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Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1871
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
62
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1871
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Deutsch-afrikanischer Eisenbahnbau 1909.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur. XIV.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Marktbericht.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Advertising

Full text

W 990 ec0 
Eine radikale Ausrottung der Schlafkrankheit 
wird speziell am Njong, wo sie einmal Fuß 
gefaßt hat, ganz besonders schwer sein. Die Ufer 
des Njong bieten, wie übrigens die Ufer der 
meisten Flüsse der Kameruner Wald= und Park- 
landschaft, dem Gedeihen der Glossina palpalis, 
der die Schlafkrankheit übertragenden Stechfliege, 
dußerst günstige Entwicklungsbedingungen, weil 
dichter Schilf und Busch die Ufer umsäumen. 
Es muß zweifellos mit allen Mitteln versucht 
werden, die Dume-Mündung unter sanitäre 
Kontrolle zu stellen, um den Kampf gegen die 
Schlafkrankheit an der Ostgrenze mit Energie 
bröffnen zu können. 
Eine weitere schwer gefährdete Gegend ist der 
Südosten unserer Kolonie bei Molundu, da bei 
dem lebhaften Handelsverkehr aus dem schwer 
schlafkrankheitverseuchten Kongogebiet die ständige 
Gefahr einer Einschleppung, speziell durch die 
Bootsléute der Flußfahrzeuge, gegeben ist. 
Die Gefahr ist noch größer geworden, nach- 
dem neuerdings von einigen Firmen zeitweise 
auch Träger für den Binnenhandel aus dem 
frauzösischen und belgischen Kongo verwendet 
werden, ebenso Hausjungen und Koöche. 
Die Berichte Professor Haberers, des bis- 
herigen Regierungsarztes in Molundu, geben da- 
von ein anschauliches Bild. Oft werfen Fahr- 
zeuge, die unter französischer Flagge kommen, in 
der Nähe des französischen Ufers Anker, während 
die Besatzung sich Tage lang auf dem deutschen, 
bisher nicht verseucht gewesenen Gebiet herum- 
treibt. Eine Kontrolle ist hierbei ausgeschlossen, 
ein gemeinsames Vorgehen Deutschlands, Frank- 
reichs, Belgiens bezüglich hygienischer Kontrolle 
des Grenzverkehrs ist unbedingt notwendig. 
Zur Zeit ist in Molundu, als Vertreter des 
zur Expedition des Herzogs Adolf Friedrich von 
Mecklenburg beurlaubten Professors Haberer, der 
Regierungsarzt Dr. Haubold tätig, unterstützt vom 
Heilgehilfen Nießlein. Alle Sanitätsunteroffiziere 
bzw. Heilgehilfen, die zur Schlafkrankheit- 
bekämpfung abkommandiert sind, wurden ebenfalls 
falls mit Mikroskopen ausgerüstet und von den 
Arzten entsprechend ausgebildet. 
Die Möglichkeit unseres Vorgehens gegen die 
Schlafkrankheit ist dadurch zweifellos erweitert 
worden. 
Leider sind trotz aller Mühe Professor Haberers, 
den unheimlichen Gast aus der Südostecke der 
Kolonie fernzuhalten, doch schon sporadische, nicht 
eingeschleppte Fälle auf deutschem Gebiete fest- 
gestellt worden. Auch in der Südostecke wird sich 
zweifellos die Zahl der Infektionen noch ver- 
mehren. Bisher versuchte man alle von dem 
frauzösischen und belgischen Kongo kommenden 
  
erkrankten schlafkranken Bootsinsassen sogleich wieder 
flußabwärts heimzusenden. Eine große Hilfe 
würde dem Gouvernement bei dem Versuche der 
Abwehr der schrecklichen Krankheit erwachsen, wenn 
alle Dienststellen und alle Leiter von gewerblichen 
und Handelsunternehmen sith des tiefen Ennstes 
der Situation bewußt würden und dafür sorgten, 
erstens: daß alle Schlafkranken bzw. Schlafkrank- 
heitverdächtigen sofort der nächsten Verwaltungs- 
stelle bzw. dem nächsten Arzte gemeldet würden, 
um nach sofort stattzufindender Diagnose die 
Kranken isolieren zu können, zweitens: daß die 
Entwicklungsbedingungen der Glossina palpalis 
nach Möglichkeit zerstört würden. 
Es ist durch Zusammenwirken der Arzte und 
besonders interessierter Privatpersonen möglich 
gewesen, schon jetzt ein ungefähres kartographisches 
Bild über die Verbreitung der Stechfliegen, der 
Schlafkrankheit des Menschen und der verwandten 
Krankheit der Tiere in Kamerun zu gewinnen. 
72 
Togo. 
Vom Bau der Hinterlandbahn.) 
Die Teilstrecke Nuatjä-Glei der Togo- 
Hinterlandbahn (km 96,5 bis km 137,60) ist am 
31. Oktober dem öffentlichen Betrieb übergeben 
worden. 
Die Inbetriebnahme einer weiteren Teilstrecke 
vor Beendigung des Bahnbaues ist nicht beab- 
sichtigt. 
* * 
* 
Über den Fortschritt der Arbeiten im 
dritten Vierteljahr 1910 wird gemeldet: 
Die Erdarbeiten sind bis km 145, 3 durch- 
laufend fertig; außerdem einzelne Abschnitte von 
zusammen 11,1 km Länge. Die Rohrdurch= 
lässe der Baustrecke sind fertig verlegt. Die 
Brücken und gemauerten Durchlässe find bis ein- 
schließlich Amubrücke (km 143,1) vollendet mir 
Ausnahme der Chrabrücke (km 122,8) und der 
Brücken in km 136,9 und 138,5. WMeiterhin in 
der Bau der Plattendurchlässe in km 143,6 und 
160,8, der gewölbten Brücke in km 144,8 und 
der Atollobrücke in km 159,6 in Angriff ge- 
nommen worden. 
Die Gleisspitze hat km 136, 8 erreicht. Die 
erste Bettung ist bis km 133 eingebracht und 
der Oberbau bis km 129 fertiggestellt. 
— 
*] Ugl. zuletzt „D. Kol. Bl.“ 1910, Nr. 19, S. II/
	        

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