Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Zweite Auflage. Handbuch der Politik. Erster Band. (1)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Zweite Auflage. Handbuch der Politik. Erster Band. (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
handbuch_politik
Title:
Handbuch der Politik.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
handbuch_politik_1
Title:
Zweite Auflage. Handbuch der Politik. Erster Band.
Editor:
Berolzheimer, Fritz
Liszt, Franz
Jellinek, Georg
Wach, Adolf
Laband, Paul
Wagner, Adolf
Lamprecht, Karl
Schanz, Georg
Volume count:
1
Place of publication:
Berlin, Leipzig
Publisher:
Dr. Walther Rothschild
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Scope:
458
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Sechstes Hauptstück. Der Parlamentarismus.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
30.Abschnitt.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
b) Wahlverfahren. Von Dr. Hermann Rehm, o. Professor der Rechte an der Universität Strassburg.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Handbuch der Politik.
  • Zweite Auflage. Handbuch der Politik. Erster Band. (1)
  • Verlagshinweis
  • Vorwort
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis. Erster Band: Grundlagen der Politik.
  • short_title_page
  • Erstes Hauptstück. Politik als Staatskunst und Wissenschaft.
  • Zweites Hauptstück. Der Staat.
  • Drittes Hauptstück. Herrschaft und Verwaltung.
  • Viertes Hauptstück. Die Gesetzgebung.
  • Fünftes Hauptstück. Die Rechtssprechung.
  • Sechstes Hauptstück. Der Parlamentarismus.
  • 27. Abschnitt. Bedeutung und Aufgaben der Parlamente. Parteibildung. Yon Dr. Wilhelm von Blume, o. Professor der Rechte an der Universität Tübingen.
  • 28. Abschnitt.
  • 29. Abschnitt.
  • 30.Abschnitt.
  • a) Wahlrecht. Von Dr. Hermann Rehm, o. Professor der Rechte an der Universität Strassburg.
  • b) Wahlverfahren. Von Dr. Hermann Rehm, o. Professor der Rechte an der Universität Strassburg.

Full text

b) Wahlverfahren. 
Von 
Dr. Hermann Rehm, 
o. Professor der Rechte an der Universität Strassburg. 
Literatur:  
S. vorigen Abschnitt u. Denkschrift des bad. Min. des Inneren 1913, 
I. Die verschiedenen Systeme. Fünf Gegensätze sind von Bedeutung: 1. öffent- 
liche und geheime, 2. direkte und indirekte Wahl; 3. Termins- und Fristwahl, je nachdem die Wähler 
des Stimmbezirkes in einer Versammlung gleichzeitig, also zu gleicher Stunde (in einem Termine) 
wählen oder innerhalb einer nach Anfang und Ende bestimmten Frist wählen können, wann sie 
wollen, 4. Einer- und Mehrerwahl, je nachdem in ein- oder mehrmännigen Wahlkreisen gewählt 
wird. In Frankreich heisst die Mehrerwahl Listenwahl. Das Wort bedeutet aber auch noch anderes. 
5. Reine Mehrerwahl (Majorz) oder modifizierte (Verhältniswahl). 
 II. Die Gründe der Verschiedenheit. Auch bei der Regelung des Wahlver- 
fahrens stehen sich Einzel- (= Partei-) und Allgemeininteresse gegenüber. Ausschliesslich oder 
doch vorwiegend dem Individualinteresse dienen direkte Wahl, geheime Stimmabgabe, Oeffent- 
lichkeit der Wahlhandlung, Zerlegung des Landes in Wahlkreise, kurze Wahlperioden, Verhältnis- 
wahl, Wahlkreiseinteilung durch Regierungsakt, Totalerneuerung. Dem Ordnungs- oder Macht- 
prinzip entsprechen ausschliesslich und vorwiegend indirekte und öffentliche Wahl, möglichst 
grosse und damit mehrmännige Wahlkreise, längere Wahlperioden, gesetzliche Wahlkreiseinteilung, 
Teilerneuerung. 
Auch das Wahlverfahren ist nach den Bedürfnissen von Ort und Zeit verschieden. Die 
Parteien, die die Mehrheit haben, wollen ein Verfahren, das die Macht, diejenigen, die die Mehrheit 
erstreben, ein Verfahren, das die Freiheit schützt. In Deutschland strebt der Linksliberalismus nach 
Verhältniswahl, in Frankreich, wo er sonst die Herrschaft besitzt, verwirft er sie. Öffentliche Wahl 
d. h. mündliche Stimmabgabe führt zu Wahlenthaltung der Abhängigen. 
Das relativ beste Wahlverfahren ist das direkte 1. mit geheimer Stimmabgabe, aber öffent- 
licher Wahlhandlung, 2. mit Verhältniswahl bei sehr grossen Wahlkreisen. Bei direkter, geheimer 
und verhältnismässiger Wahl lässt sich das Individualinteresse wirksamer und sicherer zur Geltung 
bringen. Öffentlichkeit der Wahlhandlung bedeutet Erledigung des Wahlgeschäftes unter An- 
wesenheit und damit unter Kontrolle des Gegners. Dagegen dient dem Ordnungsgedanken die 
Bildung grösster Wahlkreise, womöglich nur eines einzigen, aus dem ganzen Lande bestehenden. 
Grosse Wahlkreise sichern eher die Bildung von Mehrheiten und damit die Arbeitsfähigkeit der 
Kammern und verhindern in höherem Masse die Erstickung des Gesamtinteresses durch Lokal- 
interessen. 
III. Reine Mehrheitswahl. Absolute oder einfache Mehrheit bedeutet: mehr 
als die Hälfte der gültigen Stimmen. Relative Mehrheit besagt: die meisten Stimmen. Absolute 
Mehrheit gestattet kleinen Parteien grössere Bewegungsfreiheit (Zählkandidaturen) im ersten 
Wahlgange. 
Relative Mehrheit kann schon im ersten Wahlgange gelten; regelmässig findet sie erst im 
zweiten statt. Die relative Mehrheit des zweiten Wahlganges ist entweder engere   oder romanische 
Wahl. Erstere bildet in Deutschland die Regel. Bei ihr wird nur unter den Kandidaten gewählt, 
die bei der ersten Abstimmung Stimmen erhielten; der zweite Wahlgang bildet also nur eine Fort- 
setzung des ersten. Dabei ist wieder möglich: gewählt wird bloss unter den zwei Kandidaten, die 
das erste Mal die meisten Stimmen erhielten (Stichwahlsystem); oder es darf unter allen, die das
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Search results

Search results

Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Erster Band (A-K).
1 / 2
Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z).
Back to search results Back to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.