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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1888
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
54
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1888
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
16. Stück
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 65.) Verordnung, die Deutsche Wehrordnung vom 22. November 1888 betreffend.
Volume count:
65
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Deutsche Wehrordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)
  • Title page
  • An Max Duncker.
  • Inhalt.
  • Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
  • 1. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden.
  • 2. Revolution und Fremdherrschaft.
  • Der Revolutionskrieg bis zum Baseler Frieden.
  • Friedrich Wilhelm III. Der Reichsdeputationshauptschluß. Die classische Dichtung.
  • Auflösung des Reichs. Krieg von 1806.
  • 3. Preußens Erhebung.
  • 4. Der Befreiungskrieg.
  • 5. Ende der Kriegszeit.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819.

Full text

166 J. 2. Revolution und Fremdherrschaft. 
reichs Niederlagen, und wieder, heuchlerischer denn je zuvor, erklangen 
am Reichstage jene weihevollen reichsväterlichen Phrasen, womit die un— 
deutsche Kaisermacht ihre Hauspolitik zu bemänteln pflegte. Während in 
den geheimen Artikeln von Campo Formio die Verstümmelung der deut— 
schen Westgrenze, die Secularisation geistlichen Gebietes, die Entschädigung 
ausländischer Fürsten auf Kosten des Reiches ausbedungen war, sprach 
der veröffentlichte Wortlaut des Friedensschlusses von der unangetasteten 
Integrität des Reichs. Ein kaiserliches Hofdecret lud die Reichsstände zu 
einem Congresse nach Rastatt, damit dort „auf der Basis der Integrität 
Deutschlands Verfassung und Wohlfahrt zur bleibenden Wonne der fried— 
liebenden Menschheit auf Jahrhunderte befestigt werde“. Auf dem Rastatter 
Congresse traten die Gesandten der Republik als die herrischen Schieds- 
richter der deutschen Händel auf. An dreihundert deutsche Diplomaten 
waren versammelt; viele Gelehrte darunter, begierig, die große Räthsel— 
sammlung des Reichsrechts durch einige neue Ungeheuerlichkeiten zu be— 
reichern. Man warb wetteifernd durch Schmeichelei und Bestechung um 
die Gnade der hochmüthigen Fremden. Französische Sprache und Sitte 
herrschten vor; allabendlich rief das amtliche Deutschland den französischen 
Schauspielern Beifall, wenn sie ihre Witze über die bétes allemandes 
zum Besten gaben. Den österreichischen Staatsmännern fiel die Aufgabe 
zu, die Verabredungen von Campo Formio vor den Gesandten der Reichs- 
stände geheim zu halten. Das unwahre Spiel glückte eine Zeit lang, da 
der Kaiser durch drei Gesandtschaften, als Kaiser, als Erzherzog von 
Oesterreich, als König von Ungarn, vertreten war und immer der eine 
seiner Gesandten sich gemächlich hinter den beiden anderen verstecken konnte. 
Endlich mußte das unselige Geheimniß doch kund werden. Auf Weih- 
nachten 1797 wurde Mainz von den kaiserlichen Truppen geräumt. Die 
ganze hoffnungslos verworrene Lage der beiden schicksalsverwandten Na- 
tionen Mitteleuropas kam an den Tag, da zur nämlichen Zeit die Franzosen 
das unbesiegte Bollwerk des Rheinlandes besetzten und die besiegten Oester- 
reicher in der Stadt des heiligen Marcus einrückten. Bald darauf traten 
Frankreichs Bevollmächtigte in Rastatt offen mit der Forderung des linken 
Rheinufers heraus. Es war die erste amtliche Ankündigung der Vernich- 
tung des heiligen Reichs. Denn nach der patrimonialen Staatsauffassung 
des Reichsrechts verstand es sich von selbst, daß die Häuser der weltlichen 
Erbfürsten für ihre linksrheinischen Verluste entschädigt werden mußten, 
während man die geistlichen Wahlfürsten — in den französischen Staats- 
schriften erhielten sie den bezeichnenden Namen: princes usufruitiers — 
für ihre Nutznießungsrechte durch Pensionen abfinden konnte. Der Ge- 
danke einer allgemeinen Secularisation, der sich seit Jahren immer un- 
abwendbarer aufgedrängt hatte, erschien jetzt als das letzte Mittel die 
dynastischen Wünsche des deutschen Fürstenstandes zu befriedigen. Der 
große Beutezug des hohen Adels gegen das Kirchengut begann. Der Kaiser
	        

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