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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1855
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
21
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1855
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
9. Stück
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 39.) Verordnung, die Instruction für die Gendarmerie wegen des Gebrauchs ihrer Dienstwaffen betreffend; vom 18ten Juni 1855.
Volume count:
39
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Instruction für die Gendarmerie, den Gebrauch ihrer Dienstwaffen betreffend.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

württembergische Agrarverhältnisse. 213 
Oberbayern 121,841 Dienstboten haben, so sind wir dadurch in 
den Stand gesetzt, tiefe Blicke zu thun nicht allein in die rein 
wirthschaftlichen Zustände und in die Ursachen, welche sie ver- 
ändern, sondern auch in die gesellschaftliche Lage des Landvolks. 
Uebrigens kann diese Nachweisung nicht einmal viel Mühe machen, 
und gewiss liegen schon Erhebungen vor, welche nur veröffent- 
licht zu werden brauchten. 
Sehr zu bedauern ist ferner der Mangel einer Armensta- 
tistik aus den einzelnen Aemtern, mit Ausscheidung der ganz 
oder theilweise Arbeitsfähigen und Unfähigen, ferner der ständig 
und der vorübergehend Unterstützten und der nur vom Schulgeld 
Befreiten. Ich weis recht wohl, dass ein ganz zutreffendes 
Urtheil über den Grad der Armuth daraus nicht geschöpft werden 
kann; denn die eine Gemeinde hält und behandelt eine Person 
als arm, die in andern Gemeinden noch sich selbst überlassen 
würde. Aber zu enibehren ist desshalb doch eine derartige 
Nachweisung nicht. 
Endlich würde auch in Beziehung auf Kenntniss der Zustände 
‘in unsern vorherrschend landwirthschafllichen Gemeinden eine 
neuere Nachweisung über die Zahl der Todtigebornen und über 
die Sterblichkeit auf den verschiedenen Altersstufen, die wir bis 
jetzt nur aus den Jahren 1812—1822, aber nicht später be- 
sitzen !), ferner eine Angabe über die Militärdiensttauglichkeit 
1) Aus der Zahl der Todtgeborenen und der Sterblichkeit der Kinder 
im ersten Lebensjahr lässt sich, wenn nicht besondere climatische Einflüsse 
eine Abweichung von dem mittleren Verhältniss erklären, wie diess z.B. bei 
den württemberg. Donauämtern der Fall zu sein scheint, allerdings sehr viel 
auf den ökonomischen Gesammtzustand der Bevölkerung schliessen. Um so 
wünschenswerther wäre eine neuere Nachweisung ; denn die ältere aus den 
Jahren 1812 bis 18223 muss in Beziehung auf die Genauigkeit der Beobach- 
tung nothwendig Bedenken erregen. Darnach nämlich soll im Amt Ravens- 
burg das Verhältniss der Todtgebornen zu den Geburten überhaupt 1 zu 55 
sein, in Tettnang 1 zu 74, in Wangen 1zu 51, in Leutkirch 1 zu 48, wäh- 
rend das Verhältniss im Amt Waiblingen 1 zu 18,5, in Schorndorf und Amt 
Stuttgart 1 zu 19,2, das durchschnittliche des ganzen Landes 1 zu 26 sein 
soll. Wäre die Sache richtig, so wäre der Gegensatz ausserordentlich auf- 
fallend. Aber wahrscheinlich werden neuere Beobachtungen andere Ergeb- 
nisse liefern und beweisen, dass die älteren Aufnahmen ungenau gemacht 
worden sind, was bei der dort herrschenden Vereinödung der Bauernhöfe
	        

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