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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

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Multivolume work

Persistent identifier:
handbuch_dr
Title:
Handbuch für das Deutsche Reich auf das Rechnungsjahr 1918.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
handbuch_dr_1918
Title:
Handbuch für das Deutsche Reich auf das Rechnungsjahr 1918.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Staatsstruktur
Volume count:
40
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1918
Scope:
613 Seiten
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Alphabetisches Namenverzeichnis.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Homepage

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Table of contents
  • Sach-Register
  • Anhang. Entscheidungen des Bundesamts für das Heimathwesen.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
  • 2. Münz-Wesen.
  • 3. Handels- und Gewerbe-Wesen.
  • Bekanntmachung der Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874.
  • 4. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • 5. Marine und Schiffahrt.
  • 6. Konsulat-Wesen.
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
  • 2. Handels- und Gewerbe-Wesen.
  • 3. Justiz-Wesen.
  • 4. Militär-Wesen.
  • Bekanntmachung, betreffend die deutsche Wehr-Ordnung.
  • Deutsche Wehr-Ordnung.
  • Erster Theil. Ersatz-Ordnung.
  • Erster Abschnitt. Organisation des Ersatzwesens.
  • Zweiter Abschnitt. Wehrpflicht und deren Gliederung.
  • Dritter Abschnitt. Militärpflicht.
  • Vierter Abschnitt. Grundsätze für Entscheidungen über Militärpflichtige.
  • Fünfter Abschnitt. Listenführung.
  • Sechster Abschnitt. Ersatz-Vertheilung.
  • Siebenter Abschnitt. Vorbereitungs-Geschäft.
  • Achter Abschnitt. Musterungs-Geschäft.
  • Neunter Abschnitt. Aushebungs-Geschäft.
  • Zehnter Abschnitt. Schiffer-Musterungs-Geschäft.
  • Elfter Abschnitt. Schluß des Ersatz-Geschäfts.
  • Zwölfter Abschnitt. Einstellung und Entlassung.
  • Dreizehnter Abschnitt. Freiwilliger Eintritt zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst.
  • Vierzehnter Abschnitt. Einjährig-freiwilliger Dienst.
  • Fünfzehnter Abschnitt. Ersatz-Geschäft im Kriege.
  • Schemata. [17 Formulare.]
  • Anlage 1. Landwehr Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich.
  • Anlage 2. Prüfungs-Ordnung zum einjährig-freiwilligen Dienst.
  • Zweiter Theil. Kontrol-Ordnung.
  • Abkürzungen.
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • 5. Münz-Wesen.
  • 6. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • 7. Post-Wesen.
  • 8. Eisenbahn-Wesen.
  • 9. Konsulat-Wesen.
  • Stück No. 42 (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)

Full text

                                     — 569 — 
 
3. Wird die Indentität eines Militärpflichtigen in Zweifel gezogen, so ist derselbe behufe Anstellung weiterer 
Ermittelung vorläufig zurückzustellen. 
4. Jeder Militärpflichtige wird unter den Augen der Vorsitzenden der Ersatz-Kommission einer körper- 
lichen Untersuchung unterworfen, bei welcher auf Verlangen des Arztes völlige Entblößung des ganzen 
Körpers unter möglichster Berücksichtigung des Schamgefühls stattsinden muß. 
5. Jeder Militärpflichtige wird, sofern er nicht augenscheinlich untauglich (Krüppel) oder dauernd unwürdig 
§. 35) ist, unter den Augen des Militär= Vorsitzenden, behufs Feststellung seiner Größe ohne Fuß- 
bekleidung gemessen. 
6. Jeder Militärpflichtige wird behufs Vervollständigung und Berichtigung der Grundlisten nach seinen 
bürgerlichen Verhältnissen befragt. Außerdem muß festgestellt werden, ob Ausschließungsgründe §. 28 
und §. 35) vorhanden. 
7. Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermin 
Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. 
Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklamation erst nach Beendigung des Musterungs- Geschäfte, 
so kann bezüglicher Antrag noch im Aushebungstermin angebracht werden (§. 31, 1 und §. 71, 2). 
Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung 
von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen (§. 64, 5). 
— 
*- 
S 
K. M. G. §. 30, 6. 
 Behauptete Erbwerbsfahigkeit  muß durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermin bestätigt 
werden (§. 31, 4). 
8. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse darf sich im Musterungstermin freiwillig zum Dienst- 
eintritt melden. 
 
                                                §. 63. 
                       Geschäftsordnung der Ersatz-Kommission. 
1. Den Vorsitz im Musterungstermin führen die beiden ständigen Mitglieder gemeinschaftlich. 
2. Der Militär- Vorsitzende ist für die Gründlichkeit der ärztlichen Untersuchung und der Messung verant- 
wortlich. Er schlägt die Militärpflichtigen für die einzelnen Waffengattungen vor. 
Um diesen Pflichten zu genügen, darf er den Infanterie-Offizier mit der Führung seiner alpha- 
betischen Liste im Musterungstermin beauftragen. 
3. Dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz- Kommision liegt die Feststellung der Identität und der bürger- 
lichen Verhältnisse der Militärpflichtigen ob. 
Er führt seine alphabetische Liste eigenhändig. 
Außerdem kontrolirt er die Berichtigung der Rekutirungs- Stammrollen im Musterungstermin. 
4. Die im Namen der Ersatz-Kommission zu führende Korrespondenz hat der Civil-Vorsitzende derselben 
im Einverständniß und unter Mitzeichnung des Militär-Vorsitzenden zu besorgen. 
Die Listen und Verhandlungen werden, mit Ausnahme des über die Loosung aufzunehmenden 
Protokoll (§. 67, 2), nur von den ständigen Mitgliedern unterzeichnet. 
5. Den Beschlüssen der verstärkten Ersatz-Kommission") unterliegen: 
a) Anträge auf Zurückstellung von der Aushebung wegen bürgerlicher Verhältnisse (§. 30 
und §. 31); 
b) Anträge auf Entziehung des Rechts, von der Aushebung wegen bürgerlicher Verhältnisse 
zurückgestellt zu werden (§. 65, 3); 
c) Anträge auf nachträgliche Aushebung oder Wieder-Aushebung von Personen die wegen 
bürgerlicher Verhältnisse berücksichtigt (§. 9, 2, §. 37, 3 und §. 81, 4). 
  
 
*) Außerdem entscheidet die verstärkte Ersatz-Kommission über die Klassifikation der Mannschaften der Reserve, Landwehr. 
Seewehr und Ersatz-Reserve erster Klasse mit Rücksicht auf die häuslichen und gewerblichen Verhältnisse in Gemäßheit der §§. 64 
und 69 des Reichs-Militär-Gesetzes (s. Kontrol. Ordnung Abschnitt IV).
	        

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