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Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
handbuch_polizei
Title:
Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.
Document type:
Multivolume work
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
handbuch_polizei_zweiter_band_1905
Title:
Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905.
Author:
Wulffen, Erich
Volume count:
2
Place of publication:
Dresden
Publisher:
Lehmannsche Buchdruckerei und Verlagsbuchhandlung.
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1905
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Dritter Teil. Kriminalistisches Praktikum.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Der exekutive Kriminalbeamte.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
19. Anthrometrie.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.
  • Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)
  • Title page
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Inhalt des zweiten Bandes.
  • Zweiter Teil. Die Strafgesetzgebung der Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg.
  • Dritter Teil. Kriminalistisches Praktikum.
  • Vorbemerkung.
  • I. Der exekutive Kriminalbeamte.
  • 1. Einleitung.
  • 2. Anzeigenaufnahme.
  • 3. Vernehmung des Beschuldigten.
  • 4. Verhaftung des Beschuldigten.
  • 5. Vernehmung der Zeugen.
  • 6. Befragung von Sachverständigen.
  • 7. Durchsuchung und Beschlagnahme
  • 8. Augenscheinseinnahme.
  • 9. Benutzung der Presse.
  • 10. Untersuchungsmethode.
  • 11. Diebstahl.
  • 12. Betrug.
  • 13. Urkundenfälschung und falsche Legitimationspapiere.
  • 14. Münzfälschung.
  • 15. Abtreibung der Leibesfrucht.
  • 16. Unzucht mit Kindern.
  • 17. Brandstiftung.
  • 18. Mord bezw. Totschlag.
  • 19. Anthrometrie.
  • 20. Daktyloskopie.
  • 21. Gaunerzinken und Geheimschrift.
  • 22. Gaunersprache.
  • 23. Gerichtliche Psychiatrie.
  • II. Der exekutive Polizeibeamte.
  • Alphabetisches Sachregister zu beiden Bänden des Handbuchs.
  • Anhang zum dritten Teil. Formularbuch.

Full text

Mord bezw. Totschlag. — Anthropometrie. 377 
Verdächtigen Spuren der Tat auf? Seine Kleidungsstücke, seine Wäsche, seine 
Werkzeuge, Messer usw. sind auf Blutspuren genau zu untersuchen. Besaß oder 
besitzt er Werkzeuge, mit welchen die Tat verübt sein konnte? Hatte er im Falle 
eines Giftmordes Gelegenheit, sich das durch die Sektion der Leiche ermittelte Gift 
(Arsen, Phosphor, Cyankali, Schwefelsäure, Blausäure usw.) zu verschaffen? finden 
sich Reste von solchen Giften bei ihm? Hat der Verdächtige bei einem etwa statt- 
gehabten Kampfe Verletzungen erlitten? oder sich solche bei der Tat versehentlich 
selbst beigebracht? Passen seine Fußspuren bezw. sein Schuhwerk in die am Tat- 
orte etwa gefundenen Spuren? Passen seine Fingerabdrücke in solche auf dem Toten 
oder seinen Sachen gefundene? Die Taschen des Ermordeten und des Verdächtigen 
sind nach Blutspuren besonders zu durchsuchen; in seiner eigenen Tasche fallen sie 
dem Mörder nicht auf, weshalb er für ihre Entfernung nicht besorgt ist. Finden 
sich dem Ermordeten gehörige bezw. geraubte Sachen beim Verdächtigen vor? Aus- 
gezeichnete Dienste zur Auffindung der Spuren eines Menschen und einer Leiche 
leisten gute Polizeihunde. Eine Dame hatte sich nachmittags von zu Hause entfernt 
und an einem Kaffeekränzchen teilgenommen. Um 7 Uhr war sie von dort fort- 
gegangen und seitdem verschwunden. Zwei Polizeihunde wurden, jeder einzeln, in 
ihre Wohnung, besonders die Schlafstube, und danach an den Ort des Kaffee- 
kränzchens gebracht. Dort fand jeder von ihnen sofort den Platz, auf dem die ver- 
schwundene Dame gesessen hatte. Als man die Hunde aus dem Zimmer ließ, durch- 
suchten sie den Garten und kamen endlich in einen Winkel an einem Flusse, wo sie 
über den Zaun ins Wasser zu gelangen versuchten. Der Versuch wurde mit jedem 
Hunde dreimal wiederholt und führte jedesmal zu demselben Ergebnis. Am nächsten 
Morgen wurde die Verschwundene wenige Meter von jener Uferstelle als Leiche aus 
dem Wasser gezogen. Ist die Leiche des Ermordeten nicht gefunden worden, so suche 
man nach ihr bei dem Verdächtigen. Frisch gemauerte oder frisch gegrabene Stellen 
sind verdächtig. Endlich ist zu ermitteln, ob der Verdächtige irgend welches auf- 
fälliges, verstörtes, scheues, aufgeregtes Wesen gezeigt und in bezug auf die Mordtat 
eigentümliche Aeußerungen getan hat. 
19. Anthropometrie. 
Hierzu eine Tafel mit Abbildungen der Meßinstrumente. 
Dem Pariser Polizeikommissar Dr. Alfred Bertillon ist eine wesentliche 
Errungenschaft im Erkennungsdienste zu verdanken. 
Sein sogenanntes anthropometrisches Signalement beruht darauf, 
daß eine Anzahl Maße des Körpers genommen und gebucht werden, welche sich 
nach den Feststellungen der Wissenschaft bei erwachsenen Personen gar nicht mehr 
oder nur wenig verändern, nämlich folgende elf Maße: 
der Körpergröße, der Länge des Kopfes, 
Spannweite der Arme, Breite des Kopfes, 
Sitzhöhe, Länge des rechten Ohres,
	        

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