differenzen in Güte 
beglichen werden sollten. Insbesondere bei den
	        

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