Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Anschaulich-ausführliches Realienbuch.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Anschaulich-ausführliches Realienbuch.

Monograph

Persistent identifier:
hahnmeyer_realien_1900
Title:
Anschaulich-ausführliches Realienbuch.
Author:
Hahnmeyer
Place of publication:
Bielefeld Leipzig
Publisher:
Belhagen & Klasing
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Natur
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
A. Deutsche Geschichte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
IX. Gründung des brandenburg-preußischen Staates
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
34. Friedrich der Große. 1740 - 1786.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
e. Friedrich als Landesvater.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Anschaulich-ausführliches Realienbuch.
  • Title page
  • Hohenzollernworte.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • A. Deutsche Geschichte.
  • I. Aus der Urzeit.
  • II. Die Deutschen im Kampfe mit den Römern.
  • III. Völkerwanderung, Gründung des Frankenreichs und Einführung des Christentums in Deutschland.
  • IV. Gründung der deutschen Kaisermacht.
  • V. Papst und Kaiser.
  • VI. Die Kreuzzüge und das Rittertum.
  • VII. Leben im Mittelalter. Erfindungen und Entdeckungen.
  • VIII. Die Kirchenspaltung und der dreißigjährige Krieg.
  • IX. Gründung des brandenburg-preußischen Staates
  • 29. Die Mark Brandenburg.
  • 30. Die Hohenzollern in der Mark.
  • 31. Friedrich Wilhelm der große Kurfürst. 1640 - 1688.
  • 32. Friedrich I. 1688 - 1713.
  • 33. Friedrich Wilhelm I. 1713 - 1740.
  • 34. Friedrich der Große. 1740 - 1786.
  • a. Jugend.
  • b. Die beiden ersten schlesischen Kriege. 1741 - 1742 und 1744 - 1745.
  • c. Der siebenjährige Krieg. 1756 - 1763.
  • d. Die erste Teilung Polens.
  • e. Friedrich als Landesvater.
  • f. Friedrichs Persönlichkeit, letzte Regierungszeit und Tod.
  • 35. Friedrich Wilhelm II. 1786 - 1797.
  • X. Frankreich und Preußen im Kampfe.
  • XI. Die Einigung Deutschlands.
  • B. Erdkunde.
  • Deutschland.
  • Europa.
  • Asien.
  • Afrika.
  • Amerika.
  • 40. Australien.
  • 41. Das Weltgebäude.
  • 42. Das Meer.
  • C. Naturgeschichte.
  • I. Das erste Erwachen des Waldes.
  • II. Der Blumen- und Obstgarten im Frühlinge.
  • III. Die Wiese im Frühlinge.
  • IV. Der Wald zur Maientzeit.
  • V. Im Gemüsegarten. (Juni.)
  • VI. Das Feld im Juni.
  • VII. An Wegen und Hecken.
  • VIII. Am Teiche.
  • IX. Das Feld im Sommer.
  • X. An Wegen und Hecken im Herbste.
  • XI. Der Garten im Herbste.
  • XII. Der Wald im Herbste.
  • XIII. In Haus und Hof.
  • XIV. Garten und Feld im Winter.
  • XV. Der Wald im Winter.
  • XVI. Der Braun- und Steinkohlenwald.
  • XVII. Unsere Gewässer im Winter.
  • XVIII. Im Torfmoore.
  • XIX. Im Gebirge und Felsen.
  • XX. Im Körper von Menschen und Tieren.
  • XXI. Im Meere.
  • XXII. In fremden Ländern.
  • Einiges über den Bau des menschlichen Körpers.
  • D. Naturlehre.
  • A. Gleichgewicht und Bewegung der Körper.
  • B. Der Schall.
  • C. Die Wärme.
  • D. Das Licht.
  • E. Der Magnetismus.
  • F. Elektricität.
  • E. Chemie.
  • Zeittafel der Geschichte.

Full text

— 58 — 
hende Felder und Wiesen verwandelten. (Über Westpreußen s. S. 57 !) Auch den Dröm- 
ling — eine sumpfreiche Gegend in der Altmark — ließ er entwässern und anbauen. 
3. Handel und Verkehr. Sehr viel that auch der König zur Hebung des 
Handels und Gewerbes. So ließ er z. B. in Schlesien Spinnschulen und in Berlin 
eine Porzellanfabrik anlegen. Alles, was in Preußen verbraucht wurde, sollte auch 
in Preußen angefertigt werden. Fremde Waren (an 400 Arten) unterlagen einer 
hohen Steuer. Wolle durfte nicht ausgeführt werden. Alle Luxusgegenstände wurden 
ebenfalls hoch besteuert. Kaffee und Tabak verkaufte allein der Staat. Das Kanal- 
netz vergrößerte er durch den Bromberger, den plaueschen und den Finowkanal. 
4. Recht und Gerechtigkeit. Zwei Dinge waren es besonders, die den König 
zum Liebling des gemeinen Volkes machten: einmal war er der große Siegesheld, 
und sodann war er durch und durch gerecht. Bei ihm gab es kein Ansehen der 
Person. Wehe dem Richter, der zu Gunsten eines Edelmanns dem armen Bauer 
unrecht gab! Einst hatte ein Graf einem Müller, Namens Arnold, das Wasser zu 
seiner Mühle teilweise entzogen, wozu er kein Recht hatte. Das Gericht aber gab 
ihm dennoch recht. Als das der König hörte, schickte er die Gerichtsräte auf die 
Festung und sagte: „Der geringste Bauer, ja, der Bettler ist ebensowohl ein 
Mensch wie Se. Majestät, und vor dem Gericht sind alle Menschen gleich, es mag 
sein ein Prinz, der wider einen Bauer klagt, oder auch umgekehrt“. Bekannt ist auch 
die Sage von dem Müller zu Sanussouci. — Gleich beim Antritte seiner Regierung 
verbot Friedrich die Anwendung der grausamen Folter. Gegen Ende seiner Regie- 
rung ließ er ein Gesetzbuch, das „Allgemeine preußische Landrecht“, ausarbeiten. 
Es war dies das erste Gesetzbuch, das in deutscher Sprache geschrieben war, und noch 
heute bildet es die Grundlage des preußischen Rechts. (S. 60). 
5. Kunst und Wissenschaft. Fürstenbund. Friedrich war selbst ein guter 
Musiker, und darum wurde die Musik zu seiner Zeit sehr gepflegt. Auch ließ er 
prachtvolle Bauten aufführen, unter denen besonders das neue Palais und Sanssouci 
bei Potsdam zu nennen sind. Wie sein Vorgänger sorgte Friedrich auch für Schul- 
bildung in seinem Lande. In den Dorfschulen sah es damals noch recht jämmerlich 
aus. Es fehlte an ordentlichen Schulhäusern, und als Lehrer wurden Handwerker, 
gewesene Bediente und Unteroffiziere angestellt, Leute, die zuweilen selber kaum schreiben 
und lesen konnten. Friedrich erließ daher gleich nach Abschluß des Hubertusburger 
Friedens ein „General-Landschulreglement“, dem zufolge in allen Dörfern besondere 
Schulhäuser gebaut und ordentliche Lehrer angestellt werden sollten. — Um den Besitz- 
stand im Reiche zu sichern und sich vor östreichischer Eroberungssucht zu schützen, schloß 
er 1785 mit Sachsen und Hannover den „deutschen Fürstenbund“. Diesem traten 
bald die meisten deutschen Fürsten bei. 
f. Friedrichs Persönlichkeit, letzte Regierungszeit und Tod. 
1. Persönlichkeit und Lebensweise. Der große König war von Gestalt nur 
klein, im Alter etwas gekrümmt. Aber das Feuer seiner Augen verriet auch da noch 
seinen großen Geist. Er trug gewöhnlich einen blauen, etwas abgetragenen Rock, 
lange bis über die Kniee reichende Stiefel und einen dreieckigen Hut. Bald nach 
Beendigung des 2 schlesischen Krieges ließ er sich nahe bei Potsdam das Lustschloß 
Saussouci bauen. Dort verbrachte er den größten Teil des Jahres, jeden Tag in 
streng geregelter Thätigkeit. „Der König“, sagte er, „ist der erste Diener seines 
Staates und wird gut genug bezahlt für sein Amt, um ordentlich zu arbeiten“. Im 
Sommer stand er schon um 3 Uhr, selten nach 4 Uhr auf. Seine Diener mußten ihn 
um diese Zeit wecken und erforderlichen Falls zum Aufstehen nötigen. Einst sagte er 
an einem kalten, regnerischen Morgen zu seinem Kammerdiener: „Laß mich noch ein
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Handbuch der Deutschen Verfassungen.
1 / 85
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868.
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.